Guten Tag zusammen,
Bestandteil meines Arbeitsvertrages ist ein Firmenwagen. Bisher war das völlig problemlos; alle zwei Jahre gabs ein neues Modell nach Wunsch, ausgenommen waren explizit nur Cabrios und Sportwagen.
Jetzt soll es ein Stromer sein, bzw. mindestens ein Hybrid. Will ich nicht, sondern einen großvolumigen Verbrenner.
Der Firmenwagen ist ja eine Art Gehaltsbenefit, welches ich bislang versteuern musste.
Wenn ich nun auf den FW verzichte, habe ich dann einen Anspruch auf Ausgleichzahlung? Etwa in Höhe der Leasingrate des Stromers?
Viele Grüße!
Auf Firmenwagen verzichten
17. Juni 2022
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Frage vom 17. Juni 2022 | 11:45
Von
Status: Schüler (454 Beiträge, 73x hilfreich)
Auf Firmenwagen verzichten
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#1
Antwort vom 17. Juni 2022 | 11:58
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
NeinZitatWenn ich nun auf den FW verzichte, habe ich dann einen Anspruch auf Ausgleichzahlung? :
#2
Antwort vom 17. Juni 2022 | 12:02
Von
Status: Schüler (454 Beiträge, 73x hilfreich)
ZitatNein :
Hmm, bedauerlich. Aber dann ist das eben so und ich werde in Zukunft ein Privatfahrzeug nutzen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2022 | 12:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119653 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWenn ich nun auf den FW verzichte, habe ich dann einen Anspruch auf Ausgleichzahlung? :
Die erste Frage wäre doch, darf man das überhaupt, auf einen Firmenwagen verzichten.
Die zweite Frage wäre, nach dem Wortlaut zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen.
#4
Antwort vom 17. Juni 2022 | 13:05
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Ich glaube nicht, dass um ein Servicefahrzeug geht sondern wohl eher um ein privat genutztes Fahrzeug. Ein AN kann nicht gezwungen werden privat ein Fahrzeug seines Dienstherren zu nutzen.ZitatDie erste Frage wäre doch, darf man das überhaupt, auf einen Firmenwagen verzichten. :
Das einzige was Wurstsemmel versuchen kann ist dem AG vorzuschlagen keinen Dienstwagen mehr zu nutzen um so evtl. eine Gehaltserhöhung zu vereinbaren. Das wäre vom AG aber freiwillig.
-- Editiert von -Laie- am 17.06.2022 13:08
#5
Antwort vom 17. Juni 2022 | 13:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119653 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatEin AN kann nicht gezwungen werden privat ein Fahrzeug seines Dienstherren zu nutzen. :
Richtig.
Ich las es eher so, als wolle man das Privatfahrzeug auch dienstlich nutzen.
#6
Antwort vom 17. Juni 2022 | 13:34
Von
Status: Schüler (454 Beiträge, 73x hilfreich)
Eigentlich brauche ich überhaupt keinen Dienstwagen. Ich fahre damit morgens zur Prüfanlage und abends zurück, oder wenn Gerichtstermine wahrzunehmen sind zum jeweiligen Verhandlungsort. Bin Prüfingenieur, also keine klassische Außendienst-Tätigkeit (Werkstätten fahre ich nicht an, bin nur auf der Prüfanlage).
Der AV sagt "Mit Ablauf der Probezeit (was Jahre zurück liegt) hat der AN Anspruch auf einen Firmenwagen welcher auch zur privaten Nutzung überlassen wird. Näheres regelt die Zusatzvereinbarung xyz vom xx.yy.zz"
Muss ich mal schauen ob ich die überhaupt jemals bekommen habe
#7
Antwort vom 17. Juni 2022 | 22:22
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatDie erste Frage wäre doch, darf man das überhaupt, auf einen Firmenwagen verzichten. :
Die einzig wichtige Frage wäre, in welchem Bundesland spielt sich das ganze ab!?
Und um welche Überwachungsorganisation handelt es sich - die Regelungen sind da sehr unterschiedlich.
