Hallo zusammen,
Folgende Situation: ich habe 2 Tage vor dem Probezeitende aus dem Nichts, ohne Vorankündigung folgendes vorgelegt bekommen:
Probezeitverlängerung mit Aufhebungsvertrag mit Auslauffrist
Ich unterschreibe Verträge nicht einfach so und bat um Bedenkzeit. Dann wurde ich krank. Den Vertrag habe ich nicht unterschrieben.
Ich habe nun beschlossen, dass ich mich neu orientieren möchte und eine Auszeit brauche.
Frage: Bin ich damit gekündigt? Meine Firma scheint so zu tun als ob nicht ( es gibt auch keine HR Abteilung)
Wie komme ich aus der Sache ggf. gut raus? Ich will mich nicht dazu zwingen lassen, in einer wenig vielversprechenden Situation zu bleiben, bloss, weil mein neuer Chef erst seit einem Monat da ist und mein alter nicht mehr im Unternehmen. Um einen Aufhebungsvertrag bitten?
Danke für jede Antwort!
Aufhebungsvertrag in der Probezeit-brauche Rat
13. Oktober 2022
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Frage vom 13. Oktober 2022 | 13:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag in der Probezeit-brauche Rat
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2022 | 13:44
Von
Status: Weiser (17406 Beiträge, 5952x hilfreich)
Nein, du bist jetzt ganz normal in einem Arbeitsverhältnis gemäß deinem Arbeitsvertrag. Die Probezeit ist vorbei. Wenn du kündigen möchtest, dann zu den festgelegten Bedingungen (AV/TV/Gesetze)ZitatFrage: Bin ich damit gekündigt? :
#2
Antwort vom 13. Oktober 2022 | 14:00
Von
Status: Gelehrter (11187 Beiträge, 4294x hilfreich)
ZitatWenn du kündigen möchtest, dann zu den festgelegten Bedingungen (AV/TV/Gesetze) :
Oder eben um einen Aufhebungsvertrag bitten.
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2022 | 14:06
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatOder eben um einen Aufhebungsvertrag bitten :
Was sollte ich machen, idealerweise? Ich will raus asap und mit einem guten Zeugnis.
#4
Antwort vom 13. Oktober 2022 | 14:47
Von
Status: Unbeschreiblich (33396 Beiträge, 17433x hilfreich)
Was sollte ich machen, idealerweise? Haben Sie denn schon einen neuen Job? Denn ein Aufhebungsvertrag führt zu entsprechenden Sanktionen durch die Sozialbehörden...
#5
Antwort vom 13. Oktober 2022 | 14:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHaben Sie denn schon einen neuen Job? :
Nein, der Job hat mich aber krank gemacht, ich komme kaum aus dem Bett. Habe Rücklagen und Aussicht auf ein Praktikum zwecks beruflicher Umorientierung.
#6
Antwort vom 13. Oktober 2022 | 15:14
Von
Status: Unbeschreiblich (34374 Beiträge, 5919x hilfreich)
2 Tage vor Ende der Probezeit? Wann sollte die enden?ZitatIch habe nun beschlossen, dass ich mich neu orientieren möchte und eine Auszeit brauche. :
Trotzdem solltest du dich --arbeitsuchend-- bei der Agentur für Arbeit melden.
Hättest du Ansprüche auf ALG1?... aus früheren Beschäftigungen ?
Evtl. wäre eine --arbeitslos-Meldung--- nicht unklug.
-- Editiert von User am 13. Oktober 2022 15:16
#7
Antwort vom 13. Oktober 2022 | 16:57
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Zitatenn ein Aufhebungsvertrag führt zu entsprechenden Sanktionen durch die Sozialbehörden. :
Das ist kein Automatismus sondern die Behörde müsste den wichtigen Grund verneinen.
Je nachdem was hier drin steht,
ZitatProbezeitverlängerung mit Aufhebungsvertrag mit Auslauffrist :
halte ich das für durchaus realistisch, dass hier keine Sperrzeit anfällt.
#8
Antwort vom 13. Oktober 2022 | 17:33
Von
Status: Gelehrter (11187 Beiträge, 4294x hilfreich)
ZitatJe nachdem was hier drin steht, :
Das "Ding" ist hinfällig. Der TE hat es nicht unterschrieben.
Oder meintest Du zur Vorlage bei der Agentur um die Eigenkündigung / erneuten Aufhebungsvertrag zu rechtfertigen, ohne das es zu einer Sperre kommt?
#9
Antwort vom 13. Oktober 2022 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (124660 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatNein, der Job hat mich aber krank gemacht :
Wenn es darüber ärztliche Nachweise gibt, dann wäre das ein wichtiger Grund und eine Sperrzeit würde entfallen.
#10
Antwort vom 14. Oktober 2022 | 05:51
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
ZitatOder meintest Du zur Vorlage bei der Agentur um die Eigenkündigung / erneuten Aufhebungsvertrag zu rechtfertigen, ohne das es zu einer Sperre kommt? :
Genau es ist sehr wahrscheinlich ein ausreichender Beleg für die Unzumutbarkeit.
€ im übrigen sind meiner Meinung nach die Hürden hier eine Sperre zum "umgehen" nicht sonderlich hoch sofern man plausibel und nachvollziehbar die Gründe darlegt, warum eine weitere Beschäftigung nicht zumutbar ist. Die Zeiten der Lehnsherrenschaft sind schließlich vorbei.......
Ein schlichtes " kein Bock auf Arbeit" geht natürlich nicht aber bei einer Vorgeschichte sollte sich die Sperre immer vermeiden lassen
-- Editiert von User am 14. Oktober 2022 05:54
#11
Antwort vom 15. Oktober 2022 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (124660 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatGenau es ist sehr wahrscheinlich ein ausreichender Beleg für die Unzumutbarkeit. :
Das sehe ich genau anders herum ...
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