Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum.
Der Betrieb in dem ich zur Zeit tätig bin wird dieses Jahr geschlossen. Den Mitarbeitern wird ein Aufhebungsvertag mit Abfindung angeboten.
Meine Kündigungsfrist ist der 30.9.2010. Nun habe ich unterschiedliche Aussagen bezgl. des Ruhens des ALGI Anspuches gehört und auch wegen der Sperre.
Bei einem Aufhebungsvertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist scheint eine Sperre von 12Wochen unumgänglich. Kann es da auch zu einem Ruhen des ALGI Anspruches kommen?
Wie ist es bei einem Aufhebungsvertrag mit Nichteinhaltung der Kündigungsfrist? Sperre und? Zum einen habe ich gelesen der Anspruch ruhe dann bis zum Datum der Kündigungsfrist, sprich 30.9.2010. Zum anderen wurde mir erklärt, daß in diesem Falle die Tabelle von wegen prrozentuale Anrechnung der Abfindung zum Tragen kommt. Liegt das auch an der Höhe der Abfindung?
Aus dem Merkblatt der Agentur für Arbeit und dem Paragraphen werde ich nicht ganz schlau.
Wie ist dies denn tatsächlich?
Danke für Eure Hilfe
-----------------
" "
Aufhebungsvertrag und Abfindung
3. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 3. März 2010 | 19:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 15. März 2010 | 05:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. März 2010 | 09:03
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8056x hilfreich)
Aufhebungsvertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist und dem Inhalt, dass sonst eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre, bedeutet: keine Sperre.
Wird in einem Aufhebungsvertrag nicht die Kündigungsfrist eingehalten, ruht das Alg für die Zeit, die bei ordentlicher Kündigung hätte eingehalten werden müssen.
-----------------
"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
-- Editiert am 15.03.2010 09:15
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. März 2010 | 14:47
Von
Status: Schüler (229 Beiträge, 71x hilfreich)
von der Abfindung bekommt das Finanzamt noch ungefähr 20% Steuern.
-----------------
"Jürgen"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.536
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten