Hallo zusammen!
Vielleicht kann mir jemand in diesem (fiktiven) Fall weiterhelfen.
In einer Firma (ca. 500 Mitarbeiter) müssen leider Einsparungen gemacht werden, daher wurde in einer Betriebsversammlung angekündigt, dass ca. 25 % der Mitarbeiter abgebaut werden sollen.
In der ersten Phase wird den Mitarbeitern ein Aufhebungsvertrag mit einer schönen Abfindung angeboten. Zweite Phase wäre dann Sozialplan mit betriebsbedingten Kündigungen.
Da betroffener AN im Gegensatz zu den meisten anderen Kollegen noch relativ jung ist, keine Verpflichtungen bzgl. Familie, Immobilienfinanzierung etc. hat, würde dieser wohl unter die Sozialauswahl fallen. Die Gefahr, seinen Job nach ca. 9 Jahren zu verlieren ist also durchaus gegeben.
Nachdem die angebotenen Abfindungen relativ lukrativ sind, denkt AN darüber nach, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Die Kündigungsfrist würde weit eingehalten werden, denn AN würde ein Vertragsende zum 30.09. vereinbaren. Meine Frage ist nun, was passiert, falls AN zum 01.10. wider Erwarten keine neue Arbeit finden sollte? Muss dieser mit einer Sperre des ALG rechnen, bzw. inwiefern wird die Abfindung auf ein eventuelles ALG angerechnet?
Ich habe im Internet leider nur widersprüchliche Aussagen gelesen. Auf der einen Seite wird gesagt, dass man auf alle Fälle für 12 Wochen gesperrt wird, auf der anderen Seite kann man lesen, dass dies nicht der Fall ist, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird und ein triftiger Grund (wäre hier die große Gefahr, den Arbeitsplatz sowieso zu verlieren) für die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag vorliegt.
Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus.
Grüße
barthez
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Aufhebungsvertrag, Abfindung, ALG
4. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 4. Februar 2010 | 08:07
Von
Status: Schüler (185 Beiträge, 28x hilfreich)
Aufhebungsvertrag, Abfindung, ALG
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#1
Antwort vom 4. Februar 2010 | 08:45
Von
Status: Schüler (221 Beiträge, 67x hilfreich)
Hallo barthez,
das ist leider kein Arbeitsrecht sondern Sozialrecht.
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#2
Antwort vom 4. Februar 2010 | 10:55
Von
Status: Weiser (17785 Beiträge, 8026x hilfreich)
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/der-aufhebungsvertrag-in-der-praxis.html
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" Don`t feed trolls"
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