Arbeitszeugnis - wenn ich es nicht akzeptiere müsste ich gekündigt werden?

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mehmet1970
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeitszeugnis - wenn ich es nicht akzeptiere müsste ich gekündigt werden?

Guten Tag,

hätte zwei fragen.
1. Habe 04.2012 eine Arbeitstelle angetreten, 2 monate später lag die firma mir einen neuen Vertrag vor wo ich akzeptiere das ich 20 überstunden kostenlos machen muss.
wenn ich es nicht akzeptiere müsste ich gekündigt werden,womit ich zur akzeptanz gezwungen worden bin.
Und als der Betriebsleiter angefangen hat cameras in sozialräume zu installieren haben wir uns beim cheff beschwert ( 2 arbeiter in der werkstatt) bekam natürlich da ich in Probezeit war sofort die kündigung. nach überprüfung des Arbeitszeugnisses wurde festgestellt das es eine 5 ist.
meine anrufe werden nicht angenommen und darf auch die firma nicht betreten.
Wie kann ich vorgehen???

2. Bin leider nicht versichert und habe auch keinerlei rüklagen so das ich mir einen anwalt leisten kann.
Welche möglichkeiten bleiben mir noch? denn mit ner 5 kann ich mich bei keinem Arbeitgeber mehr blicken lassen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ein Zeugnis muss wohlwollend sein, aber darf nicht falsch sein. Bei einer kurzen Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb kann es auch ein Lückenzeugnis sein, weil ja vieles gar nicht gemacht werden konnte. Das ist zu bedenken.

Nächste Frage: wer das Zeugnis überprüft hat, warum formuliert der kein neues Zeugnis, und Du schickst das an den Ex-Arbeitgeber mit der Bitte, dieses Zeugnis zu schreiben?

Außerdem wäre zu prüfen, ob vertragliche Ausschlussfristen nicht abgelaufen sind.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Schreib Dir das Zeugnis selbst, und fordere den
Arbeitgeber auf, ein Zeugnis nach vorgelegtem Muster
auszustellen. Weigert er sich, gehst Du vor dem
Arbeitsgericht und verklagst ihn auf Ausstellung des
Zeugnisses nach beigefügtem Muster.
Hier würde ich die Sache im Schriftsatz schildern wie sie
vorgefallen ist. Lass dich von einem helfen der was davon
versteht.
In der 1. Instanz werden keine Kosten ersetzt. Aber möglicherweise kannst Du Prozesskostenhilfe beanspruchen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mehmet1970
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Überprüfung des Zeugnisse wurde von einem Personalchef der Firma Grund und Boden durchgeführt (freund).
habe Betriebsleiter angerufen und der hat mir nicht mal zugehört sondern direkt aufgelegt.
Der Firmeninhaber steht hinter seinem Mann und sagte mir es wäre mehr als gerechtfertigt. Auf die frage aus welchem Grund bekam ich keine Antwort.
werde ihren Rat befolgen und erstelle zunächst meine Vorlage.
Ich werde auch nachforschen ob es irgendwelche kosten Übernahme Möglichkeiten gibt.
würde mir gerne einen anwalt nehmen doch die Umstände ermöglichen es mir nicht, nicht wenn ich dafür aufkommen muss.vielen dank für ihr Interese und Rat

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... u.U. bekommst du Prozesskostenhilfe; such mal danach

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