Hallo liebe Forum Gemeinde,
... folgender angenommener Fall ...
Der Arbeitnehmer bekommt vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten und nimmt diesen auch an. Eine Abfindung wird vereinbart.
Frage 1: Wird das Arbeitslosengeld bei Auszahlung einer Abfindung für die ersten drei Monate gestrichen?
Frage 2: Wird nach diesen drei Monaten die Abfindung ("Monat für Monat") anteilsmäßig mit dem Arbeitslosengeld verrechnet?
Frage 3: Sollte die Abfindung verrechnet werden (siehe Frage 2) - bleibt denn wenigstens ein "Freibetrag" der nicht verrechnet oder versteuert (siehe Frage 4) wird?
Frage 4: Wieviel Prozent Steuern müssen von der Abfindung (sofort) gezahlt werden?
Ich weiss ... viele viele Fragen ... wird aber auch bestimmt viele viele interessieren.
Grüße - Euer Underworld
Aufhebungsvertrag - Abfindung - Arbeitslosengeld
16. März 2009
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Frage vom 16. März 2009 | 18:28
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 26x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Abfindung - Arbeitslosengeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 16. März 2009 | 20:47
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8081x hilfreich)
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 finden Sie hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung_Alg.html
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