folgendene Situation, ich habe mich mit meinem bisherigen Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeignet. Ich hatte uhrsprünglich zum 31.07.2024 gekündigt da ich aber noch Geld erhalte haben wir uns geeignigt das ich vorher aus dem Vertrag kann und auf einen Teilbetrag verzichte. Nun meint mein jetztiger Arbeitgeber das ich ihnen meinen neuen Arbeitgeber mitteilen muss, weil sie denen eine Urlaubsbescheinigung übersenden müssen wegen meinem genommen Urlaub. Bin ich dazu verpflichtet dem Arbeitgeber meinen neuen Arbeitgeber mitzuteilen bezüglich der Urlaubsbescheinigung ?
-- Editiert von User am 22. April 2024 11:16
Aufhebungsvertrag / Arbeitgeberwechsel zum 31.05.2024
22. April 2024
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Frage vom 22. April 2024 | 10:24
Von
Status: Schüler (389 Beiträge, 115x hilfreich)
Aufhebungsvertrag / Arbeitgeberwechsel zum 31.05.2024
#1
Antwort vom 22. April 2024 | 11:29
Von
Status: Unbeschreiblich (41022 Beiträge, 6620x hilfreich)
Ja, das ist richtig. Du kannst jetzt noch deinen Urlaubsanspruch bis 31.5. verbrauchen, wenn dein U-Antrag genehmigt wird.Zitat :Da ich wenn ich es richtig verstanden meinen jetztigen Urlaub nehmen kann,
Dann hast du beim neuen AG noch einen anteiligen Urlaubsanspruch für 2024.
Nein, das ist nicht richtig.Zitat :aber bei dem neuen Arbeitgeber kein Urlaub dann für dieses Jahr bekomme
Der neuer AG kann von dir eine Urlaubsbescheinigung verlangen. Dort steht drin, wieviel Tage du in 2024 verbraucht hast.
Du musst den neuen AG nicht mitteilen. Du brauchst nur die Bescheinigung.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html
#2
Antwort vom 22. April 2024 | 11:35
Von
Status: Unbeschreiblich (130756 Beiträge, 41579x hilfreich)
Zitat :Nun meint mein jetztiger Arbeitgeber das ich ihnen meinen neuen Arbeitgeber mitteilen muss
Dafür fehlt es an der Rechtsgrundlage.
Zitat :weil sie denen eine Urlaubsbescheinigung übersenden müssen
Die Urlaubsbescheinigung ist laut Gesetz den Arbeitnehmer auszuhändigen.
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#3
Antwort vom 22. April 2024 | 12:37
Von
Status: Schüler (389 Beiträge, 115x hilfreich)
Zitat :Die Urlaubsbescheinigung ist laut Gesetz den Arbeitnehmer auszuhändigen.
Danke für den Hinweis !
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