Arbeitnehmer AN unterschreibt einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.2010. Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge.
Wann ist AN verpflichtet sich bei der Agentur für Arbeit zu melden - umgehend (innerhalb von 3 Tagen nach Unterschrift) oder drei Monate vor dem 30.6.2010?
-----------------
" "
Aufhebungsvertrag - Meldung bei Agentur für Arbeit
24. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2009 | 11:17
Von
Status: Praktikant (700 Beiträge, 186x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Meldung bei Agentur für Arbeit
#1
Antwort vom 24. November 2009 | 11:56
Von
Status: Lehrling (1512 Beiträge, 875x hilfreich)
aufhebungsvertrag zum 30.06.2010
?
verpflichtet ist der AN zu nicht´s. falls er irgend wann in der zweiten hälfte des jahres 2010 arbeitslosengeld beziehen möchte, sollte er die regularen der arbeitsagentur studieren ( zeit hat er ja, durch die freistellung unter fortzahlung der bezüge, reichlich).
tip: sobald ein AN von seiner kündigung in kenntnis gesetz wird, sollte er sich bei der angentur für... schon mal melden um eventuelle friesten
nicht zu versäumen.
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.079
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten