Aufhebungsvertrag und Fristlose Kündigung

7. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Unury
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag und Fristlose Kündigung

Guten Tag ,
ich habe eine Frage & zwar arbeite ich seit dem 25.05 in einem Betrieb und bin seit dem 23.06 leider krankgeschrieben .
Mein Gehalt habe ich immer erhalten . Ich war bis zum 23.08 krankgeschrieben leider nicht durchgehend , da ich zu zwei verschiedenen Ärzten musste .
Ich habe auf Grund einer unschönen Diagnose mein Arbeitsverhältnis aufheben wollen , da es für das beidseitige Interesse einfach bestand .
Am 25.08 wurde mein aufhebungsvertrag in meinen Briefkasten gepackt den meine Chefin , sowie ich unterschrieben habe . Zu meinem Termin ,an dem ich meine zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterialien abgeben sollte , konnte ich leider nicht erscheinen und habe mich entschuldigen lassen . Einige Tage später und zwar am 2.09 habe ich dann eine fristlose Kündigung bekommen von einem der anderen Chefs.

Meine Frage . Ist es rechtens , dass ich für August kein Gehalt bekomme außer den bezahlten 7 Urlaubstagen ?




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Ist es rechtens , dass ich für August kein Gehalt bekomme außer den bezahlten 7 Urlaubstagen ? Na, die Lohnfortzahlung dürfte am 3. August ausgelaufen sein - danach gibt es Krankengeld, welches Sie bei der Krankenkasse einfordern müssen.

-- Editiert von muemmel am 07.09.2020 19:29

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5949 Beiträge, 2620x hilfreich)

Nein, bis zum 3. August musst du noch Gehalt bekommen.
Danach Krankengeld.

Zu wann ist denn die Aufhebung vereinbart?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Allerdings muss eine Krankschreibung binnen einer Woche bei der Krankenkasse sein - der Krankengeldanspruch ist hier also futsch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Unury
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war zwischen dem 18.07 und dem 23.07 nicht krankgeschrieben .
Was heißt nicht durchgehend 6 Wochen

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#6
 Von 
Unury
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum 25.08 aber der andere Chef hat die fristlose Kündigung bis zum 16.09 anges er zt

Zitat (von hiphappy):
Nein, bis zum 3. August musst du noch Gehalt bekommen.
Danach Krankengeld.

Zu wann ist denn die Aufhebung vereinbart?

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#8
 Von 
Unury
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

25.08 . Ich habe jedoch ein neues Schreiben bekommen und zwar die fristlose Kündigung zum 16.09

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Du hast (lediglich) Anspruch auf 42. Tage Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Eine nicht durchgehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit ändert hieran nichts.

Hiernach besteht generell Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt.

Welchen Beendigungstermin hat der Aufhebungsvertrag?

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5949 Beiträge, 2620x hilfreich)

Zitat (von Unury):
Ich war zwischen dem 18.07 und dem 23.07 nicht krankgeschrieben .
Was heißt nicht durchgehend 6 Wochen


Dann muss halt bis zum 10. August bezahlt werden.

Zitat (von Unury):
25.08 . Ich habe jedoch ein neues Schreiben bekommen und zwar die fristlose Kündigung zum 16.09


Dann ist die fristlose Kündigung hinfällig, ein Arbeitsverhältnis, welches nicht mehr besteht, kann man nicht kündigen.

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#10
 Von 
Unury
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Plus die 7 Urlaubstage oder

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Unury):
Ich war zwischen dem 18.07 und dem 23.07 nicht krankgeschrieben .
Was heißt nicht durchgehend 6 Wochen


Dann muss halt bis zum 10. August bezahlt werden.

Zitat (von Unury):
25.08 . Ich habe jedoch ein neues Schreiben bekommen und zwar die fristlose Kündigung zum 16.09


Dann ist die fristlose Kündigung hinfällig, ein Arbeitsverhältnis, welches nicht mehr besteht, kann man nicht kündigen.

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#11
 Von 
Unury
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das macht alles iwie keinen Sinn.
Wonach muss ich mich richten ?

Zitat (von Unury):
Plus die 7 Urlaubstage oder

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Unury):
Ich war zwischen dem 18.07 und dem 23.07 nicht krankgeschrieben .
Was heißt nicht durchgehend 6 Wochen


Dann muss halt bis zum 10. August bezahlt werden.

Zitat (von Unury):
25.08 . Ich habe jedoch ein neues Schreiben bekommen und zwar die fristlose Kündigung zum 16.09


Dann ist die fristlose Kündigung hinfällig, ein Arbeitsverhältnis, welches nicht mehr besteht, kann man nicht kündigen.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Unury
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen Anspruch auf 7 Urlaubstage , die mir bezahlt werden

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Zitat (von Unury):
Das macht alles iwie keinen Sinn.


Deinen Angaben hier machen keinen Sinn.

Wenn Du im August durchgängig bis zum 23.08.2020 arbeitsunfähig erkrankt warst, das Arbeitsverhältnis aufgrund des Aufhebungsvertrages zum 25.08.2020 endete, kannst Du keine sieben Urlaubstage genommen haben.

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