Aufhebungsvertrag Arbeitgeber/Krankschreibungg

8. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas # S.
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag Arbeitgeber/Krankschreibungg

Hallo,


Meine Arbeitsverhältnis endet mit dem 31.12.2004
Nun ist es aber so,das ich am Montag 13.12.2004
eine OP im rechten Schultergelenk haben werde.
Die Arbeitsunfähigkeit wird sich zwischen 6 - 8 Wochen
einstellen lt.Arzt.

Frage:
Sollte ich über den 31.12.2004 wegen dieser Sache
krankgeschrieben sein,wie verhält es sich dann
bei der Lohnfortzahlung.
Endet diese zum 31.12.2004 ? oder läuft die dann
doch weiter bis ich wieder fit bin,und endet dann erst
das Arbeitsverhältnis ?

Danke für die Antworten

Gruß
Andy

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
E.Dogan
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo !

Wenn Sie sich Krank schreiben lassen, muss Ihr Arbeitgeber noch 6 Wochen Ihren Lohn fortzahlen. Danach springt die Krankenversicherung ein (für max 18 Monate) danach ALG

mfg

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#2
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

@ dogan

der arbeitgeber soll den lohn weiterzahlen, obwohl das arbeitsverhältnis nicht mehr besteht? das halte ich für eine gewagte behauptung. die lohnfortzahlung kann sich nur auf ein bestehenden arbeitsverhältnis beziehen.

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#3
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

@ dogan

Das ist doch völliger Blödsinn (entschuldigung). Sinn eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist doch gerade die Befristung. Wenn die von dir gemachte Aussage stimmt, würde sich doch jede/r kurz vor Ablauf der Befristung krank schreiben lassen und so ein paar Tage/Wochen "heraus schinden".

Gruß
Jörg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andreas # S.
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Info !

Arbeitsplatz war nicht Befristet.
Ich war 20 Jahre in der Fa.beschäftigt.

Gruß
Andy

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Andy,

wenn du einen Aufhebungsvertrag (warum hast du den überhaupt unterschrieben?) mit deinem AG vereinbart hast, dann endet auch der Vertrag definitiv am 31.12.2004.

Danach erhälst du Geld vom Arbeitsamt (was ich aber wegen Mitwirken an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stark bezweifle-Sperrfrist 3 Monate, oder hast du einen Vertrag nach §1a KSchG unterschrieben?) bzw. ab dem 43. Tag der Krankheit von der Krankenkasse. Grüße

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#6
 Von 
1soul
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Andy,

ob der Arbeitsvertrag nun befristet ist oder zu einem bestimmten Termin (Frist) per Aufhebung endet, ist ziemlich egal. Mit dem vereinbarten Datum ist dann definitiv Schluß. Ansonsten kann ich mich nur den Worten von Sylvi anschließen.

Gruß
Jörg

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#7
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@andreas
Wenn Dein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2004 endet, musst Du Dich ja schon beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben, damit Du keine Sperre bekommst. Ich hoffe, dass Du darüber informiert bist. Du musst Dich persönlich dort arbeitlos melden! Wenn Du nach einer OP krank bist, wird das ja sicherlich nicht möglich sein. Du solltest Deinen Arbeitsberater fragen, wie das bei Dir mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle aussieht. Damit meine ich, die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes, was Dir ab 01.01.2005 zusteht. Das Arbeitsamt zahlt 6 Wochen das Arbeitslosengeld weiter im Krankheitsfall, danach gibts Krankengeld. Ich habe aber mal mitbekommen, dass jemand, der krank war, sich arbeitslos melden wollte (telefonisch) und zur Antwort bekam, dass dies nicht möglich ist. Denn dadurch, dass er krank sei, stünde er ja nicht dem Arbeitsamt zur Verfügung.

Also kümmere Dich lieber darum und alles andere, was meine Vorredner schrieben ist natürlich richtig. Ende Arbeitsverhältnis = Ende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ich drücke Dir schon einmal die Daumen für die OP und für Deine weitere Zukunft, denn ich weiss, dass es nicht einfach ist, nach 20 Jahren seinen Arbeitsplatz zu verlieren.

LG
Olympia

-----------------
"Alle Angaben ohne Gewe(ä)hr. PENG!
Wenn Du denkst,Du denkst, dann denkst Du nur, Du denkst"

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#8
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

moin,
ich denke, dass sie lohnfortzahlung bis zur beendigung des arbeitsverhältnisses erhalten. ab dem 01.01.05 gibt es aber wohl kein alg, da die arbeitsverwaltung nur alg gewährt, wenn arbeitsfühigkeit gegeben ist. da dieses nicht der fall ist, wird m.e. die krankenkasse lediglich das krankengeld zahlen.

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