Hallo Zusammen,
ich habe mal eine ganz allgemeine Frage:
Unsere Abteilung wird im Zuge einer GmbH Gründung "umgelagert".
Wir erhalten einen Aufhebungsvertrag der alten Firma+einen neuen Arbeitsvertrag in der GmbH.
Die Bedingungen für uns verschlechtern sich nicht.
Aber nehmen wir mal an ich möchte nicht in die GmbH, was passiert, wenn ich die Änderungen nicht unterschreibe?
Vielleicht gut zu wissen (Wir haben an diesem Standort rund 200 Mitarbeiter).
Vielen Dank vorab.
Aufhebungsvertrag - Rüber in die GmbH wechseln
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dann wechselst du nicht in die GmbH. Vermutlich folgt dann eine Kündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatz.
ZitatDann wechselst du nicht in die GmbH. Vermutlich folgt dann eine Kündigung wegen Wegfall des Arbeitsplatz. :
Das habe ich mir fast gedacht aber ist nicht mein jetziger Arbeitgeber verpflichtet mir was anderes anzubieten oder stehe ich dann wirklich mit nichts da und kann so einfach gekündigt werden? Hatte gehofft die Betriebsgröße spielt da mit.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitataber ist nicht mein jetziger Arbeitgeber verpflichtet mir was anderes anzubieten :
Macht er doch. Aber wenn der Arbeitnehmer das nicht will, ist das nicht sein Problem. Ein Wunscharbeitsplatz muss er nicht schaffen.
Es gibt keinen Betriebsrat?
Wenn doch, der müsste alle relevanten Informationen für Sie haben.
In dem neuen Vertrag sind die bisherigen Beschäftigungsjahre anerkannt?
Nein, der ehemalige Arbeitgeber muss sich nicht mehrere Möglichkeiten überlegen für den Fall, dass Mitarbeiter nicht wechseln wollen. Das klärt dann zu gegebener Zeit ein Arbeitsgericht.
Welche Gründe hat ein Arbeitnehmer, dem Wechsel nicht zuzustimmen. Das wird dann später auch das Arbeitsgericht fragen, wenn es zu einem Verfahren kommt.
Ja die bisherigen Jahre werden zugeschrieben und auch andere Dinge die man erhalten hat (extra Urlaubstag) bleiben erhalten.
Betriebsrat haben wir hier keinen.
Mich interessierte das ganze nur, weil Gerüchte aufkamen, dass man in der GmbH dann später leichter kündbar ist
Ja die bisherigen Jahre werden zugeschrieben und auch andere Dinge die man erhalten hat (extra Urlaubstag) bleiben erhalten.
Betriebsrat haben wir hier keinen.
Mich interessierte das ganze nur, weil Gerüchte aufkamen, dass man in der GmbH dann später leichter kündbar ist
ZitatMich interessierte das ganze nur, weil Gerüchte aufkamen, dass man in der GmbH dann später leichter kündbar ist :
Nicht leichter oder schwere als in allen anderen möglichen Rechtsformen auch.
Das Kündigungsschutzgesetz ist für alle Firmen identisch, egal unter welcher Form sie eingetragen sind.
Einzig bei Kleinbetrieben (bis 10 Mitarbeiter) fällt § 1 des KSchG weg.
p.s.
Darauf achten, dass im neuen Vertrag keine Probezeit vereinbart ist.
-- Editiert von spatenklopper am 20.12.2017 14:16
Man wäre leichter kündbar, wenn die Jahre nicht mitgenommen werden könnten. Aber da diese anerkannt werden fällt mir gerad kein Grund ein, weshalb man leicht kündbar wäre später. Soll der doch mal was dazu sagen, der das Gerücht aufgebracht hat.
Bei Übernahme der relevanten Fristen ist der individuelle Mitarbeiter in einer GmbH auch nicht leichter zu kündigen.
Aber: Eine GmbH ist im Vergleich zu beispielsweise einer Filiale leichter im Ganzen "zu entsorgen", da die GmbH isoliert vom Gesamtkonzern insolvenzfähig ist und man sie auf diesem Wege "eleganter" und drastisch billiger los wird.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
23 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten