Aufhebungsvertrag und Sperre

6. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag und Sperre

Hallo,
ich befinde mich aktuell in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Heute haben wir die Meldung bekommen, dass eine Filiale von jemand anderem gekauft wurde, der mich aber gerne weiterbeschäftigen möchte.

Wie ist das denn jetzt, wenn ich meinen aktuell Vertrag durch einen Aufhebungsvertrag auflösen möchte? Bei meiner neuen Stelle hätte ich keine Probezeit, das würden wir festhalten.

Hätte ich Nachteile wie z.B eine Sperre vom Amt zu erwarten, wenn das Geschäft doch nicht läuft und schließt oder andere Nachteile, die ich noch beachten muss?

PS: es handelt sich um einen Kleinbetrieb.

Liebe Grüße

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Wie ist das denn jetzt, wenn ich meinen aktuell Vertrag durch einen Aufhebungsvertrag auflösen möchte?
Warum möchtest du den auflösen mit einem Aufhebungsvertrag? :???:

Willst du denn keinen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber?
Und wieso neue Stelle, wenn die Filiale von einem Käufer gekauft wurde und er dich dort behalten möchte?
Bleibst du denn nicht in dieser Filiale?
Zitat (von XoxoLappy):
wie z.B eine Sperre vom Amt zu erwarten,
Wenn du einen Aufhebungsvertrag machst, dann erwartet dich natürlich eine 12-wöchige Sperrzeit.

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#2
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurz zur Erklärung.

Wir haben / hatten zwei Filialen. Eine davon wird jetzt an einen anderen Inhaber verkauft, der den Laden unter anderen Firmennamen übernimmt, aber noch mit der anderen Filiale zwecks Garantieannahme und Einkauf kooperiert. Jetzt möchte mich der neue Inhaber gerne übernehmen und mein jetziger Arbeitgeber wäre bereit mich wechseln zu lassen. Ich bin bereits seit knapp 5 Jahren in den Unternehmen und bin jetzt am überlegen, ob ich ohne großen Nachteile die Firma wechseln kann. Der Wechsel soll relativ spontan zustande kommen, also schon am Montag in Kraft treten.

Jetzt ist die Frage, wie das funktionieren soll. Meiner Meinung nach geht das ja nur mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch z. B. einen Aufhebungsvertrag, oder? Damit kann ich dann den neuen Vertrag unterschreiben, bin bei der neuen Firma, behalte aber den gleichen Arbeitsort bei.

Frage: wenn ich den neuen Vertrag unterschreibe und festlege, dass ich unbefristet bin und keine Probezeit habe, habe ich dann alles richtig gemacht oder gibt es noch irgendwo Nachteile, die durch den Prozess entstehen können oder habe ich etwas nicht beachtet?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Ich lege Dir, Deinem alten, sowie Deinem neuen Arbeitgeber mal §613 a BGB ans Herz.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Es bedarf keines neuen Vertrages, der neue Chef "kauft" Dich zu den bisherigen Bedingungen mit.

-- Editiert von spatenklopper am 06.02.2020 15:51

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nee, wir haben hier einen (Teil)Betriebsübergang. Schau mal in § 613a BGB.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 06.02.2020 15:51

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Wie das alles war, kann man ja schon lesen. In deinem anderen Beitrag.
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f567044.html

Du bist AN. Du kannst den Vertrag, der dir angeboten wird, prüfen. Du weißt, was du willst---und wenn das dort drin steht--- dann kannst du unterschreiben. DU legst aber garantiert nichts fest.

Im Vertrag sollte also stehen, dass du ab Montag in Filiale X zu den bisherigen Arbeitszeiten und den bisherigen Vergütungen ohne Probezeit und unbefristet beschäftigt wirst.
Der AG heißt Y.
Außerdem hast du doch alles auch schon besprochen!

Wie das funktioniert und wie der neue das mit dem alten (AG) vereinbart, kann dir egal sein.

