Aufhebungsvertrag Zeit bis Montag

31. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz462956-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag Zeit bis Montag

Hallo,

mir wurde am Mittwoch ein Aufhebungsvertrag angeboten, gleichzeitig mit 4 Abmahnungen.
Ich arbeite seit 7 Jahren in dem Unternehmen und hatte vorher nie Probleme. Seitdem ein
neuer Bereichsleiter bei uns angefangen hat, scheint mich dieser aus dem Betrieb haben zuwollen.

Nun verstehe ich den Aufhebungsvertrag nicht und habe bis Montag zeit, mit zur überlegen, ob
ich diesen Annehme. Mir wurde auch klar gesagt, das die nächste "verfehlung" eine fristlose
Kündigung wäre. Und da ich die Abmahnungen schon sehr fragwürdig finde, bin ich mir recht
sicher, das sie einen Grund zur Kündigung finden.

Lese ich das richtig, das ich bis Ende Mai 2017 mein Gehalt weiter bekommen würde ?
Außerdem würde noch die Zielvereinbarung und das Urlaubsgeld ausgezahlt werden ?

Darf ich mir eine neue Arbeit suchen oder darf ich das erst ab Juni 2017 ?

Das ich eine Speere vom ALG 1 bekommen würde, habe ich schon nachglesen. Da ich aber nur
ca. 1400 Euro ALG 1 bekommen würde und mein Gehalt für 4 Personen reichen muss, müßte ich
eh noch ALG 2 beantragen.
Ich hätte aber die Chance zum 01.Mai 2017 eine neue Stelle anzufangen, bin mir aber nicht sicher
was dies für den Aufhebungsvertrag bedeuten würde.

Bin für jede Hilfe sehr dankbar.
lg
Sascha


https://www.file-upload.net/download-12409399/AufhebungsvertragSeite1black.jpg.html
https://www.file-upload.net/download-12409400/AufhebungsvertragSeite2black.jpg.html

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Kann gerade Ihr Upload nicht öffnen. Habe trotzdem einen Tipp: Natürlich ist es völlig unangemessen, einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anzubieten und zu verlangen, dass dieser in 4 Tagen entscheidet. Schließlich hat so ein Vertrag evtl. massive Folgen wie z.B. das Ruhen des Alg.
Der Druck soll ja auch zu nichts weiter als einer unüberlegten Zustimmung führen.
Was steht denn da drin zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz462956-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Folgendes steht drin " Anderweitiger Verdienst ist nach § 615 S2 BGB anzurechnen.".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17359 Beiträge, 6465x hilfreich)

Den Aufhebungsvertrag habe ich nicht gelesen. Aber zu den Begleitumständen gibt es durchaus einiges zu sagen. Vier Abmahnungen gleichzeitig scheint mir auch höchst fragwürdig, wobei du sicherlich beurteilen kannst, ob es dafür überhaupt eine Grundlage gibt. Offenkundig will dein Arbeitgeber dich damit beeindrucken und auch wohl unter Druck setzen. Eine fristlose Kündigung ist so ohne weiteres nicht möglich. Dazu müsste die Verfehlung gegen arbeitsvertragliche Pflichten in der Tat so gravierend sein, dass ein weiteres zusammenarbeiten von jetzt auf gleich nicht mehr möglich ist. Das wären z.b. Diebstahl oder Gewalttätigkeit und sonstiges von ähnlichem Kaliber. Auf der anderen Seite ist auch gut zu verstehen, wenn du bei einem solchen Arbeitgeber und unter solchem Druck nicht mehr länger dort arbeiten möchtest und den Aufhebungsvertrag akzeptierst. Am besten liest du ihn laut mit ein paar guten Freunden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz462956-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Vier Abmahnungen gleichzeitig scheint mir auch höchst fragwürdig, wobei du sicherlich beurteilen kannst, ob es dafür überhaupt eine Grundlage gibt.


1. Abmahnung war wegen Ausstempeln ( Zeiterfassungssystem ) nicht im eigenen Bereich, sondern im SCE ( Büro ). Dies habe aber nicht nur ich so gemacht, sondern 90 % meiner Kollegen. Ich weiß nicht wie die rechtliche Grundlage ist, weil nur ich dafür eine Abmahnung bekommen habe.

2. Ein Vorfall vom 16.09.2016. Anscheinend habe ich eine Schichtübergabe an dem Tag nicht richtig durchgeführt, was ich aber nach 6 Monaten nicht mehr nachvollziehen kann. Und 5 Jahre lang, war jede Schichtübergabe richtig.

3. Abmahnung weil ich einen Schaden beim rangieren mit einem Handgabelhubwagen gemacht habe. Diese Schaden habe ich unverzüglich gemeldet ( Schaden 170 Euro ). Mir wurde unterstellt, das der Schaden nicht so passiert ist, wie ich ihn dagestellt habe ( trotz das ich Zeugen benennen konnte ).

4, Abmahnung weil ich mich bei meinem Arbeitgeber krank gemeldet habe. Ich war an einem Montag krank mit Fieber und Grippe. Habe meinen Chef um 4:42 Uhr eine Nachricht geschrieben, das ich nachher zum Arzt gehe ( 1:15 Stunde vor Arbeitsbeginn ). Bin dann um 11 Uhr zum Arzt, der hatte keine Termine mehr frei und ich habe nach Rücksprache mit der Arzthelferin einen Termin für den Folgetag bekommen, da ich mit Fieber dort auch nicht 2 Stunden warten wollte.
Meinen Arbeitgeber habe ich geschrieben, das ich beim Arzt war und die Woche krank geschrieben bin und Medikamente bekomme.
Laut Abmahnung wäre das eine Lüge gewesen, da ich ja erst am Dienstag beim Arzt war und die krankmeldung vom Arzt nur auf dem Montag datiert wurde.

