Hallo zusammen
Ich habe Mehrere Fehler in der Arbeit gemacht wie zb. vergessen etwas zu dokumentieren, zusagen über Liefertermine gegeben welche dann nicht korrekt waren, Bestellungen von Kunden vergessen zu bearbeiten - ich war einfach überfordert und war was mein Zeitmanagement + Koordination der täglichen Aufgaben angeht, nicht gut.
Ich habe dafür auch schon vor zwei Jahren eine Abmahnung erhalten. Das ganze hat sich dann verbessert, die Fehler wurden weniger und ich wurde organisierter.
Vor 2 Monaten wurde ich dann sogar befördert.
Ich war jetzt 3 Wochen im Sommerurlaub und es kamen wieder Fehler zum Vorschein die ich gemacht habe: Vorgänge vergessen zu bearbeiten, Kunden Zusagen gemacht aber im Anschluss die Themen nur angefangen zu bearbeiten aber dann nicht zu Ende gebracht, usw.
Jetzt wurde ich unwiderruflich freigestellt bis zum 31.10. und mir wurde 3 Tage später ein Aufhebungsvertrag zugesendet. Ich sei noch bis zum 31.10. angestellt bei vollem Lohnausgleich und dann ist das Arbeitsverhältnis beendet wenn ich unterschreibe.
Ich will nach all dem nicht mehr in der Firma weiter arbeiten, habe aber Angst, wenn ich den Vertrag unterschreibe und bis 31.10. keinen neuen Job finde, dass mich dann das Arbeitsamt erstmal Sperrt und ich kein ALG bekomme.
Sollte ich den Vertrag aber nicht unterschreiben und meine Firma könnte mich fristlos kündigen wegen der fehler + Abmahnung - würde ich so wenigstens noch 2 Monate Gehalt bekommen.
Zusätzliche Info: ich habe sehr viel für meinen Arbeitgeber gemacht, ich war seit 2 Jahren keinen Tag krank - habe mich teilweise in dem Urlaub angemeldet um gleich die Kollegen zu unterstützen falls etwas mit meinen Vorgängen schief lief, wurde deshalb auch oft von meinem Chef gelobt und schlussendlich befördert.
Was sollte ich eurer Meinung nach machen?
Unterschreiben oder nicht?
Aufhebungsvertrag ja/nein?
Eine fristlose Kündigung ist fristlos - keine Ahnung, warum Sie meinen, Sie bekämen dann noch 2 Monate Gehalt...
Es waren wohl zwei Alternativen angeboten. Fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Da wir hier die Verfehlungen nicht abschätzen können, kann man letztlich auch nicht raten.
wirdwerden
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Nein von einer fristlosen Kündigung war nicht die Rede. Mir wurde gleich ein Aufhebungsvertrag zugeschickt.
Mir geht es nur darum, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat mich aufgrund von Fehlern in der Arbeit (keine absichtlichen, nur Leichtsinnsfehler und aufgrund schlechter Organisation) fristlos kündigen kann, dann unterschreibe ich den Aufhebungsvertrag.
Sollten sie mich nicht fristlos kündigen können, unterschreibe ich nicht und warte auf die fristgerechte Kündigung (bei uns 3 Monate) - somit bekomme ich mein Gehalt bis zum 01.01.26 und habe keine Sperre beim ALG
Die Sperrzeit beträgt dann 12 Wochen, aber du hättest jetzt viel Zeit, einen Job zu suchen und die SV-Abgaben würden während einer Sperrzeit von der Arbeitsagentur bezahlt.Zitat :habe aber Angst, wenn ich den Vertrag unterschreibe und bis 31.10. keinen neuen Job finde, dass mich dann das Arbeitsamt erstmal Sperrt und ich kein ALG bekomme.
Es kommt sehr darauf an, WAS genau im Aufhebungsvertrag formuliert ist. Danach bewertet die Arbeitsagentur, ob Sperrzeit oder nicht.
Wozu wurdest du denn *befördert*?
Sie könnte dir fristgemäß kündigen. Hat man dir das schon in Aussicht gestellt, falls du nicht unterschreibst?Zitat :und meine Firma könnte mich fristlos kündigen
Bei fristloser Kündigung gäbe es keine 2 Gehälter.
