Guten Tag,
Und zwar geht es um folgende Situtaion:
Ich bin bei meinem Arbeitgeber als "Springer" unbefristet eingestellt. Nun bin ich nach meinem Arbeitsverbot durch Schwangerschaft und nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder bereit gewesen zu arbeiten, dies wäre der 17.11.19 gewesen, habe aber bis 17.12.19 meinen Jahresurlaub noch erhalten. Nun erreichte mich am 14.12.19 die Nachricht von meinem AG das ich entweder Kündigen soll oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen soll, da ich frühs maximal noch bis um 6:30 arbeiten kann, da ich nun ein Schulkind zu Hause habe und dies pünktlich zur Schule muss und ich deswegen zu unflexibel für die Arbeit geworden bin. (Zeitungszustellerin, die Arbeitszeit
kann teilweise bis 8/9 Uhr gehen.)
Nun nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt darf ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen ohne eine Sperrzeit befürchten zu müssen da Sie mich derzeit schon nicht mehr arbeiten lassen und eine normale Kündigung dann eh erfolgt wäre.
Nun zu meinen Fragen:
- Muss jetzt trotzdem die 4 Wochen Frist eingehalten werden, zwecks Arbeitslosengeld Bezug?
-Habe ich ein Anrecht auf eine Abfindung? ( 4 Jahre Zugehörigkeit)
-Wie verhält sich das mit der Zeit seit Dezember, ich wollte Arbeiten aber bekomme keine Gebiete da ich zu unflexibel bin und sitze eben seid dem unbezahlt zu Hause und der Aufhebungsvertrag erreichte mich heute mit dem Datum 31.01.2020
- Muss der Grund im Aufhebungsvertrag festgehalten werden weswegen der Aufhebungsvertrag zustande gekommen ist?
Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre zahlreichen Tipps!
MfG
-- Editiert von Jennifer.1993 am 15.01.2020 13:34
Aufhebungsvertrag durch AG
15. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2020 | 13:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag durch AG
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#1
Antwort vom 15. Januar 2020 | 14:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120099 Beiträge, 39830x hilfreich)
ZitatNun nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt darf ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen ohne eine Sperrzeit befürchten zu müssen :
Und das hat man auch irgendwie nachweisbar?
Zitat- Muss jetzt trotzdem die 4 Wochen Frist eingehalten werden, zwecks Arbeitslosengeld Bezug? :
Nein, das ist der Vorteil von so einem Vertrag, der geht von heute auf morgen.
Zitat-Habe ich ein Anrecht auf eine Abfindung? ( 4 Jahre Zugehörigkeit) :
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.
Und hier ist es ja eher so, das der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht zur Verfügungn stellen will.
Zitat-Wie verhält sich das mit der Zeit seit Dezember, ich wollte Arbeiten aber bekomme keine Gebiete da ich zu unflexibel bin und sitze eben seid dem unbezahlt zu Hause und der Aufhebungsvertrag erreichte mich heute mit dem Datum 31.01.2020 :
Da wird der Arbeitgeber eventuell nachzahlen müssen.
Die Arbeitskraft hat man nachweisbar angeboten?
Zitat- Muss der Grund im Aufhebungsvertrag festgehalten werden weswegen der Aufhebungsvertrag zustande gekommen ist? :
Nein.
#2
Antwort vom 15. Januar 2020 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32175 Beiträge, 5655x hilfreich)
Ein Anrecht wohl nicht, aber evtl. kannst du etwas raushandeln.ZitatHabe ich ein Anrecht auf eine Abfindung? ( 4 Jahre Zugehörigkeit) :
Wenn du diesen unterschreibst, dann bist du bis zum 31.1. beschäftigte AN.Zitatund der Aufhebungsvertrag erreichte mich heute mit dem Datum 31.01.2020 :
Ab dem 1.2. hast du Anspruch auf ALG.
Wie wurdest du denn als Springer bezahlt? WAS steht in deinem Arbeitsvertrag? Darauf hast du auch bis 31.1. Anspruch.
Was steht denn jetzt drin? Du hast ihn doch vorliegen und hast Rücksprache mit der Arbeitsagentur gehalten.ZitatMuss der Grund im Aufhebungsvertrag festgehalten werden :
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#3
Antwort vom 15. Januar 2020 | 15:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatNun nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt darf ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen ohne eine Sperrzeit befürchten zu müssen :
Und das hat man auch irgendwie nachweisbar?
Ich habe das Datum des Telefonats und den Namen des Herren der Leistungsabteilung von der Agentur für Arbeit mit dem ich meine Situtation besprochen hatte.
Zitat-Habe ich ein Anrecht auf eine Abfindung? ( 4 Jahre Zugehörigkeit) :
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.
Und hier ist es ja eher so, das der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht zur Verfügungn stellen will.
Meine Arbeitskraft steht seid Ende meines Jahresurlaun schon zur Verfügung jedoch maximal von 1:00 - 6:30, dies habe ich meiner Vorgesetzten auch mitgeteilt.
Zitat-Wie verhält sich das mit der Zeit seit Dezember, ich wollte Arbeiten aber bekomme keine Gebiete da ich zu unflexibel bin und sitze eben seid dem unbezahlt zu Hause und der Aufhebungsvertrag erreichte mich heute mit dem Datum 31.01.2020 :
Da wird der Arbeitgeber eventuell nachzahlen müssen.
Die Arbeitskraft hat man nachweisbar angeboten?
Die Arbeitskraft ist wie oben schon geschrieben eingeschränkt angeboten worden.