Wenn der neue AG es nicht packt und dir betriebsbedingt kündigt, bekommst du keine Sperrzeit.

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#6
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe ich nicht ganz. Ist ja trotzdem eine andere Firma und die gehören ja nicht direkt zusammen. Wie soll ich denn da den Vertrag ändern, wenn das Unternehmen ein anderes ist?

Bin halt schon interessiert, weil mir der andere AG mehr Gehalt verspricht, mein aktueller aber nicht bereit ist mir mehr zu zahlen.

PS: bin jetzt doch etwas verwirrt, weil mein Arbeitskollege meinte, der neue Inhaber würde erst mal den alten Vertrag übernehmen. Komme da voll durcheinander. Wie soll das denn gehen, wenn es ein anderes Unternehmen ist und ggf. einen anderen Namen bekommt?

PPS: also empfehlt ihr mir den jetzigen Arbeitsvertrag anzupassen und den Arbeitsort da eintragen zu lassen inkl. Arbeitsbeginn der neuen alten Stelle?

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Im Vertrag sollte also stehen, dass du ab Montag in Filiale X zu den bisherigen Arbeitszeiten und den bisherigen Vergütungen ohne Probezeit und unbefristet beschäftigt wirst.
Der AG heißt Y.


Ich finde jetzt nicht, dass https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html so unverständlich geschrieben ist.
Der alte Vertrag bleibt bestehen, es bedarf keines neuen Vertrags.

Zitat (von XoxoLappy):
Bin halt schon interessiert, weil mir der andere AG mehr Gehalt verspricht, mein aktueller aber nicht bereit ist mir mehr zu zahlen.


Dann ist es Verhandlungssache.
Verpflichtet ist er Dich zu den bisherigen Konditionen* weiter zu beschäftigen.

(* Das ist nicht nur das Gehalt, sondern auch die Zeit der Betriebszugehörigkeit, keine Probezeit, verlängerte Kündigungsfrist etc.)

Wenn Du irgendwas ändern möchtest, musst Du darauf achten, dass tatsächlich nur das Gehalt angepasst wird.

-- Editiert von spatenklopper am 06.02.2020 16:29

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120168 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Wie ist das denn jetzt, wenn ich meinen aktuell Vertrag durch einen Aufhebungsvertrag auflösen möchte?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Aufhebungsvertrag. Der alte AG müsste also geneigt sein, so einen überhaupt abzuschließen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das denn alles bei einem Kleinbetrieb auch so?

Denken wir uns folgendes Szenario: Neue AG möchte mir mehr Geld zahlen. Ich habe gut verhandelt. Muss dann mein jetziger Vertrag diesbezüglich angepasst werden? Wie gesagt: ist ja jemand neues, der den Laden übernimmt (aber mit Inventar)

Es tut mir echt so leid Leute, aber das kommt alles so spontan und soll zu Montag geändert sein. Ursprünglich war es Ende des Monats angedacht. Darum frage ich so viel und bin etwas perplex.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ich sage es Mal so: alles, was Verträge betrifft, sollte schriftlich dokumentiert sein. Und da dich der Neue offenkundig nicht zu den exakt gleichen Konditionen 'einkauft', ist auch was Neues fällig.
Zum zweiten Teil deiner Überschrift: eine Sperre kann dir derzeit ziemlich egal sein, weil du direkten Anschluss hast. Was die Zukunft bringt, weiß jetzt und heute eh niemand ....

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#11
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Abschließend. Angenommen ich gehe in die andere Filiale, wie gesagt, Kleinbetrieb. Habe ich ja keinen Anspruch auf Abfindung und die GF kann mich kündigen, right?

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

right

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#13
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Ändert sich was an dem Ganzen, wenn das komplette Unternehmen zusammengeführt oder fusioniert wird?

Beispiel: gibt einen größeren, deutschlandweiten IT Dienstleister. Meine Chef sagten mir, die würden jetzt zusammen arbeiten. Der Store wird aber auch umbenannt in den Namen des anderen. Ist das dann noch as Definition ein Kleinbetrieb?

