Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe zum 1.1.09 einen neuen Arbeitsvertrag erhalten indem drin steht, dass der bestehende Arbeitsvertag im gegenseitigen Einvernehmen zum 31.12.08 aufgehoben worden ist, aber mein Eintrittsdatum weiterhin besteht. Desweiteren habe ich einen Aufhebungsvertrag erhalten, indem steht dass ich zum 1.1.09 einen neuen Arbeitsvertrag erhalten habe.Welchen Sinn hat dies, ausser das ich keine Ansprüche aus dem alten Vertrag geltend machen kann? Gilt denn, falls ich doch arbeitslos werden sollte, dann auch die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld auch für mich?
Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Form üblich ist, wenn man einfach einen neuen Vertrag bei dem gleichen AG erhält,oder?
Wäre für Tipps dankbar...
Aufhebungsvertrag+neuen Vertrag erhalten
7. Januar 2009
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Frage vom 7. Januar 2009 | 21:48
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag+neuen Vertrag erhalten
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#2
Antwort vom 8. Januar 2009 | 12:07
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein neuer Vetrag wurde abgeschlossen, da ich meinen Bürojob gegen einen Aussendienstjob (weiterhin als Angestellte) eingetauscht habe.
Der AG und die Bedingungen für mich als Angestellte bleiben gleich, ausser die Zusätze für den Aussendienst.
Mein AG hat mir erklärt dies wäre die übliche Form bei einem neuen Vertragsabschluss und angeblich hätte ich keine Sperrfrist und meine 6 Jahre würden trotzdem angerechnet werden, da diese in meinem Vertrag (aber nicht in der Aufhebung) stehen würden. Ob das so stimmt...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 8. Januar 2009 | 14:30
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Wunderbar! Darum ging es nämlich auch noch zusätzlich.
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