Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer, müssen diese Angaben im Vertrag stehen

24. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
bister99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer, müssen diese Angaben im Vertrag stehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hab bei meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit diesen Konditionen angefragt:

- Grund des Aushebungsvertrags ( Mobbing / gesundheitliche Probleme )
- Eine Abfindung
- Ein gutes Arbeitszeugnis

Den Aufhebungsvertrag habe ich heute zugeschickt bekommen und durchgelesen, es sind mir aber einige Sachen aufgefallen.

Die Summe der Abfindung wird nicht angegeben, es steht nur "Soweit Ansprüche wegen der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisesses aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie Sozialplaenen bestehen, werden diese am üblichen.... Zahltag.... ausbezahlt"

Der Grund für den Aufhebungsvertrag wird auch nicht angegeben, es wurde mir gesagt ich soll das einfach selber dem Arbeitsamt mitteilen, muss nicht im Aufhebungsvertrag stehen.

Das "gute" Arbeitszeugnis wurde auch nicht mit dem Aufhebungsvertrag mitgesendet. Weiß nicht wie darin bewertet werde.

Das wirft mir jetzt Fragen auf, weil das meim erster Aufhebungsvertrag ist.

Hoffe auf Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von bister99):
Der Grund für den Aufhebungsvertrag wird auch nicht angegeben, es [...] muss nicht im Aufhebungsvertrag stehen.
Stimmt. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Übereinkunkunft zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das muss nicht begründet werden. Vor allem muss der AG nicht deine Gründe in den Aufhebungsvertrag fixieren.

Zitat (von bister99):
"Soweit Ansprüche wegen der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisesses aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie Sozialplaenen bestehen, werden diese am üblichen.... Zahltag.... ausbezahlt"
Heißt so viel wie - Stand jetzt gibt es keine

Zitat (von bister99):
Das "gute" Arbeitszeugnis wurde auch nicht mit dem Aufhebungsvertrag mitgesendet
Der Aufhebungsvertrag ist nur ein Angebot, welches noch nicht angenommen wurde. Warum sollte da ein Zeugnis beiliegen?

Zitat (von bister99):
es wurde mir gesagt ich soll das einfach selber dem Arbeitsamt mitteilen
Bei einem Aufhebungsvertrag kommt idR eine Sperre, weil man die selbst [mit-]verschuldet hat


Edit: Fehlerhafter Quote korrigiert

-- Editiert von radfahrer999 am 24.10.2020 12:06

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von bister99):
ich hab bei meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit diesen Konditionen angefragt:
d.h. du hast einen Aufhebungsvertrag gefordert und hast schon *Konditionen* vorgegeben. Eigentlich geht es anders herum.
1. Ein Grund und vor allem Mobbing wird nicht im Aufh.-Vertrag erscheinen.
2. Wer eine Abfindung will, müsste selbst eine Summe nennen. Der AG schreibt hier, was er geben wird. Das, was dem AN zusteht, mehr nicht.
3. Das Arbeitszeugnis wird der AG dir erst geben, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist.
4. Ein solcher Aufhebungsvertrag dürfte von der Arbeitsagentur vermutlich mit einer Sperrzeit nach § 159 (19) SGB III beschieden werden.

Zitat (von bister99):
Hoffe auf Hilfe.
Ich kann nur schreiben, was ich jetzt tun würde:
ICH würde diesen Aufhebungsvertrag NICHT unterschreiben.
Fertig.
Ich würde dort weiterarbeiten und hoffen, dass der AG mir bald ordentlich und fristgerecht kündigt.
Ich würde wegen der gesundheitlichen Probleme ärztlichen Rat /Atteste UND/ODER die Zustimmung zur Eigenkündigung von der Arbeitsagentur/Ärztl. Dienst/Amtsarzt einholen.

-- Editiert von Anami am 24.10.2020 12:29

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

@bister
In einem Aufhebungsvertrag muss eben nur unmissverständlich stehen, dass beide Parteien sich darin einig sind, den AV zum Datum aufzuheben.

Angemerkt: das hätte schon was Skurriles, wenn in dem Vertrag stünde, dass der AN in der Firma gemobbt worden ist, bis er sich zum Ausscheiden entschlossen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bister99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss dem Arbeitsamt natürlich Beweise liefern, einfach dahin gehen und etwas behaupten reicht natürlich nicht aus. War vor kurzem 6 Wochen wegen dieser Sache krank, natürlich mit Attest. Das lege ich dann vor.

Danke an alle Antworten.

Merci

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Kläre die Sache mit der Arbeitsagentur vor Unterzeichnung des Vertrages. Lass Dir den Entwurf des Arbeitszeugnisses zukommen. Überleg Dir, ob Du eine Abfindung fordern willst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von bister99):
War vor kurzem 6 Wochen wegen dieser Sache krank,
Sorry, ich kann mir nicht vorstellen, dass man nach 6 Wochen AU wegen gesundheitlicher Probleme (Mobbing ist keine Krankheit) schon der Arbeitsagentur erklären kann, man müsste doch einen Aufhebungsvertrag mit dem AG machen--- deswegen. Und es gäbe dann doch keine Sperrzeit.
Ich meine, du verkennst die Situation leider komplett.

