Hallo zusammen,
a. )nehmen wir an, ein MA unterschreibt am 04.12.2010 einen Aufhebungsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2011 endet und die er ab dem 01.01.2011 freigestellt ist.
Die vertragliche Kündigungsfrist ist eingehalten. Eine Sperrfrist von 12 Wochen wird verhängt.
Es gab/gibt Dienstanweisungen und/oder Sozialgerichtsurteile, wonach die Sperrfrist bereits ab der Freistellung läuft. Leider kann ich Nichts entsprechendes finden, wer weiss mehr?
b.) gleiche Voraussetzungen wie unter a.), allerdings hat der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle ab dem 01.01.2011 und steigt aus dem Aufhebungsvertrag aus. Leider kündigt ihm der "neue" Arbeitgeber nach 3 Tagen wieder. Eine Sperrfrist wäre in diesem Fall garnicht erst entstanden, oder?
Anspruch auf ALG besteht somit ab dem 05.01.2011?
Danke für eure Hilfe
Marius
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Aufhebungsvertrag, ALG und Sperrfrist
9. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 9. März 2011 | 11:54
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag, ALG und Sperrfrist
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#1
Antwort vom 9. März 2011 | 19:08
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo nochmal,
hat keiner eine Idee? Oder soll ich das Thema besser im Sozialforum posten?
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#2
Antwort vom 9. März 2011 | 21:02
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8091x hilfreich)
Gute Idee, Sozialforum passt besser!
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