Arbetszeugnis anfechten und Mobbing erwähnen

14. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
markoni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbetszeugnis anfechten und Mobbing erwähnen

Hallo zusammen! Wenn man in Arbeitsgericht sein Zeugnis anfechten will, darf er als Einleitung nächste sagen: dass er bei Arbeitgeber gemobbt war und das Zeugnis ist nichts anderes als Fortsetzung dieses Mobbing. Mir wurde gesagt, dass solche Behauptungen mit Wort Mobbing in Arbeitsgericht nicht zulässig sind, weil es angeblich zu anderen Gerichtbereich gehöre und Richter in Arbeitsgericht unterbricht mich oder sogar beendet Gerichtsitzung. Stimmt das? Danke für Ihre Meinung und Beratung.


-- Editiert von markoni am 14.03.2020 16:53

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24 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Bei der Korrektur eines Zeugnisses sollte es um konkret zu beanstandende Formulierungen gehe - schließlich wird es ja auch das sein, was zu entscheiden du beantragt hast. Wenn du also Mobbing in die Verhandlung einbringst, wird sicher festgestellt werden, dass das mit dem Antrag oder den Anträgen nicht zusammengeht.

Wenn du Mobbing behauptest, müsstest du Mobbing auch beweisen können - das hätte auch schon zu Zeiten der Beschäftigung dort mit entsprechenden Nachweisen geschehen sein können (Mobbingtagebuch ...).
Mobbing ist in der Tat kein arbeitsrechtlicher Begriff und kann sich in den konkreten Handlungen tatsächlich in verschiedenste Bereiche aufspalten, die nicht ins Arbeitsrecht fallen. Erst einmal ist das ja deine Wahrnehmung und deine Einschätzung, was du mit Mobbing benennst und andeutest - du machst es damit deinem Ex-AG leicht, dagegen zu halten, wo und wenn es ums Zeugnis geht. Anders wäre es, wenn Mobbing schon gerichtlich anerkannt worden sein sollte.

Wie allerdings ein Arbeitsrichter reagiert, was er tut oder nicht tut, weiß ich allerdings nicht.
Vmtl. wird er vor allem geneigt sein sicher zu stellen, dass es um die beantragte Sache geht. Dawird es schlicht unmöglich sein, einen Antrag auf Korrektur des Zeugnisses umzubiegen in eine Verhandlung über Mobbinghandlungen.

Vor Gericht geht es in aller Regel ausgesprochen sachlich und formell zu - nicht der Ort für Abrechnungen.
Ich rate ab, was anderes verfolgen zu wollen als da Ziel, ein besseres Zeugnis zu erreichen.

-- Editiert von blaubär+ am 14.03.2020 17:47

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#2
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Bei der Korrektur eines Zeugnisses sollte es um konkret zu beanstandende Formulierungen gehe - schließlich


Daher solltest du das Zeugnis prüfen oder prüfen lassen. Denn du wirst die zu beanstanden Bestandteile nennen müssen und eine Vorstellung darüber haben, wie diese aus deiner Sicht abgeändert werden sollen. Das macht nicht der Richter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
markoni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

A

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
markoni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wegen Mobbing klage ich nicht an. Das ist für mich schwer zu beweisen. Nicht alle Kollegen würden etwas bezeugen weil sich selbst unter Gefahr bringen. Ich erwähne als allgemeine Hintergrund , dass ich ein „Gefühl habe gemobbt oder betrogen zu sein". Und danach: Wie kann ich noch anders das ganze Entwicklung bei Zeugnisausstellung nennen? Im ersten ausgestellte Zeugnis waren mehrere Fähigkeiten im verschiedenen Bereichen als erforderliche (Note 3?) genannt, sogar diejenige, die in diesem Betrieb während meiner 3- jährige Beschäftigung nie vorgekommen waren. Z.B. (nur für Erklärungin) in Zeugnis steht : er hat erforderliche Kenntnisse in 1) Autofahren, 2) fahren von Zügen, 3) fahren von Flugzeugen und 4) fahren von Raumschiffen. Und obwohl alle 4 Fähigkeiten gehören zum Beruf, in diesem Betrieb war kein Flugzeug und kein Raumschiff. Wie könnte Beurteilung 3 und 4 in Zeugnis kommen? Meiner Empfindung nach das ist Unverschämtheit, Lüge oder Mobbing. Welche von drei Wörter darf man in Arbeitsgericht lieber benutzen? Nach einem Gespräch mit Arbeitgeber punkt 3 und 4 wurde entfernt, aber 1 und 2 bleiben in zweiten, korrigiertem Zeugnis mit Wort „erforderlich" weiter.

