Arbeitszusage u Vertrag (Arb.nehm.Ü-lassung) - dann Absage wg BR - Fragen

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sin-dee
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszusage u Vertrag (Arb.nehm.Ü-lassung) - dann Absage wg BR - Fragen

Hallo an die Leser,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Über einen Dienstleister (die machen Personalvermittlung und Arbeitsnehmerüberlassung) wurde mir eine Position bei einer Firma angeboten. Das sollte ein Jahr durch Arbeitnehmerüberlassung sein. (Danach ggf. Übernahme)

Nachdem alle Gespräche geführt wurden, die Firma Interesse an mir zeigte, gab es eine fachliche Zusage (durch den Dienstleister per Mail an mich am 11.12.). Beginn der Tätigkeit sollte der 15.01. sein.
Am 18.12. wurde der Arbeitsvertrag per Post an mich gesendet.

Zwischenzeitlich habe ich mich um eine neue Unterkunft gekümmert, da der neue Job einen Stadtwechsel erforderte. Dies ist dem Dienstleister bekannt.

Am 04.01. kam der Anruf: Der Betriebsrat der Firma hat sich bei der Tagung gegen eine Anstellung ausgesprochen; Gründe wurden mir nicht genannt.

Jetzt soll ich den Arbeitsvertrag ohne Unterschrift zurückschicken. Muss ich selbst für die Kosten aufkommen? Was passiert, wenn ich die Unterlagen nicht zurückschicke? Was passiert, wenn ich Sie unterschrieben zurückschicke?

Die Unterkunft musste ich natürlich absagen. Kann ich angefallene Kosten über den Dstl geltend machen? Was ist, wenn ich bereits eine Miete oder Kaution bezahlt habe?

Wie seht Ihr das Ganze? Was würdet Ihr tun?

Viele Dank für Eure Antworten


-- Editiert von sin-dee am 06.01.2018 13:03

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Du hast also den AV zur Unterschrift erhalten.
Frage: Ist der schon AG-seitig unterschrieben oder leer, nur das Formular?
Ersteres würde klar auf einen abgeschlossenen, also bestehenden AV hinweisen. Wenn leer, dann bleibt noch die Zusage von dem Zuständigen dieser Firma - wenn er denn berechtigt ist, solche Zusagen zu machen. Hier wäre auch von Bedeutung, ob in irgend einer Weise ein Vorbehalt hinsichtlich der BR-Zustimmung gemacht worden ist.
Es könnte also bereits zu einem AV gekommen sein. Die Verweigerung des BR würde dann bedeuten, dass du zwar angestellt bist, aber nicht dort arbeiten darfst - also würde es umgehend zur Kündigung kommen.
Unverständlich für mich, wozu den den Vertrag zurücksenden sollst - es gibt doch Papierkörbe. Oder es ist ein Beweismittel.
Zu klären wäre noch die Rolle des Vermittlers. Mit dem wirst du ja einen eigenen Vertrag haben, aus dem hervorgehen sollte, was er zu tun hat und wo seine Aufgabe endet. Auch ohne nähere Kenntnis möchte ich vermuten, dass die Auseinandersetzung um diese Zu-/Absage nicht mehr seine Aufgabe sein wird.
Was die Erstattung deiner Kosten durch den AG angeht, wäre zu fragen, ob es für die Bewerbung eine Kostenzusage gibt. Hier könnte man oder könntest du versuchen anzuknüpfen und diese Vorbereitungskosten nach der Zusage geltend zu machen. Gewiss ist das aber m.E. nicht.

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#2
 Von 
sin-dee
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Nachricht! Das hilft mir ja schon weiter :-)

Frage: Ist der schon AG-seitig unterschrieben oder leer, nur das Formular?
--> Der Vertrag ist vom Dstl unterschrieben. Es fehlt nur noch meine Unterschrift.
Im Vertrag steht nichts von einer noch notwendigen Zustimmung des BR. Lediglich der Hinweis, dass dieser noch tagen müsste, ist mir per Mail bekannt (diese Mail erhielt ich vor Erhalt des Vertrags).

Was die Erstattung deiner Kosten durch den AG angeht, wäre zu fragen, ob es für die Bewerbung eine Kostenzusage gibt. Hier könnte man oder könntest du versuchen anzuknüpfen und diese Vorbereitungskosten nach der Zusage geltend zu machen. Gewiss ist das aber m.E. nicht.
---> eine Kostenzusagen gibt es nicht

Zu klären wäre noch die Rolle des Vermittlers. Mit dem wirst du ja einen eigenen Vertrag haben, aus dem hervorgehen sollte, was er zu tun hat und wo seine Aufgabe endet. Auch ohne nähere Kenntnis möchte ich vermuten, dass die Auseinandersetzung um diese Zu-/Absage nicht mehr seine Aufgabe sein wird.
--> Ich stehe mittlerweile nicht mehr mit dem Vermittler im Kontakt, sondern mit einem "Key Account". Dieser teilte mir auch die Absage durch den BR mit. Mir wurde weiterhin mitgeteilt, dass der BR unter Umständen in ein paar Wochen sich dieser Angelegenheit nochmals widmet.

Zu dem Vertrag:
- hier müsste ich weitere Dokumente nachreichen, wie polizeiliches Führungszeugnis, Kopie SV-Ausweis, Bestätigung der Krankenkasse usw.
- weiterhin sind andere Dokumente auszufüllen, wie Sicherheitsbelehrung etc.
Kommt der Vertrag erst dann zu Stande, wenn ich auch die weitere Dokumente eingereicht habe oder reicht da schon meine Unterschrift?

Zur Tagung des BR:
Mir wurde lediglich per Telefon vom Dstl. mitgeteilt, dass der BR die Stelle nicht gewilligt hat. Schriftlich habe ich gar nichts.

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