Aufhebungsvertrag statt ordentliche Kündigung?

11. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb535752-75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag statt ordentliche Kündigung?

Guten Tag!

Fakten:
- 7,3 Jahre im Unternehmen
- Leitende Funktion
- 3 Monate Kündigungsfrist lt. Vertrag

Ich werde kommende Woche eine ordentliche Kündigung mit der Begründung des Vertrauensverlustes erhalten. Aktuell bin ich freigestellt.

Nun werde ich demnach ab Ende des Monats noch 3 Monate bezahlt freigestellt.
Nun frage ich mich, ob es sinnvoll ist einen Aufhebungsvertrag mit meinen Bedingungen vorab vorzulegen. Ich wurde durch interne Kollegen informiert, dass es in meiner leitenden Funktion und meiner Betriebszugehörigkeit oft auf 10-12 Monate Freistellung hinauslaufen kann.
Alternativ würde ich auf die ordentliche Kündigung warten und es dem Anwalt überlassen, der mich aber knapp 3500-4000 Euro kosten wird. Dennoch kann dieser womöglich deutlich mehr erreichen als ich.

Sicher ist, dass ich nach einer längeren Freistellung defintiv wieder arbeiten möchte. Ich vermute daher, dass ich auf das Arbeitslosengeld nicht angewiesen bin. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen.

Hat hier jemand Input, wie ich vorgehen sollte?

Besten Dank!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130597 Beiträge, 41548x hilfreich)

Zitat (von fb535752-75):
Nun frage ich mich, ob es sinnvoll ist einen Aufhebungsvertrag mit meinen Bedingungen vorab vorzulegen.

Und die wären?



Zitat (von fb535752-75):
oft auf 10-12 Monate Freistellung hinauslaufen kann.

Bei einer rechtwirksam vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten dürfte das wohl etwas realitätsfern sein.



Zitat (von fb535752-75):
Sicher ist, dass ich nach einer längeren Freistellung defintiv wieder arbeiten möchte.

Das dürfte noch realitätsferner sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 116x hilfreich)

Ob die Firma sich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt wird doch davon abhängen wie belastbar der Kündigungsgrund "Vertrauensverlust" ist. Da ordentlich und nicht fristlos gekündigt wurde scheint sich der Vertrauensverlust in Grenzen zu halten und es stellt sich die Frage ob es zuvor eine Abmahnung erfolgte.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40871 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von fb535752-75):
dass ich auf das Arbeitslosengeld nicht angewiesen bin. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen.
Das Arbeitslosengeld ALG nach SGB III ist eine Versicherungsleistung, die du dir durch deine Beschäftigung im soz-vers.-pflichtigen Arbeitsverhältnis *erwirtschaftet* hast.
Bei verhaltensbedingter Kündigung würde eine 12-Wochen-Sperrzeit eintreten, danach aber das ALG regulär gezahlt und mind. 12 Monate geleistet. Bei einem Alter ab 50 auch länger.
Das solltest du nicht vernachlässigen.

Eine längere Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge über die 3 Monate hinaus halte ich bei diesem Kündigungsgrund für schwer erreichbar.

-ICH- würde zunächst den Erhalt der schriftlichen Kündigung abwarten. Dann erst mit der Abwägung diverser Möglichkeiten beginnen.

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#4
 Von 
fb535752-75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Ob die Firma sich auf einen Aufhebungsvertrag einlässt wird doch davon abhängen wie belastbar der Kündigungsgrund "Vertrauensverlust" ist. Da ordentlich und nicht fristlos gekündigt wurde scheint sich der Vertrauensverlust in Grenzen zu halten und es stellt sich die Frage ob es zuvor eine Abmahnung erfolgte.


Ich hatte keine Abmahnung oder Gespräche mit der GL oder meinem Manager. Es kam recht unerwartet. Ich habe den Fall bereits durch einen Anwalt prüfen lassen, der bereits andere Kollegen vertreten hat. Diese haben ebenso deutlich mehr als 3 Monate erhalten (mit einem Vergleich). Da sich das 13 größte Unternehmen der Welt, mit gut 650.500 Mitarbeitern ungern negativ in den Schlagzeilen sieht, ist meine Chance ebenso groß, dies mittels Vergleich für beide Seiten fair zu beenden.

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#5
 Von 
fb535752-75
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb535752-75):
Nun frage ich mich, ob es sinnvoll ist einen Aufhebungsvertrag mit meinen Bedingungen vorab vorzulegen.

Und die wären?

Längere Freistellung un Auszahlung meiner zugesagten Boni.

Zitat (von fb535752-75):
oft auf 10-12 Monate Freistellung hinauslaufen kann.

Bei einer rechtwirksam vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten dürfte das wohl etwas realitätsfern sein.

Ich habe 6 Fälle meiner Kollegen geprüft. Alle in einer ähnlichen Situation. Hier wurden 6-10 Monate Freistellung durch einen Vergleich mittels Anwalt bewirkt.

Zitat (von fb535752-75):
Sicher ist, dass ich nach einer längeren Freistellung defintiv wieder arbeiten möchte.

Das dürfte noch realitätsferner sein ...


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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40871 Beiträge, 6604x hilfreich)

Für die weitere Bewertung hier wäre es nett, wenn du Fakten gleich angibst.
Fakt, dass es mehrere Mitarbeiter aus ähnlichem Grund getroffen habe.
Fakt, dass du deinen Fall schon durch einen RA hast prüfen lassen.

Aber:
Drohen mit Schlagzeilen--- mag auch ein kleiner AG nicht.
Lass das alles mal den Anwalt machen.
Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 116x hilfreich)

Zitat (von fb535752-75):
Ich hatte keine Abmahnung oder Gespräche mit der GL oder meinem Manager. Es kam recht unerwartet. Ich habe den Fall bereits durch einen Anwalt prüfen lassen, der bereits andere Kollegen vertreten hat.


Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ohne vorhergehende Mahnung schreit ja förmlich nach einer Kündigungsschutzklage. Für die erste Instanz wird auch kein Anwalt (Kostenfrage) benötigt wird. Aber wenn sie schon anwaltlich beraten sind kann ihnen dieser sicherlich besser die Aussichten und Erwartungen an einen Aufhebungsvertrag darlegen.

-- Editiert von pk2019 am 11.01.2020 20:53

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