- Kann ich mein erstes Zeugnis mit falsche Angaben 3 und 4 als Beispiel (Beweis) für Unglaubwürdigkeit meines Arbeitgebers nutzen? Als Beweis, meiner Meinung nach, für seinen Wunsch (Absicht) mich sogar nach Beschäftigungsende zu belügen und für Zukunft abwerten (was ich als Mobbing nenne?), wofür er sogar bereit war die angeblich „erforderliche" Kenntnisse (Fähigkeiten) bei Ausführung von nichtexistierenden in Betrieb Aufgaben 3 und 4 in mein Zeugnis mit schlechte Benotung reinzuschreiben.

Davon folgt logischerweise (?) auch die Unglaubwürdigkeit seinen schlechten Benotungen für Bereiche 1 und 2 (mit dieselben Ziel mich zu belügen und für Zukunft abwerten) Aus diese Gründen die Benotung stimmt nicht, ist befangen und ungerecht und ich fordere ein Änderung von Benotung „erforderliche" auf „gute" (Note 2?) oder „sehr gute" Note 2-1?).

- Kann ich als Hilfe und Beweis dafür, dass meine Kenntnisse/Fähigkeiten mehr bessere Benotung entsprechen, die Zeugnisse von alten Arbeitsgebern vorzulegen? Die alten Betriebe waren grösser als letzte und dort waren wirklich alle 5 Aufgabenbereiche ( 1) Autofahren, 2) fahren von Zügen, 3) fahren von Flugzeugen und 4) fahren von Raumschiffen) vorhanden . In Zeugnissen von diesen Betrieben Benotung für dieselben Kenntnisse/Fähigkeiten war in einem „gut" und in anderem „sehr gut".

- Kann man für Benotung eigener Arbeit, die eigene Arbeitsergebnisse mit den Arbeitsergebnissen von Vorgesetzte vergleichen?
Ist das nicht klar, das Vorgesetzte beste und exzellente Kenntnisse/Fähigkeiten hat? Das ist sicher. Aber wenn anderer Mitarbeiter bessere Ergebnisse hat?
Wenn Vorgesetzte bei dasselbe Arbeit mehr Feller (Produktionsfehler, technische Mängel) als anderer Mitarbeiter macht (statistisch bewiesen), kann dieser anderer automatisch für seine Kenntnisse/Fähigkeiten eine Benotung wie „beste" oder „exzellente" fordern?

Danke.

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#5
 Von 
markoni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor Gericht geht es in aller Regel ausgesprochen sachlich und formell zu - nicht der Ort für Abrechnungen.
Ich rate ab, was anderes verfolgen zu wollen als da Ziel, ein besseres Zeugnis zu erreichen.

-- Editiert von blaubär+ am 14.03.2020 17:47
- Kann man für Benotung eigener Arbeit, die eigene Arbeitsergebnisse mit den Arbeitsergebnissen von Vorgesetzte vergleichen?
Ist das nicht klar, das Vorgesetzte beste und exzellente Kenntnisse/Fähigkeiten hat? Das ist sicher. Aber wenn anderer Mitarbeiter bessere Ergebnisse hat?
Wenn Vorgesetzte bei dasselbe Arbeit mehr Feller (Produktionsfehler, technische Mängel) als anderer Mitarbeiter macht (statistisch bewiesen), kann dieser anderer automatisch für seine Kenntnisse/Fähigkeiten eine Benotung wie „beste" oder „exzellente" fordern?

