Hallo!
Ich habe vom Arbeitgeber einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag per E-Mail erhalten. Dieser wurde im vorhinein ausgehandelt und entspricht auch im Grobe und Ganzem in meinem Sinne.
Da der unterschriebene Aufhebungsvertrag per E-Mail gekommen ist, wird dieser wohl nicht rechtwirksam sein.
Für welche Partei (Arbeitgeber oder mich) kann diese Tatsache von Vorteil oder Nachteil sein???
Kann das für mich von Vorteil sein???
Ich bin mir sicher das alles im Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber so eingalten wird.
Kann ich trotzdem noch einen Vorteil darauß ziehen, wenn es mir einfallen würde?
Danke!!!
Aufhebungsvertrag erhalten (per Mail)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatDa der unterschriebene Aufhebungsvertrag per E-Mail gekommen ist, wird dieser wohl nicht rechtwirksam sein. :
Und zu dieser Theorie kommt man wie genau?
ZitatFür welche Partei (Arbeitgeber oder mich) kann diese Tatsache von Vorteil oder Nachteil sein??? :
Für beide sowohl als auch.
ZitatKann das für mich von Vorteil sein??? :
Klar.
Zunächst mal gilt für den Aufhebungsvertrag die strenge Schriftform des § 623 BGB, dass heißt Textform o.ä. sind nicht möglich. Es muss also ein Aufhebungsvertrag auf Papier sein, der unterschrieben ist. Wem nun dieser Formverstoss im Einzelfall nützt, lässt sich wohl schwer sagen. Wollen Sie denn den Aufhebungsvertrag oder nicht?
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§ 623 BGBZitatUnd zu dieser Theorie kommt man wie genau? :
Zitat:
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Hallo,
ganz fix zum Anwalt -> unbedingt die Frist einhalten!
Die Chancen für den AG stehen wohl eher mehr als schlecht. Das fehlende BEM dreht ihm zur krankheitsbedingten Kündigung schon einen starken Strick und zum Leistungsdelta -> auch da ist es nicht so einfach -> denn, was ist schon eine durchschnittliche Normalleistung und lediglich diese schuldest du als AG.
Und natürlich reichst du Kündigungsschutzklage ein und möchtest dort weiter im Guten Miteinander beschäftigt werden. Im Lauf des Verfahrens kann der AG sich ja ebenso mit überlegen, was es ihm wert wäre, dass du dort nicht erneut auftauchst.
Bei 200 Leuten stellt sich zudem die Frage: Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt?
Viel Erfolg .
Na ja, vielleicht ist auch auch der Einfachheit halber diese Form der Übersendung gewählt worden, der Fragesteller soll nochmals gegenlesen. Oder einfach ausdrucken, unterschreiben und zurück senden. Oder aber er hat schon was beim Arbeitgeber unterzeichnet, ihm wurde jetzt nur eine Ausfertigung übersandt. Das alles wissen wir doch gar nicht.
wirdwerden
Bitte meine Antwort ignorieren, diese ging voll und ganz in Richtung Kündigung durch AG. Das ist ja aber hier im Einvernehmen. VG und sorry
Doch. Wenn er ohne Änderungen von dir angenommen werden kann, kannst du ihn ausdrucken. Dann das Papier unterschreiben. Dann dem AG vorlegen.Zitatwird dieser wohl nicht rechtwirksam sein. :
...grob und ganz... Was willst noch?Zitatentspricht auch im Grobe und Ganzem in meinem Sinne...Ich bin mir sicher das alles im Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber so eingalten wird. :
Vielleicht steht in der E-Mail sogar, dass du bitte prüfen sollst, ob der im Anhang gesendete A-Vertrag den Vereinbarungen entspricht?
Zitat§ 623 BGB :
Der hier ja noch problemlos erfüllt werden könnte ...
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit bei 0,1% liegt: es könnte eine entsprechende Digitale Signatur existieren.
Nö. Die elektronische Form ist ausgeschlossen und damit auch die "digitale Signatur".ZitatDer hier ja noch problemlos erfüllt werden könnte ... :
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit bei 0,1% liegt: es könnte eine entsprechende Digitale Signatur existieren.
Zitat:
§ 633 BGB
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
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