Aufhebung/Kündigung Subunternehmervertrag

30. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Romea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebung/Kündigung Subunternehmervertrag

Wir haben am 02.11.2010 einen Subunternehmervertrag für eine Frühtour (Frühstücksdienst) abgeschlossen. Nun hat sich leider ergeben, dass sich diese Tour zeitlich nicht mehr vereinbaren läßt. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrisr von 8 Wochen zum Monatsende. Haben wir ggf eine Möglichkeit, diese Frist zu verkürzen - auf Grund der Kürze des bestehenden Vertrages o.ä. ? Gibt es viell so etwas wie einen Aufhebungsvertrag? Bin für jede Hilfe dankbar.
LG
Romea

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die Kündigungsfrist ist doch klar geregelt.
Kannst du diesen nicht erfüllen, steht dem Vertragspartner Schadenersatz zu. Du kannst mit dem Vertragspartner natürlich einen Aufhebeungsvertrag schließen, wenn der denn einverstanden ist - ein Anspruch gibt es nicht.
Wer sich selbstständig macht, sollte zumindest Grundkenntnisse besitzen, die solche Fragen völlig überflüssig machen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

:forum:

Werkvertragsrecht fällt mir dazu ein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Romea
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber CBW,
dass die Frist klar geregelt ist, habe ich ja angegeben - ich habe lediglich um einen Tipp gebeten, diese ggf zu umgehen. Wenn dies nicht möglich ist, dann eben nicht. Und Grundkenntnisse sind durchaus vorhanden - ich mache den Job nämlich bereits seit zehn Jahren. Deine Anmerkung war also durchaus mehr als flüssig. Trotzdem vielen Dank.

Liebe Hamburgerin,
es handelt sich nicht um einen Werk- sondern um einen Dienstvertrag. Aber auch dir vielen Dank.

LG
Romea

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Auch wenn der Vertrag ein Dienstvertrag ist, so ist die Frage dennoch keine arbeitsrechtliche.
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht zwischen verschiedenen Unternehmen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.832 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen