Aufhebungsvertrag - Sperre beim Arbeitsamt?

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
meins_ru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Sperre beim Arbeitsamt?

Hallo zusammen,

vor ein Paar Tagen bekam ich eine Kündigung von meinem Arbeitgeber. Da während meiner Beschäftigung Einiges seitens des Arbeitgebers wie die personelle Umorganisation und Streichung der Positionen gelaufen ist, habe ich zusätzlich zu meiner Kündigung ein Aufhebungsvertrag erhalten. Den Vertrag habe ich bei meinem Anwalt prüfen lassen. Er ist der Meinung, dass die Vertragsgestaltung in Ordnung ist und dass ich mit dem Unterzeichnung des Vertrages beim Arbeitsamt nicht gesperrt werde. Allerdings würde es ein Restrisiko immer bestehen, so dass er genau genommen keine genaue Aussage machen können. Mit dem Vertrag war ich ebenfalls beim Arbeitsamt, allerdings wurde mir da komplett was anderes erzählt. Lauf der Aussage vom Sachbearbeiter werde ich für 12 Wochen mit der Vertragsgestaltung vom Arbeitslosengeld gesperrt. Wer kann mir an dieser Stelle weiter helfen? Wie muss der Aufhebungsvertrag gestalltet werden, damit ich nicht gesperrt werde? Oder ist der Weg zum Gericht der bessere Weg? Im Vertrag steht, dass der Arbeitgeber mich kündigt und dass ich eine Abfindung erhalte, die größer als 0,5 vom Monatsgehalt ist. Vielen Dank!


Mit besten Grüßen
Meins_ru

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8 Antworten
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#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 621x hilfreich)

In dieser Konstellation ist meiner Erfahrung nach die Umgehung der Sperre nur möglich, wenn:

a) Die reguläre Kündigungsfrist auch mit dem Aufhebungsvertrag eingehalten wurde (eine Freistellung ist natürlich dennoch möglich).

b) Der Arbeitgeber glaubhaft darlegt, daß ansonsten eine (nach Ansicht des Sachbearbeiters beim JC) bestandskräftige und gerichtsfeste ordentliche Kündigung ausgesprochen wird.

Beides ist machbar, aber ein Restrisiko bleibt natürlich immer daß der zuständige Sachbearbeiter dennoch eine Sperre verfügt und Du gegen diese mittels Einspruch und Verfahren vor dem SG vorgehen musst.

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Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18080 Beiträge, 6640x hilfreich)

Und was ist mit der Kündigung?
Kündigung und Aufhebungsvertrag - das passt ja gar nicht zusammen. Hast du der AA auch die K vorgelegt?

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#3
 Von 
meins_ru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

Schon mal vielen Dank für die Rückmeldung. Ja, ich habe beides erhalten eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag. Um die Sperre umzugehen, muss nach meiner Recherche der Kündigungsgrund wie zum Beispiel die betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers angegeben werden und die Abfindungssumme auf den maximal zulässigen Betrag (0,5 monatl. Gehalt) herabgesetzt werden. Stimmt es? Vielen Dank.

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#4
 Von 
Netzwerk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Von der Webseite der Kanzlei Hasselbach (Google ist mein Freund) => Aufruf heute, Quelle: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/

Um beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht Gefahr zu laufen, eine Sperrzeit auferlegt zu bekommen, sollte Folgendes beachtet werden:
•Der Arbeitgeber muss bereits angedroht haben, eine Kündigung aus betrieblichen Gründen auszusprechen.
•Das Arbeitsverhältnis darf durch den Aufhebungsvertrag nicht vor dem Zeitpunkt enden, bevor die Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam geworden wäre – die Kündigungsfrist muss also eingehalten werden.
•Die Höhe der Abfindung muss sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren (d.h. nicht deutlich höher als 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses, aber auch nicht niedriger als 0,25 Monatsgehälter).
•Es darf kein besonderer Kündigungsschutz (z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung oder Elternzeit) bestehen.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7424 Beiträge, 1622x hilfreich)

Also,

ich habe 2009 eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und eine Abfindung von 6.000 EUR bei einem Monatsbrutto von 4.500 EUR nach 15 Monaten Betriebszugehörigkeit. ALG1 wurde anstandslos genehmigt.

Am sichersten bist Du auf jeden Fall bei einer fristgerechten, betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Punkte_im_Deckel
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
ich habe 2009 eine betriebsbedingte


Das kann heute aber anders sein. Sieben Jahre ist eine verdammt lange Zeit. Da ändert sich vieles...

Bist du sicher das es ein Aufhebungsvertrag ist? Oder ein doch nicht ein Abwicklungsvertrag zur Kündigung?

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#7
 Von 
meins_ru
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich dabei um ein Aufhebungsvertrag handelt. Steht auch als Überschrift auf dem Vertrag drauf. Ich war auch etwas übererrascht. Ich habe erst Kündigung erhalten und ein Tag darauf den Aufhebungsvertrag. Ich gehe ebenfalls davon aus, dass die Rechtslage seit 2009 sich etwas geändert hat.

Freundliche Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7424 Beiträge, 1622x hilfreich)

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
Zitat (von Michael32):
ich habe 2009 eine betriebsbedingte


Das kann heute aber anders sein. Sieben Jahre ist eine verdammt lange Zeit. Da ändert sich vieles...

Bist du sicher das es ein Aufhebungsvertrag ist? Oder ein doch nicht ein Abwicklungsvertrag zur Kündigung?


Aus Interesse habe ich da mal diverse Sachen gelesen und aus den Infos würde ich wie folgt schließen:

- Betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag mit Einhaltung der regulären Kündigungsfrist ziehen keine Sperrfrist nach sich für ALG1

- Eine Abfindung führt zu einem Ruhen des ALG1-Anspruches, wenn dadurch die reguläre Kündigungsfrist verkürzt wird.

Somit sehe ich das so, dass ein regulärer Aufhebungsvertrag, der entspr. die geltende Kündigungsfrist einhält keine Sperre nach sich zieht und auch eine dazu ausgehandelte Abfindung nicht angerechnet wird.

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