Arbeitszeugnis - Was muss drin stehen? Absprwchr mit Arbeitnehmer?

2. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Suppenschüssel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Arbeitszeugnis - Was muss drin stehen? Absprwchr mit Arbeitnehmer?

Guten morgen,
1. weiß jemand wie ein Zeugniss vom Arbeitgeber strukturell aufgebaut sein muß. Was muß in einem Zeugniss, das der Arbeitgeber ausstellt drin stehen.
2. muß ein Zeugniss mit dem Arbeitnehmer abgesprochen werden oder obliegt es im ermessen des Arbeitgebers ohne Absprache das Zeugniss auszustellen.
3. hat man eine möglichkeit auf Änderung eines schon geschriebenen Zeignisses
Danke im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

zu 1) dazu gibt es gute und preiswerte bücher, auch im internet findest du musterzeugnisse.
zu 2) das zeugnis ist sache des AG. es muss wahrhaftig + wohlwollend sein (woraus sich einiges an konkliktpotential ergibt)
zu 3)natürlich kann man begehren, das zeugnis ändern zu lassen (n.b. das dürfte einem schwer fallen, wenn man - siehe 2 - selber daran mitgeschrieben hat). gleichwohl bleibt dem AG ein ermessensspielraum in der einschätzung, den auch ein gericht nicht hinterfragen wird. (ob du 'gut' im job bist oder eher 'befriedigend).

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