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#6
 Von 
markoni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nunja123):
Zitat (von blaubär+):
Bei der Korrektur eines Zeugnisses sollte es um konkret zu beanstandende Formulierungen gehe - schließlich


Daher solltest du das Zeugnis prüfen oder prüfen lassen. Denn du wirst die zu beanstanden Bestandteile nennen müssen und eine Vorstellung darüber haben, wie diese aus deiner Sicht abgeändert werden sollen. Das macht nicht der Richter.


Könnte Sie bitte Antwort 4 kommentieren. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Ich erwähne als allgemeine Hintergrund , dass ich ein „Gefühl habe gemobbt oder betrogen zu sein". Und danach: Wie kann ich noch anders das ganze Entwicklung bei Zeugnisausstellung nennen? I

Du wärest nicht der erste im Forum, der zwar fragt, aber wild entschlossen ist zu tun, wie es ihn drückt.
Wenn du dein Zeugnis verbessern willst, nimmst du dir die Formulierungen vor und listest auf, was genau falsch ist oder sonstwie nicht stimmt, und machst am besten Formulierungsvorschläge, wie es richtig ist.

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#8
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zu AW 4:

ersteinmal: Zeugnis und Mobbing ist für mich nicht miteinander in Verbindung zu bringen. Das sind zwei Paar Schuhe. Es gibt AG die schlechte Arbeiszeugnisse ausstellen, weil sie sich z. B. über den AN geärgert haben oder sich über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ärgern oder die Zusammenarbeit bemängeln.... usw.. Das ist aus meiner Sicht aber kein Mobbing. Eher unsouverän. Ist man mit dem Zeugnis nicht einverstanden, kann man glücklicherweise klagen. Stecke deine Energie doch lieber in die Überlegung, welche Punkte des AZ von Note auf Note korrigiert werden sollen und nenne Beispiele. Nenne die Punkte die raus sollen /müssen und Punkte die rein sollen /müssen. Nochmal, der Richter macht es nicht. Je besser du das vorbereitest um so höher sind deine Chancen, dass deine Änderungswünsche umgesetzt werden. Du klagst die Änderung des AZ ein und darauf wird sich die Verhandlung beschränken, so ist das bei Gericht. Wenn du dort mit Mobbing anfängst, kann es sein, dass der Richter dich direkt ausbremst, Thema der Verhandlung verfehlt. Ich gehe von einer Güteverhandlungen aus und die Bezeichnung "Güte" sagt doch alles aus.

Viel Glück

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

nunja123 erklärt ausführlich, was bei einer gerichtlichen Überprüfung des Zeugnisses zielführend ist.

Noch ein paar Anmerkungen zu deinem Beitrag #4
Generell verfolgst du offenbar nach wie vor das Ziel, deinen AG als unglaubwürdig etc. hinzustellen.

Zitat:
Meiner Empfindung nach das ist Unverschämtheit, Lüge oder Mobbing. Welche von drei Wörter darf man in Arbeitsgericht lieber benutzen?

Dies ist ein freies Land und du darfst sagen, was du willst und wie du es willst. Allerdings vergisst du offenbar, dass du damit nicht nur etwas über deinen Ex-AG aussagst, sondern zugleich auch etwas über dich. Nach Einschätzung aller, die sich in diese Diskussion eingeklinkt haben, wird jeder Versuch fehlgehen, der etwas anderes im Sinn hat, als zu besseren Formulierungen im Zeugnis zu gelangen.
Zitat:
Kann ich als Hilfe und Beweis dafür, dass meine Kenntnisse/Fähigkeiten mehr bessere Benotung entsprechen, die Zeugnisse von alten Arbeitsgebern vorzulegen?

Natürlich "kannst" du das machen, indem du es tust. Wenn du aber wissen willst, ob es hilfreich sein wird: Nein.
Schnee von gestern interessiert vor Gericht nicht. Interessieren würde es, wenn du Zwischenzeugnisse vom Ex-AG vorlegen könntest, die deutlich vom Schlusszeugnis abweichen.