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was die Zukunft bringt, weiß jetzt und heute eh niemand ....
Genau.

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#15
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das denn jetzt eine Betriebsübernahme oder ein Betriebsübergang?

Inhaber ist ab Montag ein neuer. Mein Kollege wurde letzten Monat gekündigt. Da der andere Herr ein neuer Inhaber ist und ich bei ihm keinen Vertrag habe, muss ich doch ab Montag am Ort Y arbeiten? Bei meinem Arbeitsvertrag sind aktuell der aktuelle hier (X) und (Y) Hauptfiliale eingetragen.

Mit uns wurde nichts groß kommuniziert, nichts schriftlich festgehalten. Jetzt frage ich aus Versicherungstechnischen Gründen und wegen Arbeitsrecht vorsichtshalber noch mal nach. Will hier Montag nicht bei dem neuen Arbeiten, mit dem ich keinen Vertrag geschlossen habe und der neue Inhaber ist. Wie ist das jetzt rechtlich geregelt? Frage auch wegen meiner eigenen Sicherheit. Kann mein (Y) Arbeitgeber mich verpflichten doch nächste Woche hier zu arbeiten? Wenn ja, wieso? Wir wurden in keinster Weise informiert.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Die Frage lässt sich aus den beschriebenen Sachverhalt nicht eindeutig beantworten.

Hat die neue Firma die komplette Filiale einschließlich der Mitarbeiter übernommen? In diesem Fall läge ein Betriebsübergang vor und die bestehenden Arbeitsverträge gehen unmittelbar auf die neue Firma über. In diesem Fall müsste der alte Arbeitgeber die betroffenen Mitarbeiter offiziell und schriftlich informieren.

Hat die neue Firma lediglich die Räumlichkeiten und das Inventar übernommen so liegt kein Betriebsübergang vor! Das bedeutet aber auch das der alter Arbeitgeber weiterhin der AG des Mitarbeiters ist und bestehende Arbeitsverträge ggf. betriebsbedingt und fristgerecht kündigen könnte.

Wurden die betroffenen Mitarbeiter denn schriftlich über einen Betriebsübergang (inklusive Widerspruchsrecht) informiert?
Wurden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen?

Da offensichtlich beides nicht geschehen ist besteht der Arbeitsvertrag beim alten AG weiter und der AG muss auch weiterhin das Gehalt in vollem Umfang zahlen. Der Mitarbeiter sollte sich direkt an seinen alten AG wenden und weiterhin seine Arbeitskraft anbieten. Gibt der alte AG ihm keine Arbeit in seinem Betrieb berechtigt ihn das nicht das Gehalt nicht zu zahlen.

-- Editiert von pk2019 am 08.02.2020 15:58

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120168 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Mit uns wurde nichts groß kommuniziert,

Was genau wurde denn überhaupt kommuniziert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Ist das denn jetzt eine Betriebsübernahme oder ein Betriebsübergang?
Hast du denn gestern überhaupt was unterschrieben?
Wenn nicht, gilt dein bisheriger Arbeitsvertrag weiter und du solltest am Montag so wie bisher zur Arbeit beim bisherigen AG erscheinen.
Bisherig ist nicht verändert worden-
Zitat (von XoxoLappy):
Der Wechsel soll relativ spontan zustande kommen, also schon am Montag in Kraft treten.
Na ja, aber ohne Vertrag?? Oder soll am Montag der Vertrag geschlossen werden?
Zitat (von XoxoLappy):
Mit uns wurde nichts groß kommuniziert,
Na ja, immerhin geht das schon seit 1 Monat. Nichts groß kommuniziert---stimmt wohl nicht. Viel und klein auf jeden Fall.

Nochmal gefragt: Der neue Inhaber ist Y und die Filiale von Y, in der du ab Montag arbeiten würdest/könntest/solltest--- ist die 15 km entfernte . right?