#4
Antwort vom 15. Januar 2020 | 15:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn du diesen unterschreibst, dann bist du bis zum 31.1. beschäftigte AN.ZitatHabe :
und der Aufhebungsvertrag erreichte mich heute mit dem Datum 31.01.2020
Ab dem 1.2. hast du Anspruch auf ALG.
Wie wurdest du denn als Springer bezahlt? WAS steht in deinem Arbeitsvertrag? Darauf hast du auch bis 31.1. Anspruch.
Ich wurde immer auf Stundenbasis bezahlt. Heist ich musste täglich meine Stunden auf unsere Stundenliste eintragen und diese zum Monatsende meine Vorgesetzten vorlegen. Die letzten Monate durch die Schwangerschaft und das Arbeitsverbot habe ich Ausgleichszahlung bekommen und die Mutterschaftszulagen.
Was steht denn jetzt drin? Du hast ihn doch vorliegen und hast Rücksprache mit der Arbeitsagentur gehalten.ZitatMuss der Grund im Aufhebungsvertrag festgehalten werden :
Es steht lediglich drinnen, zu wann der Aufhebungsvertrag datiert ist und das mit unterschreiben des Vertrages jede Ansprüche etc. Zwischen uns erlöschen. (Nicht genauer Wortlaut, nur umschrieben)
Sonst steht nix weiter drin.
#5
Antwort vom 15. Januar 2020 | 16:06
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatIch habe das Datum des Telefonats und den Namen des Herren der Leistungsabteilung von der Agentur für Arbeit mit dem ich meine Situtation besprochen hatte. :
Also nichts was einem den Hinter (die Bezüge) retten würde, wenn der Herr sagt, dass Sie bei dem Gespräch wohl etwas gravierend missverstanden haben.
Rufen Sie den Herr nochmals an und bitten ihn, ihnen das schriftlich zu bestätigen.
#6
Antwort vom 15. Januar 2020 | 16:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120099 Beiträge, 39830x hilfreich)
ZitatDie Arbeitskraft ist wie oben schon geschrieben eingeschränkt angeboten worden. :
Schlechte Verhandlungsposition... Wenn im Arbeitsvertrag 100% vereinbart wurden und der Arbeitnehmer nur noch 60% erbringen will, ist das durchaus ein Kündigungsgrund.
#7
Antwort vom 16. Januar 2020 | 07:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDie Arbeitskraft ist wie oben schon geschrieben eingeschränkt angeboten worden. :
Schlechte Verhandlungsposition... Wenn im Arbeitsvertrag 100% vereinbart wurden und der Arbeitnehmer nur noch 60% erbringen will, ist das durchaus ein Kündigungsgrund.
Das Problem ist eher das normalerweise die Zeitungen bis 1 bis spätestens 1:30 immer da sind, derzeit hat sich die Anlieferung aber meist auf 2 bzw 2:30 verschoben. Das größte Problem aber ist, das es immer öfter Verspätungen gibt, so das die Zeitungen erst zwischen 4 und 5 Uhr kommen.
Jetzt habe ich 2 Gebiete wie vorher die ca 4-5 std dauern, sobald sich die Anlieferung verzögert, wird es einfach zu spät für mich. Ich habe vor der Schwangerschaft immer ca 4-5 std. Je Nacht an 6 Tagen die Woche + Freitags noch tagsüber ein paar Stunden für andere Zeitungen von unserer Firma. Also ist meine Arbeitskraft immer noch wie vorher möglich, das Problem sind halt die Verzögerungen der Anlieferung die permanent passieren. Bevor meine große in die Schule kam war das ja alles kein Problem bis um 9 o. 10 zu arbeiten, aber da sie bis um 7:30 in der Schule sein muss, kann ich eben nicht länger.
Normalerweise sind wir auch verpflichtet die Zeitungen bis um 6, maximal aber bis um 7 (Kulanz) zu liefern, alles was darüber hinaus ist müssen unsere Kunden nicht annehmen. Des Weiteren habe ich angeboten das ich von 6:30 bis ich sie weggebracht habe pausieren und dann wieder das Gebiet anfahren und es dann fertig zustellen. Dies wurde aber von meinem AG abgelehnt.
-- Editiert von Jennifer.1993 am 16.01.2020 07:33
#8
Antwort vom 16. Januar 2020 | 11:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32175 Beiträge, 5655x hilfreich)
Bitte nur auf ANTWORTEN klicken.
Bitte nicht auf ZITIEREN klicken.
Danke.
--------------------------------------------
Wie deine Arbeit ablief, ist doch wohl nicht mehr interessant.
Entweder unterschreibst du den Aufhebungsvertrag. Oder der AG kündigt dir. Nicht selbst kündigen!!
Es geht für dich doch um die Vermeidung einer Sperrzeit.
Du solltest tatsächlich jetzt vor der Unterschrift nochmals mit diesem Aufhebungsvertrag zur Arbeitsagentur und wegen einer Sperrzeit fragen.
Ansonsten eben durch den AG kündigen lassen.
#9
Antwort vom 16. Januar 2020 | 12:45
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
ZitatDu solltest tatsächlich jetzt vor der Unterschrift nochmals mit diesem Aufhebungsvertrag zur Arbeitsagentur und wegen einer Sperrzeit fragen. :
Und Dir die Antwort darauf schriftlich geben lassen!
Will die Arbeitsagentur Dir nichts schriftlich bestätigen, weder selbst kündigen, noch Aufhebungsvertrag unterschreiben.
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