Verlangen kannst du, dass deine Tätigkeiten korrekt gelistet sind.
Zitat:
(was ich als Mobbing nenne?),

Ich habe Mal einen Mann gepflegt, bei dem nach Schlaganfall die Begriffe durcheinander geraten waren - er nannte die Tür 'Fenster', hatte Fantasiebezeichnungen für Besteck usw. Und konnte blitzwütende werden, wenn ich ihn nicht verstand.
In diesem Sinne kannst du Mobbing nennen, was immer dir beliebt. Nur hat das nichts mit dem Fachbegriff Mobbing zu tun, der seit dreißig, vierzig Jahren für die Arbeitswelt diskutiert wird, und womöglich auch nicht viel mit dem Umgangssprachlichen Begriff, der oft genug nur schlechtes Benehmen meint.
Merke: der Gebrauch von Eigensprache isoliert Menschen.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

markoni, Du denkst irgendwie um die Ecke. Das Arbeitsgericht interessiert sich weder dafür, wie die früheren Zeugnisse waren, noch was wie vorgefallen ist. Auch auf die Kenntnisse, die man hat, kommt es nur subsidiär an. Was nutzen die besten Kenntnisse, wenn sie nicht richtig angewendet werden oder in dem Job nicht angewendet werden konnten?

Das Gericht hockt nicht auf der Planstelle von Sherlock Holmes. Es wird nicht eigenintiativ werden und wird auch nichts ausurteilen, was über den Antrag hinaus geht bzw. nicht im Antrag enthalten ist. Das heisst, Du musst Satz für Satz formulieren, den Du reinhaben willst ins Zeugnis, und auch rüberbringen, was Du nicht drinne haben willst.

Und dann muss man sehen, wass der Ex-AG dazu sagt. Diese Verfahren laufen meist auf einen Vergleich raus, weil keiner letztlich befriedigende Beweise antreten kann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
markoni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von markoni):
Zitat (von nunja123):
Zitat (von blaubär+):
Bei der Korrektur eines Zeugnisses sollte es um konkret zu beanstandende Formulierungen gehe - schließlich


Daher solltest du das Zeugnis prüfen oder prüfen lassen. ...aus deiner Sicht abgeändert werden sollen. Das macht nicht der Richter.




Ok. Wahrscheinlich verstehe ich wirklich etwas falsch.
Formulierungen hat man verbessert. Das ist klar. Danach kommt man ins Gericht
mit Formulierungen „sehr gut" statt „erforderlich" ("aus seiner Sicht"). Gegenüber sitz Ex-AG mit Formulierungen „erforderlich". Muss Ex-AN seine Verbesserungen irgendwie wahrscheinlich begründen? Oder nicht?

Welche Gründe und Beweise überhaupt kann Ex-AN vorlegen?
- Mobbing nicht, das ist nicht bewiesen und subjektiv. Einverstanden.
- Unglaubwürdigkeit von Ex –AG wegen seine offensichtlich falsche Einträge in 1. Zeugnis auch nicht?
- Statistische Daten, das Ex-AG mehr Produktionsfehler mit technische Mängel gemacht hat als Ex – AN? Auch nicht?

Was dann?
Ex-AN soll "aus seine Sicht" etwas auch sagen. Könnte Sie ein paar Beispiele oder Empfehlungen geben.
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
markoni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Wahrscheinlich verstehe ich wirklich etwas falsch.

Formulierungen hat man verbessert. Das ist klar. Danach kommt man ins Gericht
mit Formulierungen „sehr gut" statt „erforderlich". Gegenüber sitz Ex-AG mit Formulierungen „erforderlich". Muss Ex-AN seine Verbesserungen irgendwie wahrscheinlich begründen und verteidigen? Oder nicht?

