Aufhebungsvertrag - Sperrzeit

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Sperrzeit

Hallo,

haben folgende Situation:

Meine Frau lebt in B und ich in HB, wir haben zwei Kinder die bei meiner Frau leben. Nun ist mein Großer Sohn Psychisch Krank geworden (leidet u.a. sehr unter Trennungsängste), wird zur Zeit Psychologisch untersucht.

Als dies Bekannt wurde, habe ich mich entschieden nach B ziehen zu wollen. Mit meinem Chef wurde abgemacht das er mich Kündigt, leider hatte ich dies nur Mündlich und nicht schriftlich.

Nach dem Theater mit dem Gehalt, war ich heute in HB und kriegte dort zu Hören, das ich kein Geld bekomme und ganz Normal arbeiten soll von der Sekretärin.

Nach einem Telefonat mit meinem Chef, sollte ich ins Büro. Dort legte mir die Sekretärin ein Aufhebungsvertrag hin, den sollte ich Unterschreiben sonst erhalte ich kein Geld. Damit ich aber wieder zu meiner Familie konnte, habe ich Unterschrieben, er ist aber noch nicht vom Chef Unterschrieben, der tut dies erst am Freitag wenn er im Büro ist. Ich habe aber auch keine Kopie erhalten. Sollte alles von der Firma abgeben, was ich auch gegen Unterschrift von der Firma gemacht habe.

Meine Fragen sind nun:

1) Ist der Vertag gültig, mir wurde nichts über Nachteile gesagt bzw.das ich sofort zum AA muß

2) Gibt es Gründe die gegen eine Sperrfrist sprechen würden?

Danke für Eure Antworten

-- Editiert Denny3773 am 09.01.2012 21:21

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ihr großer Sohn ist psychisch krank geworden und wird zur Zeit psychologisch betreut.

Sie haben deshalb einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Ab wann gilt der Aufhebungsvertrag?

Sollte im Aufhebungsvertrag die KÜndigungsfrist nicht eingehalten werden:
Weshalb können Sie nicht mehr bis zum Ablauf der KÜndigungsfrist arbeiten?







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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

weil ich wegen der mündlichen Absprache mit meinem Chef meine Wohnung dort bereits abgegeben habe, Ich sollte nur noch von B aus zur Montage fahren. Nun sollte ich aber wieder komplett in HB arbeiten.

Der Vertrag ist ab heute gültig.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Erst schreiben Sie, es ist abgesprochen, dass Ihr Chef Ihnen kündigt. Dann schreiben Sie (indirekt), es war abgesprochen, dass Sie nur noch zur Montage fahren sollen, wäre abgesprochen gewesen.

Was war abgesprochen?
Und was steht im Aufhebungsvertrag, angesichts Ihres offensichtlichen Vorbehalts hier überhaupt den Sachverhalt so zu beschreiben, dass man ihn nachvollziehen kann :sweat: , wörtlich?




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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Sorry das ich mich falsch bzw. undeutlich ausdrücke,

also es war abgesprochen das er mich zum 31.12.2011 kündigt und ich aber bereits ab 1.Dezember 2011 von B aus nur noch arbeiten sollte.

Da aber keine Kündigung kam, habe ich meine Arbeit immer wieder angeboten per Telefon.

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

auch wenn Ihre Fragen und besonders spärlich informativen Antworten sicher nachtfüllend sein könnten, weil man die halbe Nacht nachfragen muß.... ich würde raten, bei geringem Einkommen der Familie einen Rechtsberatungsschein beim Arbeitsgericht zu beantragen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Da :
"Ich sollte nur noch von B aus zur Montage fahren. Nun sollte ich aber wieder komplett in HB arbeiten."
wieder jede Info zum Thema: "Ab wann" und was Sie ab dem Datum getan haben, vermissen lassen, gehen Sie einfach zum Anwalt. So wird das nichts.





-- Editiert hamburgerin01 am 09.01.2012 22:36

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke trotzdem

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