Attest auch bei nur einem Krankheitstag?

17. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
CityLife
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Attest auch bei nur einem Krankheitstag?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob ich ein ärztliches Attest benötige, wenn ich nur einen Tag krank bin oder ob ich es erst benötige, wenn ich länger Krank bin, die Formulierung in meinem Arbeitsvertrag ist für mich etwas unverständlich und mehr steht da nicht zu.

in meinem Vertrag steht folgendes:
"Spätestens am 3. Tag des krankheitbedingten Fehlens hat der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest einzureichen, welches den 1. Tag der Krankheit und das vermutliche Datum der Rückkehr aufweist."

Heist das, dass es egal ist wie lange ich Krank bin, da ich immer ein Attest brauche und es lediglich erst am dritten Tag einreichen muss? Sprich muss ich zwingen zum Arzt, um mir ein Attest zu holen, selbst wenn ich nur einen Tag krank bin?

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Zitat (von CityLife):
Sprich muss ich zwingen zum Arzt, um mir ein Attest zu holen, selbst wenn ich nur einen Tag krank bin?

Nein, so ist es nicht. Ein alter Ver.di-Slogan erklärt es ganz gut: In den ersten drei Tagen bist du dein eigener Arzt.
Wohl aber bist du verpflichtet, am ersten Tag die Firma zu informieren, dass du arbeitsunfähig erkrankt bist und wie lange voraussichtlich.
Und es gibt noch eine pragmatische Hürde: Ärzte dürfen die AU nur begrenzt rückwärts datieren: 3 Tage.
Da sind die Grenzen also recht eng gesteckt.
https://www.arbeitsrechte.de/rueckwirkend-krankschreiben/#:~:text=Eine%20Rückdatierung%20des%20Beginns%20der,bis%20zu%20drei%20Tagen%20zulässig.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nein, so ist es nicht. Ein alter Ver.di-Slogan erklärt es ganz gut: In den ersten drei Tagen bist du dein eigener Arzt.
Wohl aber bist du verpflichtet, am ersten Tag die Firma zu informieren, dass du arbeitsunfähig erkrankt bist und wie lange voraussichtlich.

Es gibt Firmen wo bereits am 1. Tag eine AU notwendig ist. Diese Firmen bekommen ab dem 1. Tag eine Leistung der zuständigen KK. Außerdem umgeht man damit, dass man zu oft einen oder zwei Tage fehlt, der blaue Montag fällt so aus.
Die AU ab ersten Tag muss im Arbeitsvertrag stehen.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Das praktische Problem ist aber, dass man sich spätestens am 2. Tag ein Attest besorgen muss, wenn man nicht ganz sicher ist, am dritten Tag wieder gesund zu sein.
Denn der Vertrag sieht vor, dass das Attest am 3.Tag beim Arbeitgeber vorliegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
AN-Interessen123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die AU ab ersten Tag muss im Arbeitsvertrag stehen.


Das muss sie nicht. Der AG kann das grundsätzlich jederzeit anordnen. Der Vertrag im konkreten Fall sieht das aber nicht vor - siehe hierzu Antwort #1.

Signatur:

Frei nach Paul Anton Andreotti

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