Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf Urlaub und Überstunden

16. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Keksdose190
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf Urlaub und Überstunden

Guten Tag

Ich habe mich auf eine neue Stelle beworben und musste demnach meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Habe den schnellstmöglichen Termin beim neuen AG wahr genommen zum Unterschreiben des neuen Vertrags und gleich am nächsten Tag bei meiner Arbeit bescheid gesagt. Der Starttermin für die neue Arbeit ist aber innerhalb der Kündigungsfrist am 4. Juli und kündigen könnten sie mich erst zum 15. Juli. Also wurde mir ein Aufhebungsvertrag angeboten, mit dem ich aber keinen Anspruch auf Urlaub und Überstunden habe. War mir erstmal nicht geheuer und habe das mit meinem TM besprochen. Sie hat sich für mich eingesetzt und per Mail, dass mein Urlaub gewährt werden soll und die Überstunden nicht erlöschen. Meinen Urlaub habe ich noch bekommen, obwohl mir vorher gesagt wurde ich bekomme den nicht. Nun sollte ich gestern den Aufhebungsvertrag unterschreiben (bei einem anderen Kollegen der nicht so viel Ahnung hat) wo drin stand ich verzichte auf meine Überstunden. Habe ihm gesagt das war so nicht abgesprochen und er meinte nur "du unterschreibst hier damit du zum 4. Gehen kannst und dass du auf die Überstunden verzichtest" habe es nicht unterschrieben. Die restliche Arbeitszeit reicht nicht mehr um die Überstunden als Freizeit zu verwenden, somit finde ich es merkwürdig, dass meine geleistete Arbeit einfach unter den Teppich gekehrt wird. Kann ich meine Überstunden ausgezahlt bekommen? Denn Anfangs wollte man mir auch den Urlaub nicht geben, welchen ich in 3 doch noch antreten werde.

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich verstehe von Deinem Beitrag schonmal nicht, warum Du Dir kündigen lassen willst, wenn das Arbeitsverhältnis doch von Deiner Seite aus beendet werden soll? Welchen Sinn hat das?
Des weiteren ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum der neue AG nicht noch 11 Tage warten kann und man das Arbeitsverhältnis ab dem 16.7. beginnt. Wenn Du unbedingt einen Aufhebungsvertrag haben willst und der AG dafür eine Gegenleistung haben möchte, dann muss man das entweder so akzeptieren oder man verhandelt weiter oder kündigt ganz einfach selber fristgerecht.
Welche Antwort erwartest Du jetzt von einem Forum?

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#2
 Von 
Keksdose190
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Der starttermin meiner neuen Arbeit ist am 4. Juli. Unterschrieben und gleich bei meiner jetzigen Arbeitsstelle bescheid gegeben, konnte ich fristgerecht nur noch zum 15. Juli kündigen, wobei ich den beginn der Schulung am 4. Juli verpassen würde. Über einen Aufhebungsvertrag gesprochen, hieß es am Anfang Urlaub + Überstunden fallen weg. Nun wurde mir Urlaub + Überstunden versprochen im Aufhebungsvertrag stand was anderes ohne Absprache. Urlaub habe ich bereits bekommen Überstunden passen da nicht mehr rein, deswegen möchte ich die ausgezahlt bekommen. Jetzt heißt es die Überstunden bekomme ich nicht. Ich kann nur noch über einen Aufhebungsvertrag kündigen was von deren Seite aus lange gedauert hat.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Sieht so aus, als ob Du inzwischen in einer schlechten Verhandlungsposition bist. Aber Firmen, die kaum mal ne Woche auf einen neuen AN warten können, sind irgendwie auch suspekt.
Dann musst Du eben wieder Deinen TM in die Spur schicken.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du willst etwas von deinem AG, worauf er sich nicht einlassen muss - dass du früher aus dem Vertrag 'rauskommst. Dafür verlangt er eine Gegenleistung, den Verzicht auf deine U-Stunden. So einfach ist das: Leistung und Gegenleistung. Und jetzt jammerst du, dass "geleistete Arbeit einfach unter den Teppich gekehrt wird".
Mit dem Urlaub verhält es sich anders: der Urlaub nach BUrlG ist ein Mindestanspruch und der kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mit dem Urlaub verhält es sich anders: der Urlaub nach BUrlG ist ein Mindestanspruch und der kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden.


Vertraglich nicht, aber mit bestimmten (aus meiner Sicht fragwürdigen) Formulierungen geht das leider durchaus.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Man kündigt nicht über einen Aufhebungsvertrag. Man kündigt durch die Abgabe einer Willenserklärung, schriftlich, einseitig, lediglich empfangsbedürftig. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, es müssen zwei korrespondierende Willenserklärungen vorliegen, der Vertrag bedarf hier der Schriftform.

Da Du nicht mal zum 15. gekündigt hast, bist Du jetzt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit allen Fristen. In so verfahrenen Situation findet sich in der Regel nur eine Lösung, indem beide Seiten nachgeben. Der Arbeitgeber hat nachgegeben. Jetzt bist Du an der Reihe. Sonst wird das nichts. Der Arbeitgeber muss gar nichts unterschreiben. Dann gibt es eben keine Einigung, das Arbeitsverhältnis besteht weiter.

Abgesehen davon teile ich die Bedenken meines Vorschreibers. Auf gute Mitarbeiter wartet man gerne. Und keine Schulungsmaßnahme ist so einmalig, dass es sie wirklich nur einmal im Angebot gibt.

wirdwerden

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#7
 Von 
Keksdose190
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten! Das war jetzt einfach nur Gewissensfrage an Leute die mehr Erfahrung haben als ich. Kein jammern oder weinen :) habe nochmal mit allen Beteiligten gesprochen und einen neuen Aufhebungsvertrag bekommen. Die Überstunden werden ausgezahlt und den Jahresurlaub bekomme ich auch. Bin aufgeregt wegen meinem neuen Job und darf jetzt erstma abschalten. Vielen Dank nochmal an alle

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Dann: einen guten Start und toi, toi, toi!

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