Hallo , kann mir jemand helfen
Ich habe schriftlich bei meinem Ag gekündigt und schriftlich einen Aufhebungsvertrag beantragt.
Dieser hat Ag unter Zeugen mündlich zugesagt.
Er sagte er würde alles in die Personalabteilung geben und dann melden.
Nun meldet er sich nicht mehr.
Was soll ich machen
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht Avr
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatDieser hat Ag unter Zeugen mündlich zugesagt. :
Genauer Wortlaut dieser Zusage?
ZitatWas soll ich machen :
Warten.
Auf einen Aufhebungsvertrag gibt es in der Regel keinen Rechtsanspruch. Und mit etwas Pech ist der dann auch noch extrem unattraktiv gestaltet.
Es wurde vereinbart zum 30.11. Einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Lt. Personalabteilung ( da habe ich mal angerufen) ist der Vertrag fertig und auch zu diesem Datum datiert.
Naja , und die Chefin meldet sich nicht mehr , wie besprochen ......
Sie sagte sie würde sich nach ihrem Urlaub melden, das ist jetzt 1 Woche her.
Die kündigung ist von mir auch nicht fristgerecht deshalb bitte un Aufhebungsvertrag, sonst ginge die kündigung nur zum 31.12. Das wäre das fristgerecht und ordentlich.
Falls kein Aufhebungsvertrag kommt und auf meine kündigung zum 30.11 wurde schriftlich auch nicht geantwortet, ist sie dann automatische angenommen und gültig???
Weil den Empfang wurde von Chefin bestätigt.
Danke für die Hilfe
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Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, für die Wirkung ist es egal, ob der Empfang bestätigt wird. Der Arbeitgeber muß darauf nicht antworten. Wenn eine Kündigung eine zu kurze Frist enthält, dann bleibt zu hoffen, dass auch drin steht: hilfweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sonst kann die Kündigung auch nichtig sein, wenn das nicht drinsteht.
Es ist nicht üblich und auch nicht hilfreich, zeitgleich eine Kündigung auszusprechen und einen Aufhebungsvertrag zu "beantragen", denn man macht entweder einen Aufhebungsvertrag oder man kündigt.
Hier wäre doch dringend die persönliche Kontaktaufnahme zur Chefin sinnvoll!
-- Editiert von altona01 am 11.10.2019 12:00
Wenn dein Aufhebungsvertrag festlegt, dass wechselseitig, also für beide Parteien, alle Forderungen erledigt sind, ist das durchaus üblich und kann auch so vereinbart werden.
Wenn du nicht unterschreibst, hast du keinen Aufhebungsvertrag. So einfach ist das.
Du gehst doch sicher noch zur Arbeit--- denn bis 30.11. ist ja noch Arbeitszeit.ZitatEs wurde vereinbart zum 30.11. :
Dann müssen nur noch 2 unterschreiben--- die Chefin und du.ZitatLt. Personalabteilung ( da habe ich mal angerufen) ist der Vertrag fertig und auch zu diesem Datum datiert. :
Soll der Vertrag denn zu dir nach Hause geschickt werden? Er liegt doch fertig in der Firma. Dort kannst du ihn unterschreiben.ZitatFalls kein Aufhebungsvertrag kommt :
Nee. Da muss nicht schriftlich geantwortet werden. Ihr habt euch doch dann (zuerst mündlich) auf Aufhebungsvertrag zum 30.11. geeinigt. Der Vertrag zur Aufhebung 30.11. wurde dann geschrieben.Zitatund auf meine kündigung zum 30.11 wurde schriftlich auch nicht geantwortet, ist sie dann automatische angenommen und gültig??? :
Dann wird DER gültig.
Was hat man denn wegen Weihnachtsgeld usw. nun vereinbart?
Das war doch der Hintergrund...
Wegen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld anteilig habe ich mich erkundigt, das steht mir vor dem Ausscheiden vorm 1.12. Nicht anteilig zu.
Meine Frage ist halt, wenn der Aufhebungsvertrag Unstimmigkeiten enthält und nicht von mit unterschrieben wird wird dann meine kündigung die nicht fristgerecht zum 31.11 war in eine fristgerechte kündigung zum 31.12. Umgewandelt?? Oder muss ich eine erneute Kündigungsschreiben erstellen??
Das hat dir der AG doch schon zugesagt.Zitatin eine fristgerechte kündigung zum 31.12. Umgewandelt?? :
ZitatDie kündigung ist von mir auch nicht fristgerecht deshalb bitte un Aufhebungsvertrag, sonst ginge die kündigung nur zum 31.12. Das wäre das fristgerecht und ordentlich. :
Ein erneutes K-Schreiben geht dann erst vierteljährlich zum Quartalsende (zum 31.3.2020)
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