Welche Gründe und Beweise überhaupt kann Ex-AN vorlegen?
- Mobbing nicht, das ist nicht bewiesen und subjektiv. Einverstanden.
- Unglaubwürdigkeit von Ex –AG wegen seine offensichtlich falsche Einträge in 1. Zeugnis auch nicht?
- Statistische Daten, das Ex-AG mehr Produktionsfehler mit technische Mängel gemacht hat als Ex – AN? Auch nicht?

Was dann?
Ich soll etwas auch sagen. Was kann Ex-AN zur Verteidiegung seiner Verbesserungen sagen? Könnte Sie ein paar Beispiele oder Empfehlungen geben.
Vielen Dank


-- Editiert von markoni am 15.03.2020 16:23

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#13
 Von 
markoni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

befriedigende Beweise

Ok. Wahrscheinlich verstehe ich wirklich etwas falsch.

Formulierungen hat man verbessert. Das ist klar. Danach kommt man ins Gericht
mit Formulierungen „sehr gut" statt „erforderlich". Gegenüber sitz Ex-AG mit Formulierungen „erforderlich". Muss Ex-AN seine Verbesserungen irgendwie wahrscheinlich begründen und verteidigen? Oder nicht?

Welche Gründe und Beweise überhaupt kann Ex-AN vorlegen?
- Mobbing nicht, das ist nicht bewiesen und subjektiv. Einverstanden.
- Unglaubwürdigkeit von Ex –AG wegen seine offensichtlich falsche Einträge in 1. Zeugnis auch nicht?
- Statistische Daten, das Ex-AG mehr Produktionsfehler mit technische Mängel gemacht hat als Ex – AN? Auch nicht?

Was dann?
Ich soll etwas auch sagen. Was kann Ex-AN zur Verteidiegung seiner Verbesserungen sagen? Könnte Sie ein paar Beispiele oder Empfehlungen geben.
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
markoni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):

"befriedigende Beweise".

wirdwerden


Ok. Wahrscheinlich verstehe ich wirklich etwas falsch.

Formulierungen hat man verbessert. Das ist klar. Danach kommt man ins Gericht
mit Formulierungen „sehr gut" statt „erforderlich". Gegenüber sitz Ex-AG mit Formulierungen „erforderlich". Muss Ex-AN seine Verbesserungen irgendwie wahrscheinlich begründen und verteidigen? Oder nicht?

Welche Gründe und Beweise überhaupt kann Ex-AN vorlegen?
- Mobbing nicht, das ist nicht bewiesen und subjektiv. Einverstanden.
- Unglaubwürdigkeit von Ex –AG wegen seine offensichtlich falsche Einträge in 1. Zeugnis auch nicht?
- Statistische Daten, das Ex-AG mehr Produktionsfehler mit technische Mängel gemacht hat als Ex – AN? Auch nicht?

Was dann?
Ich soll etwas auch sagen. Was kann Ex-AN zur Verteidiegung seiner Verbesserungen sagen? Könnte Sie ein paar Beispiele oder Empfehlungen geben.
Vielen Dank

-- Editiert von markoni am 15.03.2020 16:37

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ohne jetzt den gesamten Beitrag durchgelesen zu haben:

Zitat (von markoni):
Was kann Ex-AN zur Verteidiegung seiner Verbesserungen sagen?


Sofern ein besseres als ein Arbeitszeugnis mit der Note "befriedigend" begehrt wird, ist der Arbeitnehmer hierfür darlegungs- und beweispflichtig.

Als Beweis können Zeugen oder Urkunden dienen.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

..... und er muss als Vorstufe dazu erst einmal auf den Punkt formulieren, was er geschrieben haben will.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von markoni):
Zeugnis steht : er hat erforderliche Kenntnisse in 1) Autofahren, 2) fahren von Zügen, 3) fahren von Flugzeugen und 4) fahren von Raumschiffen. Und obwohl alle 4 Fähigkeiten gehören zum Beruf, in diesem Betrieb war kein Flugzeug und kein Raumschiff. Wie


Mich würde mal der Beruf interessieren, in dem man Autos, Züge, Flugzeuge und Raumschiffe steuern kann.
Zitat (von markoni):
Muss Ex-AN seine Verbesserungen irgendwie wahrscheinlich begründen? Oder nicht?


