Aufhebungsvertrag mit Abfindung während der Elternzeit

20. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
D. aus K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag mit Abfindung während der Elternzeit

Hintergrund: Ich befinde mich momentan in der Elternzeit. Das Unternehmen in dem ich (bis jetzt) angestellt bin, wurde von einem großen Konzern aufgekauft. Die z.Zt. laufenden Umstrukturierungen bedingen Personaleinsparungen.
Aus diesem Grund wird mir nun ein Aufhebungsvertrag inkl. Abfindung angeboten. Dies ist eigentlich nicht die von mir präferierte Lösung, da ich eigentlich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollte, um danach auch wiederzukommen.
Wer kann mir hierzu (möglichst schnell) hilfreiche Tipps/Erfahrungen geben wie ich vorgehen soll z.B.:
- Wie berechnet sich ein Abfindungsgebot und worauf muss ich achten?
- Gibt es weitere Abfindungsmöglichkeiten ausser den Finanziellen?
- Wieviel Zeit habe ich um anzunehmen oder abzulehnen?
- Muß ich mich dann arbeitslos melden?
- Verfällt der Rest der Elternzeit auch in Bezug auf Rentenansprüche?
- Welche Tips & Tricks gibt es noch?
- etc.
Vielen Dank vorab.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Es wird wahrscheinlich einen Sozialplan geben, der zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart wurde.

Da ich diesen Sozialplan nicht kenne, kann ich den Großteil Deiner Fragen nicht beantworten. Allgemein gültige Antworten zur Höhe der Abfindung, weiteren Abfindungsmöglichkeiten und Zeitraum, bis wann man das Angebot angenommen haben muss, gibt es nicht. Diesen Sozialplan solltest Du Dir also besorgen, wenn er nicht dem Abfindungsangebot beigelegen hat.

Die Höhe der Abfindung sollte jedoch mehr als 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit betragen.

Du musst Dich 3 Monate vor dem Ende der Elternzeit arbeitslos melden. Die Elternzeit geht weiter.

Die Erziehungszeiten bei den Rentenansprüchen bekommt man auch ohne, dass man die Elterzeit genommen hat. Daher hat es darauf keine Auswirkungen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
D. aus K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde mich evtl. nochmal melden, wenn mir das Angebot vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

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