Aufhebungsvertrag und Ausgleichsquittung

22. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ali21
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufhebungsvertrag und Ausgleichsquittung

Ich werde zum 01.06.2014 bei der Firma festangestellt, in der ich seit über zwei Jahren als Leiharbeiter war. Nun muss ich einen Aufhebungsvertrag der Zeitarbeitsfirma unterschreiben, damit ein fliessender Übergang gewährt werden kann.
Die ZAF hat mir zwei Schreiben geschickt, einmal den Aufhebungsvertrag und eine Ausgleichsquittung. In dieser steht u.a.:

"Meine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind nach Erhalt meines Lohnes, der mir bis zum 31.05.2014 zusteht und nach Erhalt meiner letzten Lohnabrechnung, vollständig erfüllt."

Insgesamt habe ich noch ca. 150 Überstunden und ein paar Tage Urlaub. Das müsste mir alles noch ausgezahlt werden, oder mache ich eventuell was falsch, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Diese offenen Fragen bzw Forderungen solltest du zuvor geklärt haben.

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"Sollten noch Entgeltansprüche zwischen den Arbeitsvertragsparteien streitig sein, so zum Beispiel Überstundenansprüche oder (zu Unrecht) einbehaltene Löhne aufgrund eines fahrlässig verursachten Schadens, dann sollte im Aufhebungsvertrag geregelt werden, welche Zahlung für welchen Zeitraum noch auszugleichen sind. Dies verhindert späteren Streit."


Quelle:https://www.arbeitsrecht-und-kuendigung.de/aufhebungsvertrag/

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