Aufhebungsvertrag betriebsbedingte Kündigung mit Alternative

9. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mattpe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag betriebsbedingte Kündigung mit Alternative

Hallo zusammen,
bin jetzt seit sechs Wochen aus der Probezeit raus und von einem auf den anderen Tag soll ich das Unternehmen ( mehr als 10 Mitarbeiter und definitiv nicht kurz vor der Insolvenz) verlassen.
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Ein Aufhebungsvertrag liegt vor, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden. Den Aufhebungsvertrag werde ich nicht unterzeichnen. Kann der AG jetzt eine personen-oder verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, auch wenn im Aufhebungsvertrag betriebsbedingt steht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann der AG immer aussprechen, sofern es einen Anlass dafür gibt, du dich also gewaltig danebenbenehmen würdest.
Eine personenbedingte Kündigung kommt für solche Fälle infrage, in denen der AN seinen Pflichten nicht mehr nachkommen kann, aber weder Anlass für eine verhaltensbedingte noch für eine betriebsbedingte Kündigung gibt, (zu denken etwa nach schwerem Schlaganfall, schweren Unfällen usw. mit entsprechend schwerwiegenden Folgen ohne Aussicht auf Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit).
Dass der AG auf einen anderen K-Grund 'ausweicht', ist also denkbar unwahrscheinlich.

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#2
 Von 
Mattpe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann der AG immer aussprechen, sofern es einen Anlass dafür gibt, du dich also gewaltig danebenbenehmen würdest.
Eine personenbedingte Kündigung kommt für solche Fälle infrage, in denen der AN seinen Pflichten nicht mehr nachkommen kann, aber weder Anlass für eine verhaltensbedingte noch für eine betriebsbedingte Kündigung gibt, (zu denken etwa nach schwerem Schlaganfall, schweren Unfällen usw. mit entsprechend schwerwiegenden Folgen ohne Aussicht auf Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit).
Dass der AG auf einen anderen K-Grund 'ausweicht', ist also denkbar unwahrscheinlich.


Unwahrscheinlich, aber vor Gericht durchsetzbar? Ich habe den Aufhebungsvertrag ja vorliegen und könnte es quasi beweisen.
Es gibt gar keinen Grund, mich vor die Tür zu setzen, zumindest habe ich keinen erfahren.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Mattpe):
und von einem auf den anderen Tag soll ich das Unternehmen... verlassen.
Der Aufhebungsvertrag bietet dir ---genau--- was an?
Zitat (von Mattpe):
Es gibt gar keinen Grund, mich vor die Tür zu setzen, zumindest habe ich keinen erfahren.
Der AG will eine betriebsbedingte Kündigung vermeiden--- und das soll kein Grund sein?

Du kannst die betriebsbedingte Kündigung abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mattpe
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Mattpe):
und von einem auf den anderen Tag soll ich das Unternehmen... verlassen.
Der Aufhebungsvertrag bietet dir ---genau--- was an?
Zitat (von Mattpe):
Es gibt gar keinen Grund, mich vor die Tür zu setzen, zumindest habe ich keinen erfahren.
Der AG will eine betriebsbedingte Kündigung vermeiden--- und das soll kein Grund sein?

Du kannst die betriebsbedingte Kündigung abwarten.


Im Aufhebungsvertrag steht nur, dass damit eine betriebsbedingte Kündigung vermieden wird.
Es gibt keine betriebsbedingte Gründe, die eine Entlassung erfordern oder begründen.

Vielen Dankl für deine Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// Unwahrscheinlich, aber vor Gericht durchsetzbar? #2

Eine Verhaltensbedingte ist immer und unabhängig von allen anderen möglichen Gründen 'druchsetzbar', wenn denn der Grund ein triftiger ist. Stell dir vor, du in deinem Frust semmelst deinem Chef eine rein ....,
Geradezu ein Geschenk an den AG.

-- Editiert von blaubär+ am 09.11.2020 10:56

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Mattpe):
Es gibt keine betriebsbedingte Gründe, die eine Entlassung erfordern oder begründen.
Woher willst du das denn wissen?

Von heute auf morgen die Fa. verlassen--- das bietet man dir im Aufhebungsvertrag an?

Du brauchst den A-Vertrag nicht unterschreiben. Unabhängig von deinem *Wissen*, was es gibt oder nicht gibt....
Du kannst abwarten, bis die betr.bedingte K. kommt.
Dann kannst du ---dagegen--- vorgehen.
------------------------------------------
Es passiert immer wieder:
Man fragt, was ---genau--- in xy-Schreiben steht. Dann kommt die persönliche Interpretation, aber nichts Genaues. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

"Betriebsbedingt" diese Vokabel wird auch häufig verwendet, wenn man dem Arbeitnehmer eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ersparen will, sogar von Gerichten. Es war ein Angebot des Arbeitgebers, er hat es nicht angenommen, jetzt bleibt abzuwarten, was passiert. Ob sich der Arbeitgeber dazu aufrafft, zu kündigen. Jedenfalls kann man ihn nicht auf den Vertragsentwurf wie auch immer festnageln. Es war ein Angebot, das Angebot ist nicht angenommen worden und das wars.

wirdwerden

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