Arbeitszeugnis wesentlich späteres Datum als Austritt

22. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 21x hilfreich)
Arbeitszeugnis wesentlich späteres Datum als Austritt

Hallo,
nehmen wir mal an, ein AN und ein AG trennen sich nicht einvernehmlich sondern nach einem Vergleich vor Gereicht. Nun schickt der AG das Arbeitszeugnis datiert vom Mai 2024, Arbeitsverhältnis endete jedoch bereits im August 2023.

Das ist, soweit ich das gelesen habe, ein deutlicher Hinweis auf einen Rechtsstreit nach der Kündigung.

Nun habe ich auch gelesen, dass man das als AN nur hinnehmen muss, wenn man selber sich nicht gekümmert hat zwecks Zeugnis. Bedeutet das, dass wenn man vorher schon ein Zeugnis angefordert hat, dass dieses späte Datum zurückdatiert werden müsste?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8827 Beiträge, 1877x hilfreich)

Dazu hat es doch schon eindeutige Rechtsentscheidungen gegeben:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/welches-datum-gehoert-auf-ein-arbeitszeugnis_76_518978.html

Zitat:
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis braucht ein Zeugnisdatum. Dies ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich ausgestellt worden ist. Das hat das LAG Köln in einem jetzt veröffentlichten Beschluss bestätigt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36812 Beiträge, 6202x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Nun schickt der AG das Arbeitszeugnis datiert vom Mai 2024, Arbeitsverhältnis endete jedoch bereits im August 2023.
Häufig erhält ein AN sein Arbeitszeugnis auch erst sehr spät und ganz ohne Rechtsstreit und gerichtl. Vergleich nach einer KS-Klage.

War denn die Ausstellung des Zeugnisses auch Gegenstand des nun beendeten Rechtstreites ?
Hatte der AN seit Beschäftigungsende gar kein Zeugnis vorliegen mit dem er sich bewerben konnte?

Je nachdem, wird der Betroffene wohl nochmal klagen müssen, wenn er das Datum geändert haben will.
Oder:
Evtl. kann der (noch verfügbare) AN-Anwalt im außergerichtlichen Wege diese Datumsänderung von der Gegenseite fordern. Fragen kostet nichts, die Leistung selbst wird aber was kosten, wenn sie nicht durch Rechtsschutz gedeckt ist.

§ 109 (1) GewO

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1687 Beiträge, 325x hilfreich)

LAG Köln, Beschluss vom 27.03.2020 - 7 Ta 200/19:

Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, hat regelmäßig den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezeichnen, nicht dagegen den Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist.

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