Hallo. Ich möchte meinen Arbeitgeber,am 16.5.19 bitten mir einen Aufhebungsvertrag zu geben. Zum 31.5.19. Nun meine Frage ich habe 101 Überstunden
geleistet. Diese kann ich bis dahin nicht durch Freizeit ableisten. Hab ich Anspruch auf Auszahlung? Oder verfallen diese. Beschäftigt in der Firma bin ich seit 10.8.2018.
Danke im voraus
Gruß
Patrick
Aufhebungsvertrag fragen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich weiss zwar nicht, wieso Dir Dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geben sollte. Aber wenn - dann ist es freie Verhandlungssache, wie der ausgestaltet ist. Ob mit Überstundenvergütung oder ohne, jedenfalls ist ein Aufhebungsvertrag in der Regel eine abschließende Regelung aller gegenseitiger Ansprüche.
wirdwerden
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt - im gegenseitigen Einvernehmen. Also beide Parteien müssen sich auf einigen.
Neben dem Endedatum kann alles mögliche zusätzlich vereinbart werden. Wenn du noch Ansprüche aus Urlaubs- oder Überstundenkonten hast, solltest du im Aufhebungsvertrag ebenfalls vereinbaren, dass diese entweder bis zum Kündigungstermin abgefeiert oder - wenn das nicht geht - ausgezahlt werden.
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....wenn der Arbeitgeber mitmacht. Muss er ja nicht.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 16.05.2019 09:22
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