Vielleicht musst du sie begründen.

Eine Güteverhandlungen dient zur gütlichen Einigung. Dein AG möchte eine "3" im AZ und du eine "1". Vor Gericht könnte man sich auf eine "2" einigen. Bist du mit der "2" nicht einverstanden und ihr könnt euch nicht einigen, dann ist die Güteverhandlungen gescheitert. Du kannst dann in der nächsten Instanz klagen. Dann wird es aber haarig. Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen.

Ich rate dir an, einen Rechtsanwalt mit deinen Belangen zu beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... ein teurer Rat.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von nunja123):
(… ) dann ist die Güteverhandlungen gescheitert. Du kannst dann in der nächsten Instanz klagen.


Zuvor gibt es aber noch einen Kammertermin vor dem Arbeitsgericht mit weiteren Vergleichsverhandlungen und, sofern diese abermals scheitern, ein Urteil, was zumindest nicht zwangsläufig klageabweisend ausfallen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von nunja123):
Mich würde mal der Beruf interessieren, in dem man Autos, Züge, Flugzeuge und Raumschiffe steuern kann.


Am Ende des Tages ist der Fragesteller noch James Bond - im Geheimdienst Ihrer Mayestät - und wurde jetzt vom MI6 freigesetzt.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 15.03.2020 22:43

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zuvor gibt es aber noch einen Kammertermin vor dem Arbeitsgericht mit weiteren Vergleichsverhandlungen und, sofern diese abermals scheitern, ein Urteil, was zumindest nicht zwangsläufig klageabweisend ausfallen muss.


Ja, dass ist richtig und ausführlich erklärt. Danke!

Ich denke aber, dass wir hier jetzt nicht mehr so richtig kommen...

Einer eigene Vertretung vor Gericht, stehe ich skeptisch gegenüber. Daher auch

Zitat (von blaubär+):
ein teurer Rat.


der teure Rat.

Ich kann mir vorstellen, einer Reinigungskraft oder Kassiererin, diesen Rat nicht gegeben zu haben, wegen der finanziellen Aufwendung. Aber ein Piloten und Raumschiffahrer sollte sich das finanziell leisten können.

In diesem Sinne, noch einen schönen Sonntagabend und bleibt gesund :)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zuvor gibt es aber noch einen Kammertermin vor dem Arbeitsgericht mit weiteren Vergleichsverhandlungen und, sofern diese abermals scheitern, ein Urteil, was zumindest nicht zwangsläufig klageabweisend ausfallen muss.


Ja, dass ist richtig und ausführlich erklärt. Danke!

Ich denke aber, dass wir hier jetzt nicht mehr so richtig kommen...

Einer eigene Vertretung vor Gericht, stehe ich skeptisch gegenüber. Daher auch

Zitat (von blaubär+):
ein teurer Rat.


der teure Rat.

Ich kann mir vorstellen, einer Reinigungskraft oder Kassiererin, diesen Rat nicht gegeben zu haben, wegen der finanziellen Aufwendung. Aber ein Piloten und Raumschiffahrer sollte sich das finanziell leisten können.

In diesem Sinne, noch einen schönen Sonntagabend und bleibt gesund :)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Am Ende des Tages ist der Fragesteller noch James Bond - im Geheimdienst Ihrer Mayestät - und wurde jetzt vom MI6 freigesetzt.


Davon können wir ausgehen.. :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ein Kammertermin würde hier übrigens wohl nicht vor dem Herbst stattfinden (im Gegensatz zum Gütetermin, welcher wohl noch im April stattfinden würde - immer vorausgesetzt, dass Gerichtsverhandlungen nicht coronabedingt ausgesetzt werden).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

… und eine lange Verfahrensdauer erhöht gemeinhin den Einigungsdruck des Klägers.

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