Hallo,
eine Bekannte von mir ist psychisch erkrankt. Arbeitet im öffentlichen Dienst und ist Beamtin. Wurde nun wegen Arbeitsunfähigkeit vom AG untersucht. Dieser hat nun angeordnet, dass ein umgehender stationärer Aufenthalt erforderlich ist.
Frage: Darf ein AG so etwas fordern? Wie soll man sich verhalten? Was für Möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank
Aufforderung des Arbeitgebers/Klinikaufenthalt
19. Juni 2009
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Frage vom 19. Juni 2009 | 17:23
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufforderung des Arbeitgebers/Klinikaufenthalt
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#1
Antwort vom 19. Juni 2009 | 17:44
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Das Beamtenrecht weicht in vielen Punkten vom sonstigen Arbeitsrecht ab. Sie sollten mal in einem Beamten-Forum fragen.
#2
Antwort vom 20. Juni 2009 | 12:02
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
1. ... wie hamburgerin
2. Auch Beamte werden dabei mitwirken müssen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzugstellen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Juni 2009 | 15:37
Von
Status: Schüler (459 Beiträge, 96x hilfreich)
@nallebjoern1971,
schau bitte mal hier rein!
http://www.gehalt.de/Gesetze/Beamtenrechtsrahmengesetz/Index.htm
Gruß, P.N.
-----------------
"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
#4
Antwort vom 20. Juni 2009 | 15:57
Von
Status: Schüler (450 Beiträge, 301x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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