Aufforderung des Arbeitgebers/Klinikaufenthalt

19. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufforderung des Arbeitgebers/Klinikaufenthalt

Hallo,
eine Bekannte von mir ist psychisch erkrankt. Arbeitet im öffentlichen Dienst und ist Beamtin. Wurde nun wegen Arbeitsunfähigkeit vom AG untersucht. Dieser hat nun angeordnet, dass ein umgehender stationärer Aufenthalt erforderlich ist.
Frage: Darf ein AG so etwas fordern? Wie soll man sich verhalten? Was für Möglichkeiten gibt es?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das Beamtenrecht weicht in vielen Punkten vom sonstigen Arbeitsrecht ab. Sie sollten mal in einem Beamten-Forum fragen.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

1. ... wie hamburgerin
2. Auch Beamte werden dabei mitwirken müssen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzugstellen.

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#3
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

@nallebjoern1971,
schau bitte mal hier rein!
http://www.gehalt.de/Gesetze/Beamtenrechtsrahmengesetz/Index.htm
Gruß, P.N.

-----------------
"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"

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#4
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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