Sofort und vielfach woanders bewerben. Aufhebungsvertrag fristgerecht unterschreiben.Zitat :Was sollte ich eurer Meinung nach machen?
Natürlich hat er die Möglichkeit.Zitat :Mir geht es nur darum, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat mich aufgrund von Fehlern in der Arbeit (keine absichtlichen, nur Leichtsinnsfehler und aufgrund schlechter Organisation) fristlos kündigen kann,
Eine Sperrzeit würde auf jeden Fall erteilt.
Ich denke, die Rechnung geht nicht auf.Zitat :warte auf die fristgerechte Kündigung (bei uns 3 Monate
Wenn du den Aufhebungsvertrag jetzt (in welcher Frist ??) nicht unterschreibst, könnte der AG dir gleich fristlos kündigen. Dann gäbe es keinen vollen Lohnausgleich, aber auf jeden Fall eine Sperrzeit...
Ob du zu hoch pokerst, trotz Abmahnung und mehrfacher Fehler... musst du selbst einschätzen.
Sowas sind untaugliche Schutzargumente. Der AG könnte es mittlerweile anders sehen und einfach nicht mehr hinnehmen, dass häufig Fehler zum Nachteil des AG passieren.Zitat :keine absichtlichen, nur Leichtsinnsfehler und aufgrund schlechter Organisation
Ein A-Vertrag bedeutet auch immer---im gegenseitigen Einvernehmen getrennt---
Eine 'Fristlose' wegen bzw. nach einer Abmahnung vor 2 Jahren dürfte vor Gericht schlechte Karten haben.
Was du machen kannst: Schlag einen Aufhebungsvertrag zum 31/01/25 vor samt Freistellung.
... um das noch zu präzisieren: Im Grunde will dein AG eine Kündigung wegen Schlechtleistung vermeiden - deswegen bietet er dir den Aufhebungsvertrag an; wenn du unterschreibst, ist er aller Sorgen ledig.
Kündigung wegen Schlechtleistung ist möglich, aber keineswegs einfach; ob eine zwei Jahre alte Abmahnung da noch großartig Wirkung entfaltet, ist auch nicht so furchtbar sicher.
In der Summe ist aber klar wie Kloßbrühe, dass der AG sich von dir trennen will.
Und vollen Lohnausgleich?Zitat :Schlag einen Aufhebungsvertrag zum 31/01/25 vor samt Freistellung.
Dem AN noch 3 Monate zusätzliche Freistellung geben, das wäre mir als AG einfach zu fett.
Eine Sperrzeit käme idR doch trotzdem nach.
Die 1. Abmahnung wäre nicht relevant, das ist schon klar, aber nun traten trotz *Beförderung* zu was auch immer wieder Fehler auf, die wohl die Mitarbeiter während des Urlaubs bemerkten und ausbügeln mussten.
Also wieder Nachteile für den AG.
Der AG ist geduldig und möchte seinem AN nichts, das sehe ich auch so, deshalb ja die weiche Form mit dem A-Vertrag.
Zitat :Schlag einen Aufhebungsvertrag zum 31/01/25 vor samt Freistellung.)
Und vollen Lohnausgleich?
Ja - praktisch geht es kaum anders:
- Tapion hat Angst vor einer Sperre. De bekommt er sicher, wenn er diesen Aufhebungsvertrag unterschreibt, weil der Vertrag enden soll mit einer Auslauffrist, die unter der K-Frist liegt.
- der Sperre entkommt Tapion bei ordentlicher Kündigung zum Jahresende, aber auch mit einem entsprechenden Aufhebungsvertrag zu diesem Termin.
Das dürfte auch den Interessen des Betriebes entsprechen:
- der AG hat Tapion unwiderruflich freigestellt; m.a.W.: man will ihn dort nicht mehr sehen. Nur: unwiderrufliche Freistellung geht nur, wenn das AV dann auch endet - hier war der AG wohl reichlich optimistisch, dass T. unterschreibt.
- dass der AG es satt hat, die Fehler aufzuräumen, mag als gesetzt gelten.