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#19
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, richtig. Neuer Inhaber aber uns wurde gesagt, dass das keine Betriebsübergang oder nahme ist. Meine aktuellen Chefs wollen jetzt das ich den Vertrag selber löse und einen neuen mache. Ich möchte beim aktuellen AG bleiben weil ich denke das mein neuer AG mit neuer Firma meine Zugehörigkeit von 5 Jahren nicht übernehmen kann. Wenn das dann alles vor die Wand fährt habe ich weniger Ansprüche.

Ich hätte doch KEIN PROBLEM wenn mein Vertrag weiter bestehen würde aber das ist nicht der Fall. Die wollen dass ich den selber kündige und einen neuen mache. Das ERGIBT keinen Sinn für mich. Das fühlt sich falsch an. Der neue Inhaber sagte auch das sei keine Übernahme, weil er nur ein Geschäft übernommen hat und nicht beide. Wieso soll ich denn von mir aus den Vertrag lösen, dann klappt das beim neuen AG nicht und ich habe anschließend keinen Anspruch auf ALG 1 zum Beispiel

Nicht kommuniziert im Sinne vom schriftlichen. Ich fühle mich unzureichend informiert.

-- Editiert von XoxoLappy am 09.02.2020 00:02

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#20
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Die wollen dass ich den selber kündige und einen neuen mache. Das ERGIBT keinen Sinn für mich.

Zitat (von XoxoLappy):
PS: es handelt sich um einen Kleinbetrieb.


In der Eingangsfrage wurde von einem Kleinbetrieb gesprochen. Sofern der Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter hat greift dort das Kündigungsschutzgesetz nicht. D.H. du kannst jederzeit mit der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Klar will dein Chef das du selber kündigst, dann braucht er dich nämlich nicht mehr zu bezahlen. In der derzeitigen Situation muss er dich weiter voll weiterbezahlen, im Falle einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist auch wenn er keine Arbeit mehr für dich hat. Zusätzlich hast du dann auch noch die Sperrzeit beim Arbeitsamt wegen der Eigenkündigung.



-- Editiert von pk2019 am 09.02.2020 00:20

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Und diese Sperrzeit will ich durch eine freie Auflösung des Vertrages vermeiden. Weiß halt auch nicht ob sich das mit dem Kleinbetrieb geändert hat, weil wir uns mit einer anderen Firma für bessere Konditionen im Einkauf zusammengeschlossen haben. Namensänderung ist schon geplant.

-- Editiert von XoxoLappy am 09.02.2020 08:27

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Meine aktuellen Chefs wollen jetzt das ich den Vertrag selber löse
Du hast jetzt mehr als 1 Arbeitgeber/Chef? Und nur einen Vertrag mit dem alten AG?

Meine Empfehlung bleibt:
Geh ganz normal zur Arbeit. Du hast weder eine neue Dienstanweisung noch einen neuen Vertrag noch sonst was.
Morgen kannst du nach einem Vertragsangebot fragen.

Hoffentlich wissen DIE, was du willst.
Dass du eine Sperrzeit vermeiden willst, ist ja hier nun hinreichend bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Und diese Sperrzeit will ich durch eine freie Auflösung des Vertrages vermeiden


Die Sperrzeit bekommt du wenn du selber kündigst, du bekommst sie aber auch wenn du der Aufhebung deines Arbeitsvertrages (durch Aufhebungsvertrag) zustimmst.

Du bekommst keine Sperrzeit wenn dein Arbeitgeber dir kündigt!

Nach dem von dir geschilderten Sachverhalt liegt KEIN Betriebsübergang vor und an deinem Arbeitsverhältnis zum (alten) Arbeitgeber hat sich nichts geändert, mir den neuen Betreiber der Filiale hast du nicht zu tun.

Wenn du also zur neuen Firma wechseln willst, kläre den möglichen Vertragsbeginn und die Vertragsinhalte (Gehalt, Arbeitszeiten, etc...) ab und erst wenn du einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen hast würde ich mir Gedanken über die Auflösung des bestehenden Arbeitsvertrages machen.

