Aufhebungsvertrag - Änderungskündigung

12. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
tubbsi
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Änderungskündigung

Hallo,ich war 5 Monate arbeitsunfähig.Wurde jetzt, vor Arbeitsantritt von der Geschäftsleitung zum Gespräch geladen. Man nötigte mich regelrecht meine Krankengeschichte einschließlich behandelnder Ärzte offen zulegen. Ich hab mich natürlich geweigert dies zu tun. Jetzt wurde ich an einen anderen Arbeitsplatz versetzt.Grund wurde mir nicht genannt weil ich ja meine Krankengeschichte auch nicht erzählt habe.Für mich ist das ganze Verhältnis zur Firma gestört und wird wohl meiner Meinung nach in endlosen Schikanen änden. Wäre es aus rechtlicher Sicht möglich, der Firma einen Aufhebungsvertrag nahe zu legen bzw. anzubieten ?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
tubbsi
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort und ja das ist leider die Fortsetzung. Der Aufhebungsvertrag kommt also für mich so nicht in Frage.Ich werde weder mit Sperre beim AA noch ohne Abfindung von der Firma weggehen.Für mich heißt das jetzt- Kampf -.Die bereits nahegelegte Langzeitstrategie wird mit dem Einklagen meines im AV zugesicherten Tariflohnes beginnen. Strategisch sinnvoll ??????

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#4
 Von 
tubbsi
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, der neue AV ist schon in Arbeit, nur noch nichts 100% ig. Ich hab noch eine rechtliche Frage.
Der AG hat mich ja mit einer Schlüsselnr. bei der KK angemeldet. Darf er das willkürlich, einfach zu seinem Vorteil , ändern und in diesem Zug mir meinen jetzigen Lohn daraufhin kürzen ( sowieso schon Untertarif )?Durch die lange AU bin ich derzeit bei der KK abgemeldet bzw. ruht dies.

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#6
 Von 
tubbsi
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein,ich meine wegen dem verlegten Arbeitsplatz. Firma identisch,Arbeit auch nur ein anderer Standort. Ein neuer Vertrag liegt mir noch nicht vor und ich bezweifle dies auch denn bei solchen Gelegenheiten wird immer auf die Dummheit und Unwissenheit des AN gesetzt und wörtlich heißt das dann :,,Man kann es ja mal versuchen '

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