Aufhebungsvertrag - Arbeitsamt und Lohnfortzahlung

8. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
minimaus 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Arbeitsamt und Lohnfortzahlung

Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen. Es geht um den job, bzw nicht mehr job meines mannes.
Mein mann ist seit montag 27.2.2012 krankgeschrieben. Wegen Burnout und Depression. Nun hatte er am 2.3. einen Termin beim Chef zum gespräch. Er ging also hin, und was war, der Chef hat in einen Aufhebungsvertrag unterschreiben lassen, gezwungenermaßen. Sein Chef meinte wenn mein Mann den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt gäbe es für ihn noch größere Probleme....
Oki soweit. Nun war er bei der Krankenkasse wegen dem Krankengeld, und der MA meinte, er würde keins bekommen da er den aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Alg bekommt er auch keins da er ja krankgeschrieben ist. Häää wie den nun, war ich heute auf der KK und der Mitarbeiter erklärte es mir so: Weil der Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, muß der AG nun keine Lohnfortzahlung leisten, also bekommt mein mann auch kein Krankengeld da er ja noch keine 6 wochen krank ist. Bow was bin ich sauer auf unseren Staat. Egal was können/sollen wir den nun machen. KK zahlt nicht, Arbeitsamt zahlt auch nicht da er krankgeschrieben ist. Männe sitzt daheim und bringt nix auf die Reihe im moment wegen Burnout, Ich hoffe ihr könnt mir/uns helfen, den ich weiß nicht mehr wie es weitergehen soll. Axo und sein Vertrag wäre sowieso nicht verlängert worden. Arbeitsende am 30. April 2012
Danke euch allen, und ich hoffe es war/ist nicht so kompliziert.
LG Minnimaus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Ein Aufhebungsvertrag gilt wie eine Eigenkündigung. Hier ist aber die Besonderheit, dass dieser "unter Druck" unterschrieben wurde und jetzt angefochten werden kann. Ich würde in diesem Fall einen Anwalt aufsuchen.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/aufhebungsvertrag-unter-druck-noetigung-zugestimmt-was-tun.html

Ist er Auslöser des Burnout / der Depression der Arbeitgeber? Wenn ja, dann beim Arzt ein Attest über die Krankheit ausstellen lassen und dieses Attest bei der AfA vorlegen. In solchen Fällen hat man trotz Aufhebungsvertrag Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Alternative ist wahrscheinlich einfacher und schneller als ein Arbeitsgerichtsverfahren.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

/// ... gezwungenermaßen

Das schreibt sich so leicht und mal eben hin gezwungenermaßen ... Der Zwang bestand ausschließlich in einer vagen Ankündigung, die vielleicht als Drohung zu verstehen sein könnte.
Vor allem wird er den Zang nicht beweisen können - und dann wird es nichts werden damit, den Aufhebungsvertrag anfechten zu wollen.
Konsequenzen daraus: Nicht in den Betrieb gehen, wenn und solange man kranggeschrieben ist; nichts unterschreiben, dessen Konsequenzen man nicht überreißt - und nie etwas stante pede unterschreiben! Auch nicht - gerade dann nicht, wenn der andere Druck macht.

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