Aufhebungsvertrag - Urlaubsanspruch

24. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Deli2011
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Urlaubsanspruch

Seit 1.9. bin ich bei AG A beschäftigt, nun habe ich jedoch ein besseres Angebot erhalten und möchte dies zum 1.10. annehmen. AG A will nun zum 26.9. plötzlich einen Aufhebungsvertrag und mich gleich loswerden.

Frage 1: habe ich in den 26 Tagen Urlaubsanspruch?
Frage 2: muss ich mich wegen 4 Tagen ( mit Urlaubsanspruch 1,5 Tage) zwingend beim Arbeitsamt melden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

1. Nein.
2. Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Deli2011):
Frage 1: habe ich in den 26 Tagen Urlaubsanspruch?

Nein.



Zitat (von Deli2011):
Frage 2: muss ich mich wegen 4 Tagen ( mit Urlaubsanspruch 1,5 Tage) zwingend beim Arbeitsamt melden?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach der Wartezeit von 6 Monaten, vorher haben sie aber einen Anspruch auf Teilurlaub. Dieser wird berechnet Jahresurlaub /12*Monate. Wenn sie allerdings keinen vollen Monat arbeiten, gibt es keinen Urlaub.
Zum Arbeitsamt müssen sie nicht, gibt keine Pflicht. Und für die vier Tage…. Aber sie müssen natürlich auch nicht den Aufhebungsvertrag unterschreiben.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

Was sieht dein AV denn vor in Sachen Kündigung? Anders gefragt: Wie willst du ohne Aufhebungsvertrag so kurzfristig aus dem AV kommen? Die übliche Probezeit-Frist kann es nicht sein.

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