Zitat (von bister99):
natürlich mit Attest. Das lege ich dann vor.
Das Attest ist dein Krankenschein? AU-B?
So ein von deinem Arzt des Vertrauens ausgestelltes Attest wird die Arbeitsagentur nicht anerkennen. Deshalb schrieb ich oben:
Zitat (von Anami):
Ich würde wegen der gesundheitlichen Probleme ärztlichen Rat /Atteste UND/ODER die Zustimmung zur Eigenkündigung von der Arbeitsagentur/Ärztl. Dienst/Amtsarzt einholen.

d.h. die Arbeitsagentur kann und wird dich erst zu einem Amtsarzt schicken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von bister99):
Die Summe der Abfindung wird nicht angegeben,

Also Abfindung = 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Der AN hat nach einem AHV angefragt, der AG hat einen AHV-Vorschlag unterbreitet.

Inhalt des Vorschlages:
- keine Abfindung
- kein Entgegenkommen
- bestenfalls der Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist, aber auch das sollte wird man kaum als Entgegenkommen bewerten können.

Wenn der AN keine konkrete Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle hat sollte der diesen AHV-Vorschlag nicht ernst nehmen.

Wie sollte sich der AN also verhalten:
- dem AG mitteilen das dieser AHV-Vorschlag nicht akzeptabel ist
- bis zum Nennung eines konkreten Abfindungsbetrages durch den AN würde ich auch selbst keinen Betrag nennen
- ansonsten sollte man mit dem Arzt besprechen ob die individuelle Gesundheitslage auch einen anderen Krankschreibungsgrund zulassen würde. Damit wäre der AG dann wieder in Lohnfortzahlungspflicht was eventuell seine Bereitschaft zu Nennung eines Abfindungsbetrages erhöhen würde.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

.... dazu müsste bister zuerst wieder zur Arbeit gehen, sonst gilt das Ganze als 'einheitlicher Verhinderungszeitraum'

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

@blaubär+

Nicht zwingend, man müsste aber belegen das die Ersterkrankung bereits auskuriert war und nicht weiter fortbestand als die Folgeerkrankung auftrat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
dem AG mitteilen das dieser AHV-Vorschlag nicht akzeptabel ist
Warum das denn? Einfach nicht unterschreiben genügt völlig, die Antwort des AG ist doch eindeutig. Es sei denn, man will den AG reizen, damit er kündigt...
Zitat (von Alter Sack):
ansonsten sollte man mit dem Arzt besprechen ob die individuelle Gesundheitslage auch einen anderen Krankschreibungsgrund zulassen würde.
Man weiß gar nicht, ob der TE überhaupt irgendeinen Anspruch auf eine Abfindung hätte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum das denn? Einfach nicht unterschreiben genügt völlig, die Antwort des AG ist doch eindeutig. Es sei denn, man will den AG reizen, damit er kündigt...


Der AN hat ein angefragtes AHV-Angebot erhalten, da wird er früh oder später gefragt werden was er denn nun beabsichtige. Da kann man auch ruhig direkt und sachlich eine Rückmeldung geben.


Zitat (von Anami):
Man weiß gar nicht, ob der TE überhaupt irgendeinen Anspruch auf eine Abfindung hätte.


Natürlich weiß man das, der AN hat keinen rechtlichen Anspruch!

Dem Sachverhalt nach hat der AG weder gekündigt, noch mit einer Kündigung gedroht. Es wurde lediglich beschrieben das der AN den AHV wegen Mobbing und gesundheitlicher Probleme angefragt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
da wird er früh oder später gefragt werden was er denn nun beabsichtige.
Das denke ich nicht.
Stimmt, Anspruch hat er nicht. Ich meinte eher Gründe wegen langer Betriebszugehörigkeit usw. Eine Abfindung könnte man dann uU aushandeln...

Ich halte aber den ganzen Ansatz des TE für falsch.
Wenn man mal 6 Wochen arbeitsunfähig war--- geht man iaR nicht zum AG und legt dem ein eigenes Aufhebungsvertrags-Angebot vor.
Der AG kann doch hier fast nicht anders als so zu reagieren, wie er es tat.

Zitat (von bister99):
War vor kurzem 6 Wochen wegen dieser Sache krank,
Der TE geht bereits wieder zur Arbeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn man mal 6 Wochen arbeitsunfähig war--- geht man iaR nicht zum AG und legt dem ein eigenes Aufhebungsvertrags-Angebot vor.


Da gebe ich dir Recht. Zwar kenne wir die Einzelheiten nicht, aber wenn man eine Abfindung haben will ist es ist unklug einen AHV offiziell anzufragen ohne vorher über Flurfunk oder andere inoffizielle Kanäle die Bereitschaft des AG zur Zahlung einer Abfindung sondiert zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Natürlich weiß man das, der AN hat keinen rechtlichen Anspruch!

Ich bewundere immer diese Hellserherischen Fähigkeiten ... oder kennt ma alle vertraglichen Vereinbarungen des TS im Detail?



Zitat (von Anami):
Eine Abfindung könnte man dann uU aushandeln...

So ganz ohne Argumente ist das aber alles andere als leicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich bewundere immer diese Hellserherischen Fähigkeiten ...


Stimmt man weiß nicht ob der TE überhaupt in Deutschland lebt, er könnte natürlich auch in Österreich, Russland oder Saudi-Arabien leben. Ebenso könnte er natürlich auch der Vorsitzende eines DAX-Konzerns sein, da sind Abfindungsregeln i.d.R. im "Arbeitsvertrag" enthalten.

Aber trotz dieser Unsicherheiten behalte ich mir vor Antworten auf Basis meiner Sachverhaltseinschätzung zugeben, und das finde ich wesentlich hilfreicher als den berühmt-berüchtigten HvS-Lieblingsspruch: "Man kann alles fordern, die Frage ist nur ob man es auch bekommt".

:)

0x Hilfreiche Antwort

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