Antwort vom 9.12.2004 | 13:16
Von Status: Praktikant (865 Beiträge, 66x hilfreich)
@andreas
Wenn Dein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2004 endet, musst Du Dich ja schon beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben, damit Du keine Sperre bekommst. Ich hoffe, dass Du darüber informiert bist. Du musst Dich persönlich dort arbeitlos melden! Wenn Du nach einer OP krank bist, wird das ja sicherlich nicht möglich sein. Du solltest Deinen Arbeitsberater fragen, wie das bei Dir mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle aussieht. Damit meine ich, die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes, was Dir ab 01.01.2005 zusteht. Das Arbeitsamt zahlt 6 Wochen das Arbeitslosengeld weiter im Krankheitsfall, danach gibts Krankengeld. Ich habe aber mal mitbekommen, dass jemand, der krank war, sich arbeitslos melden wollte (telefonisch) und zur Antwort bekam, dass dies nicht möglich ist. Denn dadurch, dass er krank sei, stünde er ja nicht dem Arbeitsamt zur Verfügung.
Also kümmere Dich lieber darum und alles andere, was meine Vorredner schrieben ist natürlich richtig. Ende Arbeitsverhältnis = Ende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich drücke Dir schon einmal die Daumen für die OP und für Deine weitere Zukunft, denn ich weiss, dass es nicht einfach ist, nach 20 Jahren seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
LG
Olympia
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