Wenn du lieber bei der alten Firma bleiben willst musst du hinsichtlich des Arbeitsvertrages nichts tun. Da deine Filiale jedoch nun von einer anderen Filiale betrieben wird, wird deine Firma dich an einem anderen Platz, in einer anderen Filiale, weiterbeschäftigen oder halt irgendwann die Kündigung aussprechen.


-- Editiert von pk2019 am 09.02.2020 12:42

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#24
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich melde mich noch mal. Das wird immer undurchsichtiger.

Ich hatte gestern bei meinem alten AG am anderen Standort angefangen. Jetzt bin ich aber in meiner ursprünglichen Filiale, weil ich da helfen soll. Meine Chefs sagen mir es gibt keinen Übergang, nichts schriftliches und Montag soll der Laden übergeben worden sein. Wir hatten Montag auch eine Inventur gemacht. Neuer Name hängt schon im Geschäft. Webauftritt ist der neue. Neues Kassensystem und anderer Firmenname.

Ich fühle mich extrem unwohl. Ich denke ich arbeite hier schwarz. Wie gesagt sagte unser Chef das es kein Übergang oder Übernahme ist. Wenn es eine wäre, hätten wir auch schriftlich informiert werden müssen. Ergo bin ich jetzt bei dem neuen Inhaber und weiß nicht, was Sache ist. Meine Chefs WOLLEN mir das nicht sagen. Sie sagen ich sei versichert, glaube ich aber nicht. Die Änderung war zu Montag, also der Wechsel des Inhabers. Jetzt sagten sie mir heute morgen zu Ende des Monats. Dann auf einmal doch alles in der Schwebe und vielleicht erst Ende April.

Wie ist die rechtliche Grundlage? Ich bin ehrlich: ich will bei dem neuen Inhaber im alten Geschäft von mir nicht arbeiten. Das wirkt alles nicht ganz koscher.

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Das wird immer undurchsichtiger.
Absolut nicht. Du willst nicht bei dem neuen Inhaber in der alten Filiale arbeiten.
Du arbeitest sicher nicht schwarz.

Nun: Wenns dir nicht passt und nicht koscher vorkommt, dann kündige eben.
Dann aber lauert eine Sperrzeit.
Besser: Such dir jetzt selbst einen koscheren Job. Beginne diesen direkt nach dem alten. Dann kommt keine Sperrzeit. Dann folgt ein sauberer Anschluss von Job zu Job.

Zitat (von XoxoLappy):
Jetzt bin ich aber in meiner ursprünglichen Filiale, weil ich da helfen soll.
Das war eine Dienstanweisung deines alten AG. Der hat das Sagen. Es hat kein Verkauf/Übergang/Übernahme stattgefunden.
Zitat (von XoxoLappy):
Meine Chefs sagen mir
Gern nochmal: Du hast keine Chefs. Nur einen. Zur Zeit ist es der ALTE!

Zitat (von XoxoLappy):
Wie ist die rechtliche Grundlage?
Für was denn ? Für dein Gefühl? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal: Der Laden wurde VERKAUFT.

Der neue Chef hat mit dem alten nichts am Hut. Inventur wurde Montag gemacht, alles übergeben, alte Sachen vom Unternehmen mitgenommen. Neuer Name steht vom neuen Inhaber, Webauftritt ist neu. Die Rechnungen haben eine andere Firmenanschrift und einen neuen Firmennamen. Inhaber unten ist neu, Website, Steuernummer. Der Store ist komplett vom Unternehmen getrennt. Auskunft keine Übernahme oder Übergang. Keine schriftliche Info.

Ich arbeite bei wem neues mit neuen Unternehmen, Neuem Auftritt, anderes Rechnungsprogramm. Alles ist anders.