Meiner Meinung sind ( bis auf die letzte vieleicht ) die Abmahnungen nicht gerechtfertigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ihre Abmahnungen lesen sich tatsächlich so, als ob der Arbeitgeber einfach nur Gründe sucht, Sie unter Druck zu setzen.
Dann soll er Sie kündigen, er setzt Sie ja offensichtlich unter Druck, weil er so hofft, Sie möglichst günstig loszuwerden. Insoweit sind die Abmahnungen kaum das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Das weiß auch der Arbeitsrichter, der mit dieser KÜndigung zu tun haben wird. Die sollen einfach den Druck auf Sie erhöhene.
Dann soll er Sie eben kündigen. Da klagen SIe ganz kostenlos gegen.

Wie hoch ist die angebotene Abfindung und wie lang dauerte die Beschäftigung?

-- Editiert von altona01 am 31.03.2017 18:27

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz462956-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin seit Dezember 2011 bei dem Unternehmen beschäftigt.

Folgendes steht in dem Aufhebungsvertrag :

Die Parteien sind sich darüber einig, dass das bestehende Arbeitsverhältniss zum 31.05.2017 sein Ende finden wird.

Urlausansprüche und Zeitguthaben werden ab sofort unwiderruflich gewährt und genommen. Im Anschluss daran wird der Arbeitnehmer bis zumm Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge unwiderruflich vonn seiner vertraglichen Verpflichtungen unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung in Höhe von insgesamt 5324.72 brutto monatlich freigestellt.

Der Arbeitnehmer ist berechtigt das Arbeitsverhältnis ohne Warhung einer Ankündigunsfrist vorzeitig schrieftlich zu beenden. Beendet der Arbeitnehmer das Arbetisverhältnis vor dem 30.04.2017 , entfällt der für die Dauer der Freistellung vereinbarte Vergütungsanspruch ab Zugang der schrifftlichen Mitteilung durch den Arbeitnehmer und es ensteht eine Abfindung in Höhe der ansonsten bis zum 30.04.2017 entstandenen Vergütungsansprüche. Anteilig werden die Jahesonderzahlungen von Höhe 425,96 brutto und die Zielvereinbarung von 2017 in höhe von 665,60 brutto bis zum Austrittsdatum gewährt. Die Auszahlung der Ansprüche erfolgt mit der letzten Abrechnung im Mai 2017."


Die 5324,72 Euro sind genau zwei Bruttolöhne von mir.
Verstehe ich es denn richtig, das ich noch zweimal Lohn bekommen würde ( April/Mai ) und die beiden Sonderzahlungen mit der Mai Abrechnung ?

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#7
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

wenn Du im Mai garantiert einen neuen AG hast, und Du auch wechseln möchtest, rate ich dir zu aggressiven Nachverhandlungen. Wenn dein derzeitiger AG dich unbedingt los werden möchte, soll er sich den Spass auch etwas kosten lassen. Bei 7 Jahren Betriebszugehörigkeit (hab jetzt einfach nur deine Angaben genommen und nicht nachgerechnet), sollten das 3,5 Monatsgehälter zusätzlich sein.

Wenn der AG da nicht mitmachen möchte, würde ich es auf eine Kündigung ankommen lassen.

LG

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz462956-29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nochmal eine Frage und zwar verstehe ich folgendes nicht :

Zitat:
Im Anschluss daran wird der Arbeitnehmer bis zumm Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge unwiderruflich vonn seiner vertraglichen Verpflichtungen unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung in Höhe von insgesamt 5324.72 brutto monatlich freigestellt.


Ich habe einen brutto Lohn von 2662,36 Euro und nicht die geschriebenen 5324,72 Euro, das netspricht genau zwei Löhne von mir. Aber im Aufhebungsvertrag steht 5324,72 Euro monatlich. Ist das ein Schreibfehler, seites des AG oder lese ich das einfach falsch ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das sehe ich so wie Ally McBeal

Wenn Du den neuen Job sicher hast würde ich versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit folgendem Inhalt zu vereinbaren
1. Beendigung zum 31.05.2017
2. unwiderrufliche Freistellung bis dahin
3. anteilige Jahressonderzahlungen wie vorgeschlagen
4. Abfindung in Höhe von >10.000€ (mind. aber 3,5 Monatsgehälter)
5. Nebentätigkeiten sind erlaubt und nicht anzeigepflichtig
6. Gutes Arbeitszeugnis.

Der AG wird selbst wissen, dass sein Vorgehen rechtlich nicht durchsetzbar ist. Ich kann mir daher vorstellen, dass er darauf eingeht, wenn er Dich unbedingt loswerden will. Und bei der Abfindung ruhig etwas höher rangehen.

Dem AG dürfte bekannt sein, dass er bei einer Kündigungsschutzklage sowieso 3,5 Gehälter zahlen muss, dann aber noch die ganzen Prozesskosten am Hals hat. Wenn er Dir kündigt und Du dagegen klagst kann es für den AG also noch teurer werden als der o.g. Vorschlag.

Zitat:
Ist das ein Schreibfehler, seites des AG oder lese ich das einfach falsch ?


Das könnte ein Schreibfehler des AG sein. Das weiß man aber erst, wenn man nachfragt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Wenn man Lust auf dünnes Eis hat könnte man auch versuchen auf die 5324 Euro monatlich (gar nicht mal unplausibel...Aufhebungsvertrag inkl. Abfindung von 2 Monatsgehältern) zu pochen und falls die bestritten werden den gesamten Aufhebungsvertrag wegen nicht übereinstimmenden Willenserklärungen anfechten und hätte damit eine Weiterbeschäftigung. Ist aber wie gesagt GAAAAANZ dünnes Eis.

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