Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht Avr

10. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ramona84123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht Avr

Hallo , kann mir jemand helfen
Ich habe schriftlich bei meinem Ag gekündigt und schriftlich einen Aufhebungsvertrag beantragt.
Dieser hat Ag unter Zeugen mündlich zugesagt.
Er sagte er würde alles in die Personalabteilung geben und dann melden.
Nun meldet er sich nicht mehr.
Was soll ich machen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119587 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Ramona84123):
Dieser hat Ag unter Zeugen mündlich zugesagt.

Genauer Wortlaut dieser Zusage?



Zitat (von Ramona84123):
Was soll ich machen

Warten.
Auf einen Aufhebungsvertrag gibt es in der Regel keinen Rechtsanspruch. Und mit etwas Pech ist der dann auch noch extrem unattraktiv gestaltet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ramona84123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Es wurde vereinbart zum 30.11. Einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Lt. Personalabteilung ( da habe ich mal angerufen) ist der Vertrag fertig und auch zu diesem Datum datiert.
Naja , und die Chefin meldet sich nicht mehr , wie besprochen ......
Sie sagte sie würde sich nach ihrem Urlaub melden, das ist jetzt 1 Woche her.
Die kündigung ist von mir auch nicht fristgerecht deshalb bitte un Aufhebungsvertrag, sonst ginge die kündigung nur zum 31.12. Das wäre das fristgerecht und ordentlich.
Falls kein Aufhebungsvertrag kommt und auf meine kündigung zum 30.11 wurde schriftlich auch nicht geantwortet, ist sie dann automatische angenommen und gültig???
Weil den Empfang wurde von Chefin bestätigt.
Danke für die Hilfe

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, für die Wirkung ist es egal, ob der Empfang bestätigt wird. Der Arbeitgeber muß darauf nicht antworten. Wenn eine Kündigung eine zu kurze Frist enthält, dann bleibt zu hoffen, dass auch drin steht: hilfweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sonst kann die Kündigung auch nichtig sein, wenn das nicht drinsteht.
Es ist nicht üblich und auch nicht hilfreich, zeitgleich eine Kündigung auszusprechen und einen Aufhebungsvertrag zu "beantragen", denn man macht entweder einen Aufhebungsvertrag oder man kündigt.

Hier wäre doch dringend die persönliche Kontaktaufnahme zur Chefin sinnvoll!

-- Editiert von altona01 am 11.10.2019 12:00

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn dein Aufhebungsvertrag festlegt, dass wechselseitig, also für beide Parteien, alle Forderungen erledigt sind, ist das durchaus üblich und kann auch so vereinbart werden.
Wenn du nicht unterschreibst, hast du keinen Aufhebungsvertrag. So einfach ist das.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Ramona84123):
Es wurde vereinbart zum 30.11.
Du gehst doch sicher noch zur Arbeit--- denn bis 30.11. ist ja noch Arbeitszeit.

Zitat (von Ramona84123):
Lt. Personalabteilung ( da habe ich mal angerufen) ist der Vertrag fertig und auch zu diesem Datum datiert.
Dann müssen nur noch 2 unterschreiben--- die Chefin und du.
Zitat (von Ramona84123):
Falls kein Aufhebungsvertrag kommt
Soll der Vertrag denn zu dir nach Hause geschickt werden? Er liegt doch fertig in der Firma. Dort kannst du ihn unterschreiben.
Zitat (von Ramona84123):
und auf meine kündigung zum 30.11 wurde schriftlich auch nicht geantwortet, ist sie dann automatische angenommen und gültig???
Nee. Da muss nicht schriftlich geantwortet werden. Ihr habt euch doch dann (zuerst mündlich) auf Aufhebungsvertrag zum 30.11. geeinigt. Der Vertrag zur Aufhebung 30.11. wurde dann geschrieben.
Dann wird DER gültig.

Was hat man denn wegen Weihnachtsgeld usw. nun vereinbart?
Das war doch der Hintergrund...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ramona84123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Wegen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld anteilig habe ich mich erkundigt, das steht mir vor dem Ausscheiden vorm 1.12. Nicht anteilig zu.
Meine Frage ist halt, wenn der Aufhebungsvertrag Unstimmigkeiten enthält und nicht von mit unterschrieben wird wird dann meine kündigung die nicht fristgerecht zum 31.11 war in eine fristgerechte kündigung zum 31.12. Umgewandelt?? Oder muss ich eine erneute Kündigungsschreiben erstellen??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Ramona84123):
in eine fristgerechte kündigung zum 31.12. Umgewandelt??
Das hat dir der AG doch schon zugesagt.
Zitat (von Ramona84123):
Die kündigung ist von mir auch nicht fristgerecht deshalb bitte un Aufhebungsvertrag, sonst ginge die kündigung nur zum 31.12. Das wäre das fristgerecht und ordentlich.


Ein erneutes K-Schreiben geht dann erst vierteljährlich zum Quartalsende (zum 31.3.2020)

0x Hilfreiche Antwort

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