Hi zusammen,
ich bin seit November 2023 als Entwicklungsingenieur für Laser bei einem mittelständischen Unternehmen (ca. 150 Mitarbeitende, kein Betriebsrat) angestellt. Im Januar 2025 wurde ich mündlich in eine neue „Robotikabteilung" versetzt, die ich als einziger Mitarbeiter vorerst aufbauen sollte – das wurde aber nie schriftlich festgehalten, mein Vertrag blieb unverändert.
Die ursprüngliche Laserabteilung, in der ich laut Vertrag angestellt bin, besteht weiterhin. Sogar ein neuer Kollege wurde dort im Dezember 2024 eingestellt und übernimmt seitdem meine früheren Aufgaben.
Nach etwa 18 Monaten Beschäftigung (davon 5 Monate in der Robotikabteilung) wurde mir nun mitgeteilt, dass das Robotikprojekt eingestellt wird und man „keine Verwendung mehr" für mich hat. Statt einer Kündigung wurde mir ein Aufhebungsvertrag angeboten mit folgenden Bedingungen:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2025
Bezahlte Freistellung bis dahin
Ein herausragendes Arbeitszeugnis
Keine Abfindung
Vorbemerkung: „zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung"
Ich habe keine Abmahnungen, nachweisbar gute Arbeit gemacht, immer gutes Feedback bekommen und bin mit niemandem angeeckt.
Ich will auf keinen Fall bei diesem Unternehmen weiter bleiben.
Meine Fragen:
Ist eine betriebsbedingte Kündigung in meinem Fall überhaupt rechtlich zulässig, wenn mein ursprünglicher Arbeitsplatz noch existiert und sogar mit jemand anderem besetzt ist – und ich formal nie offiziell in die Robotikabteilung gewechselt bin?
Was könnte ich realistisch/maximal in einem Gegenangebot fordern?
Falls Sie nach meinem Gegenangebot den Vertrag zurückziehen und mich wieder zurückholen um mich an einem anderen Arbeitsplatz abzustellen, was sind dann meine Möglichkeiten?
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
Bin für jede Einschätzung und Erfahrungswerte sehr dankbar.
Danke
Aufhebungsvertrag erhalten. Was ist für mich drin?
Ist eine betriebsbedingte Kündigung in meinem Fall überhaupt rechtlich zulässig, wenn mein ursprünglicher Arbeitsplatz noch existiert und sogar mit jemand anderem besetzt ist – und ich formal nie offiziell in die Robotikabteilung gewechselt bin? Ja.
Zulässig schon, die Frage ist eher --auch wirksam vor Gericht?--. Man bietet ja den Aufh-Vertrag an, um dir nicht kündigen zu müssen und keine KS-Klage fürchten zu müssen.Zitat :Ist eine betriebsbedingte Kündigung
Schlecht zu sagen. Realistisch mE mind. eine Abfindung in Höhe von 3 Monatsgehältern. Dir bleibt ja nicht mal die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, um schnell einen anderen Job zu suchen.Zitat :Was könnte ich realistisch/maximal in einem Gegenangebot fordern?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Eher wird man versuchen zu kündigen. Ordentlich oder außerordentlich... außerdem willst du keinesfalls dort weiterarbeiten.Zitat :und mich wieder zurückholen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Realistisch mE mind. eine Abfindung in Höhe von 3 Monatsgehältern. Nach anderthalb Jahren ist das ziemlich unrealistisch.
Dir bleibt ja nicht mal die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, um schnell einen anderen Job zu suchen. Die jetzt wo festgelegt sein soll? Wenn ich mal ins BGB schaue, so steht da "4 Wochen".
Zitat :in eine neue „Robotikabteilung" versetzt, die ich als einziger Mitarbeiter vorerst aufbauen sollte – das wurde aber nie schriftlich festgehalten,
Du hast aber stillschweigend zugestimmt und damit ist der alte AV hinfällig. M.a.W.: Darauf kannst du dich nicht berufen. Deine alte Stelle ist besetzt. Nun wird die Robotik nicht weiter verfolgt - das ist eine unternehmerische Entscheidung. Insoweit ist Kündigung aus betrieblichen Gründen folgerichtig.
Insgesamt bist du noch nicht wirklich lange bei der Firma, weswegen 'Abfindung' mit 3 Monaten schon ganz gut sein dürfte. Oder längere bezahlte Freistellung.
Dein Argument kann nicht sein, dass du dir nichts hast zuschulden kommen lassen, sondern dass man dich auf ein hoffnungsvolles und entwicklungsfähiges Gebiet gelockt hat usw. Der Aufhebungsvertrag sei dir zu mager. Dann solle man kündigen. Und du wirst K'Schutzklage erheben.
Stimmt, ich nehme die Kündigungsfrist zurück... würde trotzdem mind. 3 Monatsgehälter fordern.Zitat :Wenn ich mal ins BGB schaue, so steht da "4 Wochen".
Nun ja, es ist ja durchaus nicht unüblich, eine Abteilung zu "kreieren," in welche man Mitarbeiter versetzt, die man los werden will; dann schließt man die Abteilung und entlässt alle Mitarbeiter. So etwas scheint mir hier vorzuliegen.
Es ist angesichts der Kürze der Betriebszugehörigkeit und fehlender Kenntnisse weiterer Details aus dem Verlauf des Arbeitsverhältnisses schwer, abzuschätzen, ob man es auf eine Kündigung ankommen lässt oder aber einen Aufhebungsvertrag anstreben sollte. Man sollte sich klar machen, dass das in diesem Betrieb nichts mehr wird. Ich würde mir überlegen, wie lange man braucht, um einen neuen Job zu finden. Und dann eben schauen, dass man bis zu diesem Punkt noch im Betrieb gehalten wird. Bitte auch nicht vergessen, dass man ja auch noch Urlaubsansprüche hat und es mit Arbeitslosengeld Probleme geben kann, wenn man einem Aufhebungsvertrag zustimmt.
wirdwerden
Wenn ein AG einen Aufhebungsvertrag anbietet, ist es fast immer so dass man sich Sorgen macht mit der Kündigung nicht durchzukommen.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist im LL übrigens auch kaum negativer als ein Aufhebungsvertrag, eher im Gegenteil. Beim Aufhebungsvertrag fragt man sich eher ob da nicht doch noch was anderes war.
Finde 3 Monatsgehälter auch angemessen oder man lässt es darauf ankommen. Die Sache ist nämlich, sollte man gekündigt werden legt man Kündigungsschutzklage ein und die Sache wird dann wahrscheinlich ähnlich beim Gütetermin entschieden.
Würde aber auch bei 3 Monatsgehältern bleiben und nicht jetzt 5 fordern und sich dann runter handeln lassen. Da ist man nicht auf dem Viehmarkt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
19 Antworten