- die ordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung ist für den AG mit großen Risiken verbunden
- für die außerordentliche, also fristlose Kündigung fehlt jede Grundlage.
Ich würde direkt mit der Arbeitsagentur Kontakt aufnehmen. Die Problematik ist ja nicht einmalig bzw. sehr originell. Die klären dann auch darüber auf, unter welchen Bedingungen ab wann ALG I gezahlt wird.
wirdwerden
Darauf kann der TE sich nicht verlassen.Zitat :der Sperre entkommt Tapion bei ordentlicher Kündigung zum Jahresende,
Ob der AG sich darauf einlässt, ist fraglich. Verhandlungsversuche sind möglich. Vielleicht knickt er ein?? Wegen anderer hier unbekannter Situationen?Zitat :aber auch mit einem entsprechenden Aufhebungsvertrag zu diesem Termin.
Wenn der TE nur nicht unterschreibt... wird er nach der Frist zuerst erfahren, wie der AG reagiert.
Ja, und wir wissen nicht, wieso/weshalb/warum.Zitat :hier war der AG wohl reichlich optimistisch, dass T. unterschreibt.
Während der Freistellung darf der TE durchaus aus eine Nebentätigkeit ausüben. Ob damit einfach Geld hinzukäme oder was im Arbeitsvertrag steht...hier unbekannt.
Hm. Käme im September ne ordentliche Kündigung, könnte der TE Klage erheben.Zitat :die ordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung ist für den AG mit großen Risiken verbunden
Mit welchem Ziel?
Dass das für den AG so hochriskant wäre, sehe ich nicht.
Ja, ist auch möglich. Da könnte der TE sich --arbeitsuchend-- melden. Rücknahme ginge unproblematisch.Zitat :Ich würde direkt mit der Arbeitsagentur Kontakt aufnehmen.
edit:
KS-Klage, sofern Kündigungsschutz greift.
-- Editiert von User am 15. September 2025 12:46
Zitat :- der AG hat Tapion unwiderruflich freigestellt
Eben, und diese Freistellung ist weiterhin gültig.
Zitat :Nur: unwiderrufliche Freistellung geht nur, wenn das AV dann auch endet - hier war der AG wohl reichlich optimistisch, dass T. unterschreibt.
Noch hat der AG Zeit eine fristgerechte Kündigung auszusprechen, dann aber eben zum 31.12.
Zitat :- die ordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung ist für den AG mit großen Risiken verbunden
- für die außerordentliche, also fristlose Kündigung fehlt jede Grundlage.
Ja und ja.
Zitat :Dass das für den AG so hochriskant wäre, sehe ich nicht.
Die damalige Abmahnung ist so gut wie nichts mehr wert.
1. wegen der verstrichenen Zeit
2. wegen der zwischenzeitlichen Beförderung.
Darauf jetzt eine Kündigung aufbauen zu wollen, birgt durchaus ein nicht geringes Risiko, damit vor Gericht zu scheitern.
Zitat :Ob der AG sich darauf einlässt, ist fraglich. Verhandlungsversuche sind möglich. Vielleicht knickt er ein?? Wegen anderer hier unbekannter Situationen?
Damit zahlt der AG zwar einen Monat länger Gehalt, als wenn er dem TE fristgerecht kündigt, spart sich aber das Risiko vor dem Arbeitsgericht.
Es ist also für den AG durchaus eine Überlegung wert.
Zitat :sofern Kündigungsschutz greift.
Sollte das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar sein ("Kleinbetrieb") ist die Verhandlungsposition des TE, bzw. die Verhandlungsbereitschaft des AG natürlich nicht sonderlich Arbeitnehmerfreundlich....
Warum sollte der AG sowas in Betracht ziehen? Der Aufhebungsvertrag dürfte unabhängig von der Frage zum Kündigungsschutz das *freundlichste* sein, was der AG tat.Zitat :Darauf jetzt eine Kündigung aufbauen zu wollen,
Die Frage war:
Warum beantwortest du nicht die Frage?Zitat :Was sollte ich eurer Meinung nach machen? Unterschreiben oder nicht?
Zitat :Warum sollte der AG sowas in Betracht ziehen?
