Aufhebungsvertrag in der Probezeit-brauche Rat

13. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
FelixL.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag in der Probezeit-brauche Rat

Hallo zusammen,

Folgende Situation: ich habe 2 Tage vor dem Probezeitende aus dem Nichts, ohne Vorankündigung folgendes vorgelegt bekommen:

Probezeitverlängerung mit Aufhebungsvertrag mit Auslauffrist

Ich unterschreibe Verträge nicht einfach so und bat um Bedenkzeit. Dann wurde ich krank. Den Vertrag habe ich nicht unterschrieben.

Ich habe nun beschlossen, dass ich mich neu orientieren möchte und eine Auszeit brauche.

Frage: Bin ich damit gekündigt? Meine Firma scheint so zu tun als ob nicht ( es gibt auch keine HR Abteilung)
Wie komme ich aus der Sache ggf. gut raus? Ich will mich nicht dazu zwingen lassen, in einer wenig vielversprechenden Situation zu bleiben, bloss, weil mein neuer Chef erst seit einem Monat da ist und mein alter nicht mehr im Unternehmen. Um einen Aufhebungsvertrag bitten?

Danke für jede Antwort!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17406 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von FelixL.):
Frage: Bin ich damit gekündigt?
Nein, du bist jetzt ganz normal in einem Arbeitsverhältnis gemäß deinem Arbeitsvertrag. Die Probezeit ist vorbei. Wenn du kündigen möchtest, dann zu den festgelegten Bedingungen (AV/TV/Gesetze)

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn du kündigen möchtest, dann zu den festgelegten Bedingungen (AV/TV/Gesetze)


Oder eben um einen Aufhebungsvertrag bitten.

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#3
 Von 
FelixL.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Oder eben um einen Aufhebungsvertrag bitten


Was sollte ich machen, idealerweise? Ich will raus asap und mit einem guten Zeugnis.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Was sollte ich machen, idealerweise? Haben Sie denn schon einen neuen Job? Denn ein Aufhebungsvertrag führt zu entsprechenden Sanktionen durch die Sozialbehörden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
FelixL.
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Haben Sie denn schon einen neuen Job?


Nein, der Job hat mich aber krank gemacht, ich komme kaum aus dem Bett. Habe Rücklagen und Aussicht auf ein Praktikum zwecks beruflicher Umorientierung.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34374 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von FelixL.):
Ich habe nun beschlossen, dass ich mich neu orientieren möchte und eine Auszeit brauche.
2 Tage vor Ende der Probezeit? Wann sollte die enden?

Trotzdem solltest du dich --arbeitsuchend-- bei der Agentur für Arbeit melden.
Hättest du Ansprüche auf ALG1?... aus früheren Beschäftigungen ?
Evtl. wäre eine --arbeitslos-Meldung--- nicht unklug.


-- Editiert von User am 13. Oktober 2022 15:16

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
enn ein Aufhebungsvertrag führt zu entsprechenden Sanktionen durch die Sozialbehörden.

Das ist kein Automatismus sondern die Behörde müsste den wichtigen Grund verneinen.

Je nachdem was hier drin steht,
Zitat (von FelixL.):
Probezeitverlängerung mit Aufhebungsvertrag mit Auslauffrist


halte ich das für durchaus realistisch, dass hier keine Sperrzeit anfällt.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Je nachdem was hier drin steht,


Das "Ding" ist hinfällig. Der TE hat es nicht unterschrieben.
Oder meintest Du zur Vorlage bei der Agentur um die Eigenkündigung / erneuten Aufhebungsvertrag zu rechtfertigen, ohne das es zu einer Sperre kommt?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von FelixL.):
Nein, der Job hat mich aber krank gemacht

Wenn es darüber ärztliche Nachweise gibt, dann wäre das ein wichtiger Grund und eine Sperrzeit würde entfallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Oder meintest Du zur Vorlage bei der Agentur um die Eigenkündigung / erneuten Aufhebungsvertrag zu rechtfertigen, ohne das es zu einer Sperre kommt?

Genau es ist sehr wahrscheinlich ein ausreichender Beleg für die Unzumutbarkeit.

€ im übrigen sind meiner Meinung nach die Hürden hier eine Sperre zum "umgehen" nicht sonderlich hoch sofern man plausibel und nachvollziehbar die Gründe darlegt, warum eine weitere Beschäftigung nicht zumutbar ist. Die Zeiten der Lehnsherrenschaft sind schließlich vorbei.......
Ein schlichtes " kein Bock auf Arbeit" geht natürlich nicht aber bei einer Vorgeschichte sollte sich die Sperre immer vermeiden lassen

-- Editiert von User am 14. Oktober 2022 05:54

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Genau es ist sehr wahrscheinlich ein ausreichender Beleg für die Unzumutbarkeit.

Das sehe ich genau anders herum ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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