Der Store wurde auch nicht vermietet sondern komplett an den neuen Inhaber verkauft und das hat alles am Montag stattgefunden. Dementsprechend ist es ja schön das mein AG sagt ich soll hier helfen, habe aber mit dem Herren keinen laufenden Vertrag und da das Unternehmen abgewickelt wurde auch keinen gültigen Vertrag mit dem neuen Inhaber. Ergo: wenn verkauft -> neu. Kein neuer Vertrag = Schwarzarbeit.

-- Editiert von XoxoLappy am 13.02.2020 13:32

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag: ich habe eine Rechnung gefunden wo wortwörtlich steht, dass der Laden verkauft wurde (11.02.20) und der neue Inhaber verpflichtet ist den Namen bis zum 17 zu entfernen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Auskunft keine Übernahme oder Übergang.

Zitat (von Anami):
Es hat kein Verkauf/Übergang/Übernahme stattgefunden.


Die Aussagen sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in allen Punkten falsch und entweder ignorieren "beide" Chefs das bewusst, oder haben schlicht keine Ahnung.

Gleiche Tätigkeit, sogar mit Übernahme der Ware ist das Paradebeispiel für einen Betriebsübergang.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Zitat (von Anami):
Das war eine Dienstanweisung deines alten AG. Der hat das Sagen.


Unter dem Konstrukt, wie die beiden Chefs sich das so vorstellen, wäre das ein eklatanter Verstoß gegen das AÜG

Zitat (von XoxoLappy):
Kein neuer Vertrag = Schwarzarbeit.


Nein.
Du hast einen gültigen ungekündigten Vertrag bei deinem alten Arbeitgeber.

Zitat (von XoxoLappy):
ich will bei dem neuen Inhaber im alten Geschäft von mir nicht arbeiten.


Dann hast Du wohl in Kürze die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich zitiere die Rechnung vom 11.02.2020:

"Hiermit verkaufen wir die Firma XY unsere Demo und Lagerware an das Unternehmen XYZ. Das neue Unternehmen verpflichtet sich bis zum 17.02.2020 den Namen "XY" aus dem Hause "Z" zu entfernen und nicht weiter zu nutzen"

Wenn es ein Betriebsübergang oder eine Übernahme wäre, hätte das laut Gesetz ja schriftlich kommuniziert werden müssen. Chefs verneinen ebenso. Also denke ich mir: Das Unternehmen am Standort ist _verkauft_ und dementsprechend wechsele ich in die letzte verbliebende Filiale, was auch mit meinem Chef so abgesprochen war. Ob da nun mein jetziger Arbeitsort noch in meinem Vertrag steht oder nicht ist doch egal, richtig? Denn: keine Übernahme = kein bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem neuen.

Darf mein jetziger AG wirklich sagen ich soll hier weiter arbeiten, obwohl das Geschäft verkauft wurde? Auf welcher, rechtlicher Grundlage? Es ist alles abgewickelt und übergeben.

§ 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

Wurde nicht kommuniziert. Es wurde mir nichts schriftlich vorgelegt und laut meinen Chef ist DIES eben keiner der oben genannten Fälle.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Darf mein jetziger AG wirklich sagen ich soll hier weiter arbeiten,
Der darf alles sagen.

Du merkst schon, dass das *Nicht-Kommunizierte* bis zum Beitrag #29 sich enorm kommuniziert anschaut?
Was du da gefunden hast--- war das vielleicht illegal? Was gehen dich als AN solche Interna an?

Erst wusstest du von nix.
Jetzt hast du alle Infos selbst vorliegen.

Da du weißt, was du willst--- hier gern nochmal:
Nun: Wenns dir nicht passt und nicht koscher vorkommt, dann kündige eben.
Dann aber lauert eine Sperrzeit.
Besser: Such dir jetzt selbst einen koscheren Job. Beginne diesen direkt nach dem alten. Dann kommt keine Sperrzeit. Dann folgt ein sauberer Anschluss von Job zu Job.

0x Hilfreiche Antwort

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