Unterschreibt der TE den Aufhebungsvertrag nicht, bleibt dem AG nur die Kündigung, wenn er sich vom TE trennen will.
Und da es für eine Kündigung (unter Anwendung des KSchG) spätestens vor Gericht eines Grundes bedarf und das bisher Vorgetragene, ohne vorherige Abmahnung, nicht ausreichend ist.....
Zitat :Der Aufhebungsvertrag dürfte unabhängig von der Frage zum Kündigungsschutz das *freundlichste* sein, was der AG tat.
Wie kommt man auf die Idee, dem AN 2 Monatsgehälter vorzuenthalten und eine Sperrzeit beim ALG zu provozieren sei das *freundlichste*?
Wenn man sich im Einvernehmen trennen will, der AN keine neue Stelle hat, steht einer "betriebsbedingten" Kündigung, welche einen enormen Vorteil für den AN bietet, nichts im Wege.
Zitat :Die Frage war:
Zitat :
Was sollte ich eurer Meinung nach machen? Unterschreiben oder nicht?
Warum beantwortest du nicht die Frage?
Aber gerne.
Nein, er sollte den vorliegenden Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.
Begründung:
Er verliert im Vergleich zur regulären Kündigungsfrist mindestens 2 Monatsgehälter und erhält eine Sperre beim ALG.
Dein Rat:
Zitat :Aufhebungsvertrag fristgerecht unterschreiben.
Ist mit Deiner Begründung
Zitat :Wenn du den Aufhebungsvertrag jetzt (in welcher Frist ??) nicht unterschreibst, könnte der AG dir gleich fristlos kündigen. Dann gäbe es keinen vollen Lohnausgleich, aber auf jeden Fall eine Sperrzeit...
nicht korrekt, denn es liegt kein Grund für eine fristlose Kündigung vor.
denn es liegt kein Grund für eine fristlose Kündigung vor. Das mag ja sein - es soll dennoch schon vorgekommen sein. Natürlich kann man sich am Arbeitsgericht dagegen zur Wehr setzen - das bedeutet dennoch eine längere Phase der Unklarheit und der fehlenden Finanzierung des Lebensunterhaltes: Keine Ahnung, ob der TE sich das dann antun würde...
Na bitte, geht doch---.Zitat :Nein, er sollte den vorliegenden Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.
Völlig unbekannt ist, was der AG ggfls. tun und vortragen würde.Zitat :Und da es für eine Kündigung (unter Anwendung des KSchG) spätestens vor Gericht eines Grundes bedarf und das bisher Vorgetragene, ohne vorherige Abmahnung, nicht ausreichend ist.....
Nix wird vorenthalten. 1.Der TE hat sich zu entscheiden. 2.Darauf wird der AG reagieren.Zitat :Wie kommt man auf die Idee,
Jetzt noch nicht. Es KÖNNTE sich evtl. einer finden.Zitat :denn es liegt kein Grund für eine fristlose Kündigung vor.
Wie war das noch? ...mal über den Tellerrand schauen??
Zitat :Natürlich kann man sich am Arbeitsgericht dagegen zur Wehr setzen - das bedeutet dennoch eine längere Phase der Unklarheit und der fehlenden Finanzierung des Lebensunterhaltes:
Bis zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht dauert es irgendetwas zwischen 2 und 6 Wochen und während dieser Zeit hat der AN Anspruch auf ALG1, die Unklarheit hält sich also sehr in Grenzen.
Bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags besteht die Klarheit, dass es 3 Monate kein Geld zur Finanzierung des Lebensunterhaltes geben wird.
Zitat :Keine Ahnung, ob der TE sich das dann antun würde...
Die Frage dürfte eher sein, ob er sich das leisten kann.
Zitat :Jetzt noch nicht. Es KÖNNTE sich evtl. einer finden.
Es könnte uns auch der Himmel auf den Kopf fallen.
Zitat :Wie war das noch? ...mal über den Tellerrand schauen??
Über den Tellerrand schauen und Kaffeesatz- / Eingeweideleserei sind unterschiedliche Dinge.
Zitat :Bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags besteht die Klarheit, dass es 3 Monate kein Geld zur Finanzierung des Lebensunterhaltes geben wird.
