Arbeitszwang bei Krankheit

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cycore
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszwang bei Krankheit

Hallo, ich kämpfe grad erbittert wegen Arbeitsverweigerungsvorwürfe gegen meinen Arbeitgeber, die beim folgendem Sachverhalt rechtlich gesehen schon ehr als Menschenfeindlich eingestuft werden können.

Allerdings ist es halt seine Firma, ich bin in der Probezeit und brauche Handfeste Argumente, und jede Hilfe die ich ihm unwiederlegbar zeigen kann, bevor ich diesen Streit verliere und er mich ohne Angaben von Gründen aus der Firma kickt.

Ich Wurde am 18. diesen Monats krank, informierte sofort meinen Arbeitgeber und liess mich beim Arzt unverzüglich krank schreiben. Der Arzt veranschlagte 3 Tage, doch da ich am 20. Planmässig Dienstfrei hatte, schrieb er mich halt nur während meiner Diensttage krank und verordnete mir am dritten Tag mündlich die Bettruhe.

Als ich meinen Arbeitgeber über die zwei Tage auf dem Krankenschein und der weiteren Verordnung informierte, änderte Dieser sofort den freien Tag in eine Dienstschicht und trug mich in den Plan ein, obwohl ich ausdrücklich gesagt habe, dass ich vom Arzt aus gesehen erst ab Sonntag wieder Einsatzfähig wäre.

Als ich am nächsten Tag meine Schicht wegen unzureichender Genesung nicht antrat, wurde ich kurzerhand disqualifiziert, musste dann eben Gestern Nacht bis heute früh die Schicht fahren und mich nach Feierabend vor meinem Chef, dem Einsatzleiter und einem Dritten wegen Arbeitsverweigerung verantworten, was kurzerhand in einem handfestem Krach ausartete, der bis morgen früh ersteinmal ausgesetzt wurde.

Standpunkt meines Chefs: Was als Datum der Vorraussichtlichen Dauer der AU angegeben ist, zählt! Gleichgültig ob ich bereits gesund bin oder nicht! Weiterhin ich zitiere wörtlich "ist es völlig irrelevant, was der Arzt weiterhin am Rande verordnet, solange es nicht auf dem Krankenschein ablesbar ist".

(Ich erinnere daran, dass Tag drei lediglich auf Grund eines Planmässigem Dienstfrei nur verordnet und nicht Bescheinigt wurde)

Mein Standpunkt: Vorraussichtlich AU bis.. heisst bei mir nicht "zulässlich AU bis höchstens..." Desweiteren habe ich die Einsatzleitung rechtzeitig über die Verordnung informiert, bevor mein Dienstfrei gestrichen wurde und deseitweren Ist es keine Arbeitsverweigerung, wenn man immernoch krank ist und am Samstag Abend eben schnell mal keine Folgebescheinigung holen kann. Ich habe Dies heute übrigens sofort erledigt.

Worauf kann ich mich nun berufen, um Seine Vorwürfe rechtlich gesehen zu zerschmettern? Er ist ja wenigstens so fair, dass er Unwiederlegbares (am besten mit §§ plus Niederschrift) akzeptiert, sich geschlagen gibt und keine Weiteren Konsequenzen für meine Probezeit daraus zieht.

Vielen Dank schonmal im Vorraus. =)



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"...Selbstsicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit..."

-- Editiert von Cycore am 22.09.2008 11:42:06

-- Editiert von Cycore am 22.09.2008 11:46:39

-- Editiert von Cycore am 22.09.2008 11:50:22

-- Editiert von Cycore am 22.09.2008 12:29:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Der AG darf nicht einfach Deinen Dienstplan ändern und Deinen freien Tag in Deine Krankheitstage reinschieben.

Wenn Du einen freien Tag hast und bist dann krank, ist es Dein Pech, genauso wie am Wochenende.

Wenn Du an einen Arbeitstag krank bist, hat Dein AG Pech.

Er kann wie gesagt nicht einfach den Schichtplan ändern, um Deinen freien Tag auf den Krankheitstag zu schieben. Ansonsten könnte er ja auch gleich verlangen, daß Du Urlaub nimmst für die Tage die Du krank bist.

Auch wenn es jetzt nicht mehr hilft, aber ich hätte gleich noch eine Krankmeldung für den einen Tag geholt.

Worüber hast Du eigentlich erfahren, daß Du an Deinem eigentlich freien tag hast arbeiten sollen?

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich kann svielha nur zustimmen. ansonsten: in der probezeit hast du immer und grundsätzlich schlechte karten. es wird dir nicht viel helfen, wenn du deinem AG dokumentenfälschung vorwirfst.

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