-- Editiert von charlyt4 am 17.06.2022 22:35
#8
Antwort vom 18. Juni 2022 | 10:18
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatDie erste Frage wäre doch, darf man das überhaupt, auf einen Firmenwagen verzichten. :
Die Frage stellt sich letztlich gar nicht.
Ist es ein "Firmenwagen", dessen private Nutzung vom AG erlaubt wird, dann nutzt man das Fahrzeug eben in Zukunft nur noch dienstlich, und für privat kauft man sich ein eigenes Auto. Ob man einen finanziellen Ausgleich für die Nichtnutzung für private Zwecke gibt, muss man mit dem AG aushandeln. Ich vermute eher: nein. Weil das Fahrzeug vermutlich Bestandteil des Arbeitsvertrages ist.
Als "Firmenwagen" muss man nutzen, was der AG zur Verfügung stellt, das ist nicht anders als wie mit anderen Arbeitsmitteln. Der AG muss kein "Kilometergeld" für die dienstliche Nutzung eines privaten PKW zahlen, wenn er dem AN ein Fahrzeug für die dienstlichen Zwecken zur Verfügung stellt.
Ist das Fahrzeug "Gehaltsbestandteil", dann muss im Arbeitsvertrag geregelt sein, was für ein Fahrzeug es ist. Der AG kann das ggf. nur mit einer Änderungskündigung ändern.
Da müsste man dann ggf. neu verhandeln und statt des "Gehaltsbestandteils-Fahrzeug" sich mehr Gehalt zahlen lassen. Für dienstliche Fahrten wird dann entweder das Privatfahrzeug genutzt, mit entsprechender Kilometerpauschale, oder aber der AG stellt dafür ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Meint er, das solle ein E-Auto sein, ist es ein E-Auto. Meint er, es solle ein SMART sein, ist es ein SMART...
Bei der Nutzung eines E-Autos für dienstliche Zwecke könnte der Arbeitnehmer auf die Idee kommen, regelmäßig im Betrieb anzurufen und zu sagen: "Sorry, Chef, mein Termin muss gecancelt werden. Es gibt im Moment hier keine freien Ladesäulen, ich werde schätzungsweise erst mit drei Stunden Verspätung beim Kunden sein, und der hat dann schon Feierabend."
E-Autos eignen sich für bestimmte Zwecke und bestimmte Fahr-Konstellationen. Für viele andere sind sie bisher völlig ungeeignet.
Da gilt heute der abgewandelte IKEA-Spruch: "Fährst Du schon oder lädst Du noch? Lädst Du schon oder suchst Du noch?"
#9
Antwort vom 18. Juni 2022 | 10:43
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Und? Text des TE gelesen?ZitatBei der Nutzung eines E-Autos für dienstliche Zwecke könnte der Arbeitnehmer auf die Idee kommen, regelmäßig im Betrieb anzurufen und zu sagen: "Sorry, Chef, mein Termin muss gecancelt werden. Es gibt im Moment hier keine freien Ladesäulen, ich werde schätzungsweise erst mit drei Stunden Verspätung beim Kunden sein, und der hat dann schon Feierabend." :
E-Autos eignen sich für bestimmte Zwecke und bestimmte Fahr-Konstellationen. Für viele andere sind sie bisher völlig ungeeignet.
ZitatJetzt soll es ein Stromer sein, bzw. mindestens ein Hybrid. :
Aber der TE möchte lieber ein spritfressendes Fahrzeug mit viel Hubraum ... und darauf hat er garantiert keinen Anspruch.
#10
Antwort vom 18. Juni 2022 | 12:03
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatAber der TE möchte lieber ein spritfressendes Fahrzeug mit viel Hubraum ... und darauf hat er garantiert keinen Anspruch. :
Warum? Keiner kennt hier die vertraglichen Vereinbarungen.
Zitatausgenommen waren explizit nur Cabrios und Sportwagen. :
#11
Antwort vom 18. Juni 2022 | 16:29
Von
Status: Schüler (454 Beiträge, 73x hilfreich)
ZitatAber der TE möchte lieber ein spritfressendes Fahrzeug mit viel Hubraum ... und darauf hat er garantiert keinen Anspruch. :
Nein, er möchte einen bewährten TDI.
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