Art und Weise Kündigung relevant?

3. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
paragraphenjunkie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Art und Weise Kündigung relevant?

hi, mir wurde nach kurzer Zeit waehrend der Probezeit ordentlich gekündigt ohne Begründung, als ich den. Arbeitsplatz betreten wollte, stellten sich zwei Mitarbeiter von innen in die Tür und ich musste(Noetigung!) alle Schlüssel, Ausweise usw abgeben und Erhalt quitieren. Wenn ich nicht quittiere machen sie es.
Zeugen auf meiner Seite : keine
dann sofortige Freistellung und Annahmeverzug. Soweit so brutal,
soweit so safe fuer den AG.

allerdings wuerde ich mich gern ueber die Art und Weise der Kündigung beschweren.
Ausserdem vors Arbeitsgericht ziehen :macht eine Kündigungsschutzklage Sinn (trotz Probezeit kuendigung, wo man aus allen möglichen Gründen kündigen kann, quasi willkürlich ) oder nur Lohnklage(falls Lohn nur zur Hälfte überwiesen wird) ?

-- Editiert von User am 3. Februar 2023 20:04

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
12öel3
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Klingt doch soweit ganz normal. Natürlich gibt es Anspruch auf Lohn für die Dauer der Kündigungsfrist - wenn der nicht pünktlich kommt: Lohnklage.
Zeugnis hat man auch Anspruch, würde ich in dem Fall aber eher nicht einfordern ...

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15539 Beiträge, 5953x hilfreich)

Das ist richtig: Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
'Beschweren' kannst du dich über die Art und Weise beim AG, aber mit welchem Ziel?
Dass der AG die Herausgabe der Schlüssel verlangt und dich freistellt und dir den Zutritt verwehrt, ist vll. ungewöhnlich, schroff o.ä., aber Nötigung sicher nicht.

Zitat:
BGB § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
...
...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109284 Beiträge, 38284x hilfreich)

Zitat (von paragraphenjunkie):
stellten sich zwei Mitarbeiter von innen in die Tür und ich musste(Noetigung!) alle Schlüssel, Ausweise usw abgeben und Erhalt quitieren. Wenn ich nicht quittiere machen sie es.

Es ist keine Nötigung erkennbar.
Im Gegenteil, das ist in solchen Fällen eine durchaus übliche Vorgehensweise.



Zitat (von paragraphenjunkie):
allerdings wuerde ich mich gern ueber die Art und Weise der Kündigung beschweren.

Das kann man immer und überall.
Sollte das gegenüber Dritten passieren, sollte man halt nur auf seine Wortwahl achten - sonst kann es recht teuer werden ...



Zitat (von paragraphenjunkie):
macht eine Kündigungsschutzklage Sinn (trotz Probezeit kuendigung, wo man aus allen möglichen Gründen kündigen kann, quasi willkürlich ) oder nur Lohnklage(falls Lohn nur zur Hälfte überwiesen wird) ?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
paragraphenjunkie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte mich beschwert und dies mit einer Zurückweisung der oKü nach 174 bgb verbunden.

Wie erwartet kam eine neue, auf 6.2. datierte oKü, die in meinen Kasten eingeworfen wurde als einfacher brief ohne Briefmarke und wahrscheinlich durch eine Mitarbeiter der Firma (Post streikt aktuell).
gilt nun die erste oKü vom 26.1., von 2 Personen mit ppa Kürzel unterschrieben oder die zweite vom 6.2.( von ceo unterschrieben)

Daneben ist meine Beschwerde ignoriert worden , von daher ist es mittlerweile ok fuer mich, nicht mehr fuer diese Firma zu arbeiten.


-- Editiert von User am 10. Februar 2023 17:52

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zu wann wurdest du denn gekündigt?
Deine Beschwerde war für den AG nicht relevant. Er konnte sie ignorieren. Die *neue Kü* hast du erhalten.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
paragraphenjunkie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erste K zum 11. Feb

Zweite zum 20. Feb

waere ein kleiner aber feiner Unterschied, wenn erst die zweite wirksam waere.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von paragraphenjunkie):
Zweite zum 20. Feb
Die wurde vermutlich per Boten zugestellt. Du hast sie erhalten.
Wenn ihr einen CEO habt, der Kündigungen erteilen darf, dürfte der 20.2. dein letzter Beschäftigungstag sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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