Folgendes Beispiel:
- Aufhebungsvertrag von Arbeitnehmer zum Ende des Monats im 2. Halbjahr
- 20 Tage gesetzlicher Urlaub
- 10 Zusatztage durch Arbeitgeber
- Arbeitnehmer seit 01.01. des Jahres beschäfitgt
Arbeitnehmer hat z.B. bis dato 17 Urlaubstage verbraucht.
Wie errechnet sich jetzt der Resturlaub?
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand würden 13 Urlaubstage noch gewährt werden müssen?! Wäre gut wenn jemand mir das bestätigen oder korrigieren könnte.
-- Editier von BoMaG am 14.09.2015 10:49
Aufhebungsvertrag - Wie viel Resturlaub
14. September 2015
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Frage vom 14. September 2015 | 09:48
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 9x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - Wie viel Resturlaub
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#1
Antwort vom 14. September 2015 | 13:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Wäre gut wenn jemand mir das bestätigen oder korrigieren könnte. Das ist aber nicht möglich, wenn man den Inhalt Ihres Arbeitsvertrages nicht kennt. Darin kann derlei nämlich ausgeschlossen werden.
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