Aufhebungsvertrag nach 1. Arbeitstag- weiter ALG!?

14. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Shoe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag nach 1. Arbeitstag- weiter ALG!?

Guten Morgen,

nach dem ich hier gestern hilfreiche Antworten erhalten habe, wollte ich mich mit einer weiteren Frage ans Forum wenden, für Antwort bin ich sehr dankbar.

Frage ist Folgende:
Angenommen X ist seit 3 Monate alo und hat heute lt. Vertrag sein 1. Arbeitstag über eine Zeitarbeitsfirma (Job selbst gesucht). Tag 1-2 wurden mündl. als Probetage dargestellt. Nun stellt X fest, dass es unter den dort gegebenen Umständen nicht arbeiten kann, es versteht kaum jmd. deutsch (es benötigt aber wichtige Anweisungen, auch für seine Sicherheit), es muss ohne Schutzbekleidung in sehr dreckigen und verstaubten Räumen arbeiten (X hat eine Stauballergie) und abgesehen von alldem entspricht die ihm zugeteilte Arbeit überhaupt nicht seinen Qualifikationen. X sagt nun es möchte den Vertrag direkt wieder aufheben, da Arbeitssituation psychisch wie pysisch nicht tragbar. Von Seiten der Zeitarbeitsfirma gibt es ein Ok. Was nun? Gibt es für X eine Sperre der Leistungen von AA? Bekommt die Arge den Aufhebungsvertrag zugestellt? X ist das erstmal überhaupt in einer solchen Situation und absolut unerfahren was jetzt überhaupt zu tun und zu melden ist.

Ich bedanke mich im Name X für Antworten und Erfahrungen.

Gruß,
Shoe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn du die beendigung des av in die wege leitest, wird dich das aa sperren.
ansonsten solltest du besser im sozialforum posten, da es eigentlich nicht um arbeitsrecht geht..

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shoe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön! War mir nicht klar dass ich hier falsch bin mit meiner Frage, sorry!

0x Hilfreiche Antwort

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