Nein, warum besteht darüber Klarheit? Es soll Leute geben, die finden auch wieder neue Arbeit und bekommen dafür dann Geld.
Zitat :Nein, warum besteht darüber Klarheit?
Im Kontext sollte klar sein, was ich damit gemeint habe.
Zitat :Es soll Leute geben, die finden auch wieder neue Arbeit und bekommen dafür dann Geld.
Es soll auch Leute geben, die den neuen Arbeitsvertrag schon unterschrieben haben, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Ist hier aber eben nicht so.
Kommt seltener vor als das, was AG tun, um einen AN los zu werden.Zitat :Es könnte uns auch der Himmel auf den Kopf fallen.
Nach einer fristlosen Kündigung? NÖ. Da kommt die Sperrzeit, garantiert.Zitat :und während dieser Zeit hat der AN Anspruch auf ALG1,
WANN der AG ggfls. seine Schlussabrechnung macht und die Arbeitsbescheinigung vorlegt, DAS wissen wir nicht und solange gibts gar kein ALG.
NÖ. Es gibt andere Möglichkeiten. Die Arbeitsagentur berät ängstliche Personen auf Nachfrage. Verweist uU auf Bürgergeld.Zitat :Bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags besteht die Klarheit, dass es 3 Monate kein Geld zur Finanzierung des Lebensunterhaltes geben wird.
So what.
Der TE kanns lesen, überlegen, xyz fragen...handeln... alles sein Ding.
Zitat :Nach einer fristlosen Kündigung? NÖ. Da kommt die Sperrzeit, garantiert.
Wenn man keine Kündigungsschutzklage einreicht... vermutlich.
Ansonsten ->
Zitat :Nein von einer fristlosen Kündigung war nicht die Rede.
Und selbst bei einer fristlosen Kündigung ist es nicht garantiert, die Entscheidungsgrundlage zur Sperrzeit, ob ein versicherungswidriges Verhalten seitens des AN, vorgelegen hat, hängt nämlich von der Wirksamkeit der Kündigung ab und diese Entscheidung trifft nicht die BA, sondern das Arbeitsgericht.
Da ALG1 rückwirkend für den Vormonat gezahlt wird, entsteht in aller Regel keine Finanzierungslücke, da bis dahin der Gütetermin stattgefunden hat.
Zitat :...DAS wissen wir nicht und solange gibts gar kein ALG.
Auch das ALG1 kann als Vorschuss gezahlt werden, oder die BA das ALG1 per vorläufiger Entscheidung bescheiden und auf dieser Basis ALG1 zahlen.
Also, NÖ....
Zitat :Kommt seltener vor als das, was AG tun, um einen AN los zu werden.
Es gibt sie noch, aber die wenigsten AG sind heute noch so dumm fristlose Kündigungen auszusprechen, welche nicht im Ansatz bei einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Bestand haben.
Da der AG hier bereits etwas von einem Aufhebungsvertrag und der unwiderruflichen Freistellung gehört hat, ist er wohl, was das Arbeitsrecht angeht, nicht vollkommen dämlich.
Genau deshalb antwortete ich dem TE so in #4.Zitat :Da der AG hier bereits etwas von einem Aufhebungsvertrag und der unwiderruflichen Freistellung gehört hat, ist er wohl, was das Arbeitsrecht angeht, nicht vollkommen dämlich.
Alles andere, was du hier betreibst, ist Kaffeesatzleserei und schon längst kein Arbeitsrecht mehr.
Zitat :Genau deshalb antwortete ich dem TE so in #4.
Was Deinen Rat, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, nicht sinnvoller erscheinen lässt.
Zitat :Alles andere, was du hier betreibst, ist Kaffeesatzleserei...
Oder doch der Tellerrand...?
Wer weiß es schon.
Ich habe ein paar Beiträge grob überflogen und kann hier erstmal folgendes sagen, entgegen vieler Meinungen.
= Eine Sperrzeit beim ALG I - ist IMMER rein Einzelfallabhängig.
= Eine Abmahnung, Kündigung oder gar eine Aufhebungsvertrag,
sollte IMMER - anwaltlich geprüft werden.
