Aufhebungsvertrag rückgängig machen ?

12. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tobi1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag rückgängig machen ?

Guten Tag,

eine Freundin von mir hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und möchte diesen nun rückgängig machen. Hier, weshalb es dazu kam und ein paar Angaben zu Ihrer Person:

- Alter: 18
- derzeit in Ausbildung (2. Lehrjahr) in der Gastronomie
- eine 1,5 Jahre alte Tochter (echt süß)
- schwanger (3. Monat)

Hier die Geschichte:

Da sie eine Ausbildung in der Gastronomie macht, kommt es auch oft vor, dass sie bis spät Abends + WE arbeiten muss ( bis 24h, bei besonderen Anlässen, Feiern, auch schon mal an Sonn- u. Feiertag etc).

Da sie eine 1,5 Jahre alte Tochter hat, ist dies kaum bis gar nicht zu bewältigen. Deshalb hatte sie auch schon oft Stress mit Ihrem Chef. Als sie vor Kurzem auch noch schwanger wurde, hat er ihr diesen Aufhebungsvertrag unter die Nase gehalten / ihr dazu geraten diesen zu schreiben. Er begründete es damit, dass sie als Schwangere für ihn nicht mehr in vollem Arbeitsumfang zu "gebrauchen" ist. Dass sie dadurch (sie kennt sich mit Arbeitsrecht leider gar nicht aus - dafür gibts ja euch ;) ) einen finanziellen Schaden (3 Monate sperre vom AA) erhält hat er ihr vorenthalten bzw. auf die Frage dahingehend hat er dies verneint.

Nun die Frage: Kann man den Aufhebungsvertrag irgendwie wieder rückgängig machen ? Schließlich hat man ihr ja das Blaue vom Himmel erzählt und schamlos ihre Ahnungslosigkeit hinsichtlich AR ausgenutzt.

Für eure Antwort schon mal vielen Dank.

Gruß

Tobi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

hi,

wenn es sich um ein normales Arbeitsverhältnis gehandelt hätte, würde es wohl mau aussehen; Ich könnte mir aber vorstellen, dass es bei Ausbildungsverhältnissen schon noch Möglichkeiten gibt, da wird sich aber bestimmt noch jemand zu melden.

Mein Rat: ab zur zuständigen Kammer und mal anfragen, ob es kurzfristig die Möglichkeit gibt die Ausbildung woanders zu beenden.

Und zukünftig nicht so leichtfertig jeden Wisch unterschreiben, der einem vom AG so unter die Nase gehalten wird. Wenn man ihn nicht erst zuhause in Ruhe durchlesen kann, ist er selten gut :) .

Sternchen

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2000x hilfreich)

... die geschichte klingt nicht danach, dass chef/firma dem anliegen günstig geneigt wären, den aufhebungsvertrag rückgängig zu machen. dass ihre ahnungs- und arglosigkeit ausgenutzt worden ist, ist nicht wirklich relevant. erst wenn nötigung im spiel wäre, bestünde eine chance.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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