Wir haben am 02.11.2010 einen Subunternehmervertrag für eine Frühtour (Frühstücksdienst) abgeschlossen. Nun hat sich leider ergeben, dass sich diese Tour zeitlich nicht mehr vereinbaren läßt. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrisr von 8 Wochen zum Monatsende. Haben wir ggf eine Möglichkeit, diese Frist zu verkürzen - auf Grund der Kürze des bestehenden Vertrages o.ä. ? Gibt es viell so etwas wie einen Aufhebungsvertrag? Bin für jede Hilfe dankbar.
LG
Romea
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Aufhebung/Kündigung Subunternehmervertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
die Kündigungsfrist ist doch klar geregelt.
Kannst du diesen nicht erfüllen, steht dem Vertragspartner Schadenersatz zu. Du kannst mit dem Vertragspartner natürlich einen Aufhebeungsvertrag schließen, wenn der denn einverstanden ist - ein Anspruch gibt es nicht.
Wer sich selbstständig macht, sollte zumindest Grundkenntnisse besitzen, die solche Fragen völlig überflüssig machen...
Werkvertragsrecht fällt mir dazu ein.
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Lieber CBW,
dass die Frist klar geregelt ist, habe ich ja angegeben - ich habe lediglich um einen Tipp gebeten, diese ggf zu umgehen. Wenn dies nicht möglich ist, dann eben nicht. Und Grundkenntnisse sind durchaus vorhanden - ich mache den Job nämlich bereits seit zehn Jahren. Deine Anmerkung war also durchaus mehr als flüssig. Trotzdem vielen Dank.
Liebe Hamburgerin,
es handelt sich nicht um einen Werk- sondern um einen Dienstvertrag. Aber auch dir vielen Dank.
LG
Romea
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Auch wenn der Vertrag ein Dienstvertrag ist, so ist die Frage dennoch keine arbeitsrechtliche.
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht zwischen verschiedenen Unternehmen.
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