Attest ab dem ersten Tag - Kein Arzt mehr offen

24. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
elena82
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Attest ab dem ersten Tag - Kein Arzt mehr offen

Hallo,

Aufgrund von starker Übelkeit musste ich heute meinen Arbeitsplatz verlassen und wollte zum Arzt fahren. Der AG fordert das Attest ab dem ersten Tag.

Nun hatte weder mein Hausarzt, noch Alternativärzte noch offen.

Daher meine Frage: Kann ich mir das Attest auch am Montag ausstellen lassen und abgeben oder muss ich ins Krankenhaus und bereits heute das Attest noch abgeben?

Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Es gibt doch dne ärztlichen Notdienst.

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#2
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

Du kannst dem Arzt mitteilen, dass du heute schon bei ihm warst, er aber geschlossen hatte, dann stellt er dir den Schein rückwirkend aus. Das musste ich auch mal so machen, weil es mir zu mies mies ging, um einen anderen (entfernteren) Arzt aufzusuchen.


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-- Editiert cocacola123 am 24.08.2012 17:57

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#3
 Von 
sudelede
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

hat bei uns auch jemand gemacht nachdem ihm gesagt wurde ab dem ersten Tag.Da gab es dann gleich 3 Wochen Pause.
Immer so wie die es haben wollen............

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#4
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

@ cocacola123

quote:
Du kannst dem Arzt mitteilen, dass du heute schon bei ihm warst, er aber geschlossen hatte, dann stellt er dir den Schein rückwirkend aus.

Das machen Ärzte zwar anscheinend manchmal, dürfen sie aber nicht! Streng genommen ist es sogar unzulässig!!!! Der Arzt kann die Arbeitsunfähigkeit von vor 2 oder 3 Tagen ohne Patientenkontakt nicht fachlich beurteilen und bescheinigen!
quote:
Das musste ich auch mal so machen, weil es mir zu mies mies ging, um einen anderen (entfernteren) Arzt aufzusuchen.


Für diese Fälle gibt es eigentlich einen hausärztlichen Notdienst, der auch Hausbesuche macht? Wenn nicht, dann ab in die nächste Notaufnahme!

@ sudelede
quote:
hat bei uns auch jemand gemacht nachdem ihm gesagt wurde ab dem ersten Tag.Da gab es dann gleich 3 Wochen Pause. Immer so wie die es haben wollen............


Achso? Den Kandidaten hätte ich als Arbeitgeber direkt zum MDK geschickt!
Dass AG die AU-Bescheinigung ab 1. Tag verlangen, liegt ja meist an vorangegangenen häufigen Kurzzeiterkrankungen von bis zu 3 Tagen?
Schonmal was von personenbedingter Kündigung (krankheitsbedingt) gehört?
Wenn der AN es so haben will .... und schwups!

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@elena82,
was hat denn der Arzt heute zu Ihrem Anliegen gesagt?

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#6
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien § 5 Abs. 3 :
2Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist e-benso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsun-fähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.

ausnahmensweise

in der Regel

klingt irgendwie aber nicht danach, daß es unzulässig wäre


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#7
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Dass AG die AU-Bescheinigung ab 1. Tag verlangen, liegt ja meist an vorangegangenen häufigen Kurzzeiterkrankungen von bis zu 3 Tagen?


Ob meist hier überhaupt zutrifft, kann ich wegen fehlenden Daten nicht beurteilen.

Sicher kann ich sagen, dass bei meinem AG die vertragliche Regelung gilt, dass derjenige der am Tage vor oder nach einem Wochende oder Feiertag krank wird schon ein Attest für den ersten Tag bringen muss. Es ist eine Firma mit mehr als 5000MA, die zu eine der bei den AN beliebtesten Firmen zählt.

Auch mein vorheriger AG hatte eine ähnliche Regelung.

In vorliegenden Fall muss man auch berücksichtigen, dass der AN wohl erst kurz vor Ende de Arbeit krank wurde. Wenn dann wirklich schon alle Praxen zu waren, sehe ich es sogar als opportun an, wenn der Arzt eine um mehr als 2 Tage rückwirkende Krankschreibung ausstellt, denn Notdienste oder Notaufnahmen sind nur für den MEDIZINISCHEN Notfall gedacht.


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