Attest "Angststörungen/Panikattacken"

20. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ekki0211
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)
Attest "Angststörungen/Panikattacken"

Hallo,
bin Bundesbeamter und soll von meinem aktuellen Dienstort ca. 80km versetzt werden.

Ich leide unter Angstzuständen und Panikattacken insbesondere bei Tunnels oder hohen Brücken aber auch bei Enge oder Menschenansammlungen.

Die Versetzung möchte ich mit einem Attest "Angststörungen/Panikattacken" verhindern.

Was muss dieses Attest beinhalten? Was sind die Schlüsselwörter, so dass der Dienstherr eine Fahrt zum neuen Dienstort weder per Auto oder Zug durchsetzen kann?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
Was sind die Schlüsselwörter, so dass der Dienstherr eine Fahrt zum neuen Dienstort weder per Auto oder Zug durchsetzen kann?

Das hängt davon ab, wie Du denn befördert werden möchtest.
Zu Fuß gehen? Mit den Rad fahren? ÖPNV/Bus (natürlich nur Einzelbeförderung)? Hubschrauber? Sänfte?


"Anfahrt zum Dienstort per Auto oder Zug medizinisch ausgeschlossen" würde schon mal Zug und Auto ausschliesen.

Dumm wäre nur, wenn der Amtsarzt anderer Meinung wäre (der stellt keine "Schlüsselwort-Atteste" aus).
Genauso dumm wäre, wenn Du ein eigenes Auto hättest oder morgend mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren würdest.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es ist anzunehmen, dass der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung anordnet. Er muß sich ja absichern, dass Sie überhaupt dienstfähig sind, wenn Sie ein Attest abgeben.

Je nach Diagnose des Amtsarztes können Sie dann auch verpflichtet werden, Ihre Erkrankung behandeln zu lassen. Das fällt unter die "Gesunderhaltungspflicht".

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#3
 Von 
Ekki0211
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
zur Klarstellung:
- Ich bin momentan nicht krank geschrieben und fahre mit dem Auto täglich ca. 25km zur Arbeit. Die Strecke ist bekannt, es gibt keine Tunnels oder Brücken und erzeugt nur geringe Angstzustände
- Der neue Dienstort ist ca. 80km vom Wohnort entfernt und enthält Tunnels und Brücken. Per ÖPNV ebenfalls stressig, da große Menschenansammlungen und U-Bahn
- Das Attest soll ein privater Arzt erstellen
- Ich bin bereits in ärztlicher Behandlung


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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wie wärs mit umziehen? Wenn ich mich richtig erinnere, steht im "Arbeitsvertrag" bei Beamten ausdrücklich drinnen, dass Versetzungen in Betracht kommen, also Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sind.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
- Das Attest soll ein privater Arzt erstellen

Der wird aber aller Wahrscheinlichkeit nicht das letzte Wort haben.



quote:
- Ich bin bereits in ärztlicher Behandlung

Verbesserungen/Fortschritte erkennbar?



quote:
Die Versetzung möchte ich mit einem Attest "Angststörungen/Panikattacken" verhindern.

Da in Rahmen des Umzuges die Fahrten ja recht übersichtlich ausfallen dürften und der neue Ort sicherlich nicht nur über Tunnel und Brücken erreichbar wäre, sehe ich da derzeit keine großen Aussichten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mich würde auch interessieren, wieso der Hausarzt das Attest erstellen "soll." Wer hat das bestimmt? Ich erinnere mich an einem Fall in meinem Land, als die zuständige Ministerin solche Atteste als Grundlage für eine vorzeitige Pensionierung akzeptierte. Das wurde ganz schnell zeitlich begrenzt und die Ministerin wurde ihres Amtes nicht mehr froh ....

wirdwerden

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