Aufhebungsvertrag - "sämtliche Ansprüche sind abgegolten"

15. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sandra Mehnter
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufhebungsvertrag - "sämtliche Ansprüche sind abgegolten"

Meine Frage:

Ich habe heute einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, welcher folgende Klausel enthält:

Schlussformel:

"Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt."

Die Aufhebung gilt zu Ende Mai.
Vertraglich hätte ich mit 6 Wochen Kündigungsfrist zu Quartelsende bis Ende Juni arbeiten müssen.

Nun ist es bei mir so, dass ich jeden Monat mein Gehalt von 800 Euro Brutto ausgezahlt erhielt.
Von meinen 800 Euro Brutto - Mai werden nun jedoch 500 Euro abgezogen, da dies mit sog. Minusstunden begründet wird.

Ist dies durch diese Aufhebung nun abgegolten als Deal...

Ich kann aus dem Vertrag raus ... dafür muss ich das hinnehmen???

Was sind Ihre Meinungem ????


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37159 Beiträge, 13726x hilfreich)

Ist immer etwas schwierig, so einen Vertrag zu beurteilen, wenn man bei den Verhandlungen nicht dabei war, und dann noch den ganzen Text nicht kennt. Ich versuche es trotzdem mal, die wirklich gewollte Vereinbarung, also den wirklich geäußerten Willen heraus zu kitzeln.

Wenn mit der Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche ab sofort hätten erledigt sein sollen, dann wäre kein Anspruch auf Zahlung von Lohn für den Monat Mai mehr da gewesen. Und umgekehrt auch kein Anspruch auf Kürzung, eben gar nichts mehr. Das war ja wohl von beiden Seiten nicht gewollt.

Ich gehe deshalb davon aus, dass die (übliche) Klausel sich auf den Zeitpunkt ab 1. Juni (also Ende des Arbeitsverhältnisses) bezieht. Nicht auf die Abrechnungen im laufenden Monat Mai. Ob die Lohnkürzung zu Recht erfolgte, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1263x hilfreich)

Mit dem Aufhebungsvertrag ist es so eine Sache: Es ist eine freiwillige Vereinbarung, als Ergebnis von Verhandlungen, in die jede Partei ihre Vorstellungen einbringen kann, um zu schauen, was dann am Ende einigungsfähig ist. Im Idealfall erreichen beide Seiten diese und jene Ziele und machen bei anderen Zugeständnisse.
Dir geht es um die Aufrechnung der Minusstunden. Die Frage ist hier zu stellen, wie denn die Fehlzeiten zustande gekommen sind - aus einem Mangel des AG, dich hinreichend zu beschäftigen, oder aus durch Ursachen, die bei dir liegen. Die andere Frage ist nicht extern zu beantworten, wie wichtig dir dieser Aufhebungsvertrag ist. Wenn dir die Kröten, die du schlucken sollst, nicht behagen, musst du nicht unterschreiben, allerdings dann auch deinen bestehenden Vertrag erfüllen.

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