Aufhebungsvertrag - Meldung bei Agentur für Arbeit

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(700 Beiträge, 186x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Meldung bei Agentur für Arbeit

Arbeitnehmer AN unterschreibt einen Aufhebungsvertrag zum 30.06.2010. Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge.

Wann ist AN verpflichtet sich bei der Agentur für Arbeit zu melden - umgehend (innerhalb von 3 Tagen nach Unterschrift) oder drei Monate vor dem 30.6.2010?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 875x hilfreich)

aufhebungsvertrag zum 30.06.2010 ?
verpflichtet ist der AN zu nicht´s. falls er irgend wann in der zweiten hälfte des jahres 2010 arbeitslosengeld beziehen möchte, sollte er die regularen der arbeitsagentur studieren ( zeit hat er ja, durch die freistellung unter fortzahlung der bezüge, reichlich).
tip: sobald ein AN von seiner kündigung in kenntnis gesetz wird, sollte er sich bei der angentur für... schon mal melden um eventuelle friesten nicht zu versäumen.



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