= Wird man fristlos gekündigt, reicht man dann Kündigungsschutzklage ein - ist man rechtlich nicht gekündigt! Rechtlich kann der AG bis zur Entscheidung in 1. Instanz (Gütetermin) den AN weiter beschäftigten, das wird aber i.d.R. seitens des AG nicht gemacht.
Ein Aufhebungsvertrag soll einen Hauptaspekt erfüllen: Den AN schnell "und sauber", aber vor allem (!) kostengünstig los werden & dass der AN keine Klage einreicht, weil hier meist mehr Geld fließen kann als man im Aufhebungsvertrag angeboten bekommen hat.
Und gerade im vorliegenden Fall, sollte man anwaltlich prüfen lassen ob hier der Aufhebungsvertrag ein guter Deal ist.
Ich habe selber nämlich genau solch einen Fall, in Kürze ist der Gütetermin.
Fristlose Kündigung, vorher eine Abmahnung, in beiden Fällen sehr schwierige Position für den AG und sehr schwache, teilw. falsche Behauptungen, habe dann 1. Tag später einen Aufhebungsvertrag (mündlich) angeboten bekommen. Bereits in Vorgesprächen wollte man mich "nur" mit einer Abfindung von 0.5 abspeisen (Regelabfindung), basierend auf meinem letzten Monats-Grundgehalt.
Die Problematik ist aber: Mein "Monatsgehalt" besteht auch aus Zuschlägen seit Tag 1 und man wollte mich mit 1333 € Brutto "abfinden". Tatsächlich hätte man aber die letzten 3 Monate berücksichtigen müssen, was Durchschnittlich über 3300 € Brutto sind. Mein Monats-Grundgehalt sind rund 2665 €.
Und um dem ganzen dann noch die Krone aufzusetzen, habe ich den Aufhebungsvertrag per Post (!) erst am Tag der letzten Frist für eine Klage erhalten, somit wurde mir sogar die Möglichkeit (versucht) genommen diese ordentlich anwaltlich prüfen zu lassen. Aber bereits in Vorgesprächen sagte ich, dass die Aussagen so nicht stimmen und auch meine Anwältin bestätigte schon so manches. -- Was mein AG aber nicht wusste ist, die Klage war bereits (fristgerecht) bei Gericht.
Nun stehen rund 2 Monatsgehälter (Schnitt: 2300 € p.M. Netto) im Raum, eine mögliche Abfindung + noch Urlaubsentgeldansprüche.
Wir sind mal gespannt was in kürze beim Gütetermin bei rum kommt.
Im schlimmsten Fall geht das ganze in einen Kammertermin über und ich bekomme dann noch mehr Geld.
Daher: IMMER ANWALTLICH PRÜFEN LASSEN !
Es sei denn man sieht schon auf den 1. Blick dass man einen super Deal macht und schon einen neuen AG in der Hinterhand.
NÖ.Zitat :Ich habe selber nämlich genau solch einen Fall, in Kürze ist der Gütetermin.
Verstehst du, dass *deine Problematik* nicht im Entferntesten die des TE ist?
Hast du außer Meinungen auch die 2 TE-Beiträge gelesen?
Das ist tatsächlich korrekt, gesetzlich durchgeregelt und gehört ganz sicher auch nicht ins Arbeitsrecht-Unterforum.Zitat :Eine Sperrzeit beim ALG I - ist IMMER rein Einzelfallabhängig.
Zitat := Eine Abmahnung, Kündigung oder gar eine Aufhebungsvertrag,
sollte IMMER - anwaltlich geprüft werden.
Dann sollte man ehrlicherweise noch hinzufügen, dass im Arbeitsrecht der Anwalt im Gütetermin und der 1.Instanz IMMER selbst zu zahlen ist.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Ohne Arbeitsrechtsschutz wird das Ganze dann schnell, mit Glück eine 0 Nummer, oder ein Verlustgeschäft.
Zitat :Das ist tatsächlich korrekt, gesetzlich durchgeregelt und gehört ganz sicher auch nicht ins Arbeitsrecht-Unterforum.
Da die beiden Rechtsgebiete in einem solchen Fall durchaus ineinandergreifen, ist es hier "ganz sicher" nicht falsch.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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