Aufhebungsvertrag gültig oder anfechtbar?

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
nopro
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag gültig oder anfechtbar?

Hallo Zusammen,

folgende Situation. Vorgesetzter A ist sich unsicher, ob er Arbeitnehmer B nach der Probezeit übernehmen möchte. Dies macht A in mehreren Gesprächen B deutlich. B steht bis ca. 2 Wochen vor Probezeitende im ungewissen.
A hat 2 Wochen vor Probezeitende mit der Personalabteilung einen Aufhebungsvertrag erstellt (Ende der Arbeitszeit 31.8.). Sofern A sich in dieser Zeit doch dazu entscheidet B zu übernehmen, wird dieser Vertrag zerstört und hat nie existiert.
B stand also nun vor der Wahl seine Probezeit nicht zu bestehen oder den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Da B gerne in diesem Unternehmen bleiben möchte unterschrieb er den Vertrag. Der "normale" Arbeitsvertrag ist unbefristet. Allerdings ist für B nun weiterhin unsicher, wie es in Zukunft weitergeht.
Hat B eine Möglichkeit diesen Aufhebungsvertrag anzufechten? Ein Betriebsrat ist vorhanden.

Grüße
nopro

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi,

sofern Du nicht auf "Geschäftsunfähig zum Zeitpunkt der Unterschrift" plädierst (und dieses auch beweisen kannst), ist der Aufhebungsvertrag nicht anfechtbar.

B sollte schon mal anfangen nach einer neuen Beschäftigung zu suchen; solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, ist das viel einfacher, als aus der Arbeitslosigkeit heraus.

LG

Ally

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Das muss man sich auch erst Mal genüsslich vor Augen führen:
Der Vorgesetzte stellt fest, das AN A eigentlich die Probezeit nicht bestanden hat, aber doch wohl nicht so schlecht, dass nicht noch Hoffnung bestünde, dass er sich doch noch gut entwickelt. Also lässt die Firma sich einfallen, einen Auflösungsvertrag bis Ende August auszuarbeiten, um dem A eine faire Chance zu geben.

A gibt an, in der Firma bleiben zu wollen. Punkt. Und A fällt nix besseres ein, als zu fragen, wie oder ob der Vertrag angegriffen werden kann. Eine Form des beruflichen Harakiri, möchte ich meinen. Und keine Überlegung, wie es denn nach so einem Versuch weitergehen könnte Im Ernst: die Firma würde vor allem lernen, dass es nur Stress macht, solche individuellen Lösungen zu suchen.

A sollte seine Energien darauf richten, die Zeit zu nutzen und an seinen Defiziten zu arbeiten.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 07.03.2002 entschieden, dass eine faktische Verlängerung der Probezeit durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung mit bedingter Wiedereinstellungszusage möglich ist (Az.: 2 AZR 93/01 ).

s. a. hier: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/probezeitverlaengerung-durch-befristeten-aufhebungsvertrag

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von nopro):
Da B gerne in diesem Unternehmen bleiben möchte unterschrieb er den Vertrag.
Schweres Eigentor.
Wer gerne übernommen werden will, kann und sollte mindestens bis 31.8. dort gut arbeiten.
Aber doch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. :sad: :crazy:

---------------------------------
In dem BAG-Urteil ging es um eine Probezeit-Verlängerung.
Vor dem Arbeitsgericht war der Kläger noch erfolgreich, verlor aber vor dem LAG und dem BAG.


-- Editiert von Anami am 11.06.2019 14:51

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
nopro
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von nopro):
Da B gerne in diesem Unternehmen bleiben möchte unterschrieb er den Vertrag.
Schweres Eigentor.
Wer gerne übernommen werden will, kann und sollte mindestens bis 31.8. dort gut arbeiten.
Aber doch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. :sad: :crazy:

---------------------------------
In dem BAG-Urteil ging es um eine Probezeit-Verlängerung.
Vor dem Arbeitsgericht war der Kläger noch erfolgreich, verlor aber vor dem LAG und dem BAG.


-- Editiert von Anami am 11.06.2019 14:51


kurze Verbesserung. Der Aufhebungsvertrag kam seitens HR und direkter Vorgesetzten (die sich damit laut eigener Aussage weit aus dem Fenster lehnt). Sonst weis keiner im Unternehmen darüber etwas. Und es gibt noch einige Personen über dieser Vorgesetzten.
Die Probzeit ging zum 31.5. zu Ende. Die Option raus oder Aufhebungsvertrag wurde zum 18.05. geboten. Wenn A nicht kurzfristig arbeitslos sein will, was hätte er tun können? :S

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von nopro):
Wenn A nicht kurzfristig arbeitslos sein will, was hätte er tun können?

Nichts. Weshalb der Aufhebungsvertrag wohl auch das bestmögliche war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Derzeit bist du beschäftigt und kannst denen zeigen, dass es kein Fehler war, dich anzustellen.
Selbst wenn Ende August Schicht im Schacht sein sollte, stündest du um keinen Deut schlechter da, als Ende Mai mit Kündigung in der Probezeit.
Also in der Tat wohl die bestmögliche Lösung, wie Harry schon geschrieben hat.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von nopro):
kurze Verbesserung.
Eher wohl Fakten-Ergänzung?
Zitat (von nopro):
Die Probzeit ging zum 31.5. zu Ende.
Aha.
Zitat (von nopro):
Wenn A nicht kurzfristig arbeitslos sein will, was hätte er tun können? :S
Aha.

Von wem der Aufhebungsvertrag kam, ist wahrscheinlich das unwichtigste an der ganzen Sache.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
nopro
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von nopro):
kurze Verbesserung.
Eher wohl Fakten-Ergänzung?
Zitat (von nopro):
Die Probzeit ging zum 31.5. zu Ende.
Aha.
Zitat (von nopro):
Wenn A nicht kurzfristig arbeitslos sein will, was hätte er tun können? :S
Aha.

Von wem der Aufhebungsvertrag kam, ist wahrscheinlich das unwichtigste an der ganzen Sache.


Sehr Hilfreich, einfach mal seinen Senf dazu gegeben haben. Und von wem der Vertrag kommt kann durchaus wichtig sein, wenn sich diese Person über Ihre Befugnisse gestellt haben kann und wie Sie selbst sagte sich weit aus dem Fenster damit lehnt.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

(Deine Eingangsfrage ist ja ziemlich rasch beantwortet gewesen, insoweit geht es in weiteren Äußerungen tatsächlich nur noch um Ausschmückungen und / oder Einordnungen. Gleichwohl verstehe ich nicht wirklich, was dich jetzt so sauer macht).
Ich äußere mich nochmal, weil plötzlich wichtig zu werden scheint, von wem der Vertrag kommt.
Und bei dir klingt das so, als sei da etwas unrechtmäßig gelaufen (Befugnisse überschritten).
Mein Eindruck ist eher, dass dein Chef sich sehr für dich eingesetzt hat. Mehr als er müsste.
Ein anderer Blickwinkel aufs Geschehen, oder nicht?

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#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wer hat den Aufhebungsvertrag seitens des Arbeitgebers unterschrieben und welche Vollmacht hat/haben diese Person/en?

Bis Du bereits bei der Bundesagentur für Arbeit vorstellig geworden und hast Dich arbeitssuchend gemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von nopro):
Sehr Hilfreich, einfach mal seinen Senf dazu gegeben haben.
Naja, hilfreicher vor allem für dich wäre es gewesen, die Fakten/Wichtigkeiten gleich in den Erstbeitrag zu packen.
Dann wären uU nicht 12 Beiträge entstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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