Aufhebungsvertrag & Mutterschutz

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
CaroApi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag & Mutterschutz

"Nach § 3 Abs. 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären. Will die Arbeitnehmerin arbeiten, darf ihr das aus Fürsorgegesichtspunkten nicht verweigert werden."

Soweit so gut, wie sieht es aus, wenn aber in einem Aufhebungsvertrag geregelt ist, dass die Arbeitnehmerin freigestellt ist?

Hier die Eckdaten:
Das Arbeitsverhältnis endet zum 28.02.19 und der Mutterschutz beginnt zum 15.10.18, ab dem 01.10.18 ist die AN offiziell zurück aus der aktuellen Elternzeit und steht dem AG theoretisch zur Verfügung. Gemäß des Aufhebungsvertrags ist sie jedoch von ihrer Arbeit freigestellt, erhält aber ihr Vollzeitgehalt bis Ende Februar 2019.

Wie sieht es nun mit dem Mutterschutz aus? Darf sie sozusagen verlangen, dass dieser vor der Geburt nicht stattfindet und sie Gehalt statt der Mutterschaftsgeldzahlung durch die KK und den Zuschuss des AG erhält? Es hätte einfach Vorteile für die Berechnung des Elterngeldes, wenn die letzten 12 Monate vor Geburt und nicht vor Beginn des Mutterschutzes als Grundlage genommen werden könnten.

Viele Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Na ja, der Aufhebungsvertrag ist ja nun schon gemacht und von der ANerin unterschrieben. Dann kann sie keine Änderung verlangen, höchsten erbitten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.536 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen