Aufhebungsvertrag und Sperrfrist

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Aufhebungsvertrag und Sperrfrist

Hallo zusammen,

gestern habe ich mit dem Geschäftsführer ein Gespräch und er hat mir gesagt, die Abteilungschef hat Problem mit mir und er mit meiner Leistung nicht zufrieden ist. Er hat gemeint ich passe nicht zu diesem Team. Die Firma würde sich gerne von mir trennen.

Die Firma will aber Streit wegen der Kündigung vermeiden und hat mir so einen Vorschlag wie unten gegeben:

"
Du kündigst formal so schnell wie möglich. Formal würde das Arbeitsverhältnis dann zu Ende März beendet sein. Abzüglich Deines Dir bis dahin zustehenden Urlaubs müsstest Du bis dahin arbeiten.

Weil Du eine zeitliche Sperre für Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt bekommst, wenn Du kündigst, einigt sich die Firma mit Dir direkt nach Deiner Kündigung auf einen Aufhebungsvertrag. Damit entfällt die Sperre.

Mit Datum des Aufhebungsvertrags (er muss spätestens bis Mitte Feb. unterschrieben sein, je eher desto besser für Dich) wirst Du freigestellt und das Arbeitsverhältnis endet offiziell Ende März.

Deine Kündigung wird dann weggeschmissen. Die braucht ja dann keiner mehr.

Das Gehalt muss entsprechend dem Aufhebungsvertrag bis Ende März gezahlt werden. Die Firma zahlt im Rahmen der gütlichen Einigung darüber hinaus noch einen Monat länger. Der Betrag wird als Bonus ausgezahlt. Damit fällt der Betrag auch nicht in die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld.

Im Aufhebungsvertrag wird zusätzlich vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis auf Wunsch von Dir auch eher beendet werden kann, wenn Du vor Ende März eine neue Stelle antreten kannst.

Beispiel:
- Du kündigst nächste Woche.
- Es wird direkt ein Aufhebungsvertrag vereinbart
- Ab da bist Du freigestellt.
- Im Aufhebungsvertrag wird das Ende des Arbeitsverhältnisses mit Ende März vereinbart. (Darf gesetzlich nicht früher sein, als wenn Du von der Firma gekündigt wirst. Sonst hast Du doch wieder einer Sperrfrist)
- Das Gehalt läuft trotz Freistellung bis Ende März weiter
- Das Monats brutto für April, dass Dir die Firma zusätzlich zahlt, erhälst Du als Einmalbonus.
- Wenn Du früher einen neuen Job findest, zahlt die Firma das Gehalt auch noch zusätzlich als Bonus aus.

In Summer ist diese Lösung für Dich wirtschaflichste. Du bekommst einen extra Bonus, hast 3 gute Monate Zeit bei ollem Gehalt den ganzen Tag Zeit, Dir einen Job zu suchen und hast keine Sperrfrist.
"

Wenn ich nicht kündige:
"
kündigt Dir die Firma Mitte Februar mit Wirksamkeit zu Ende März.

Du müsstest solange (abzüglich Urlaub) arbeiten und hast viel weniger Zeit, Dich um einen Job zu bemühen. Bewerbungsgespräche müsstest Du in Deinem Urlaub führen.

Du kannst über einen Anwalt/das Arbeitsgericht eine Abfindung erstreiten. Auf Basis Deiner Betriebszugehörigkeit wären das ca. 1,5 Monatsgehälter. Da hast Du der gütlichen Einigung durch die längere Gehaltszahlung / den Bonus und die Freistellung wesentlich mehr davon.
"


Ich arbeite seit Anfang März, 2007 als Software-Entwickler bei dieser Firma. Wegen ein Paar Projekten, habe ich zu viele Aufwände(so denkt mein Chef) gebraucht und der Teamleier hat zu viel Zeit(er antwortet sogar nicht immer meine Emails) gebraucht, um mich zu betreuen. Ich hätte auch gerne die Projekten schnell wie möglich fertig gemacht. Es gab leider immer dies und das im Code. Wenn es noch Fehler drin gab, musste ich doch alles beheben, und das hat höhe Aufwände verursacht.

Ich hatte in September, 2010 ein Mitarbeitersgespräch mit meinem Chef. Mit diesem Gespäch hat er für meine Mitarbeiterqualifikation bewertet. Das Ergebnis Gesamtqualifikation war 75% (aus 100%, 25% wäre eine Stufe; 75% ist wie 2,0 im Schulsystem). Ich habe nach dem Gespräch noch gefragt, ob wir eine Lösung finden sollten, damit ich mich verbessern könnte. Er hat nein gesagt.

Ich weiss wirklich nicht wie ich die Firma reagieren.

Übrigens, der Geschäftsführer hat mir gesagt, die Vorschläge dürfen nicht in falschen Hände gehen, sonst hätte man Probleme. Er meinte AA. Wieso das? Kann jemand mir etwas erklären?

Wie sieht Ihr die Vorschläge der Firma? Mit dem Aufhebungsvertrag habe ich wirklich dann kein Problem mit Sperrfrist? Gibt es Sperrfrist trotz Aufhebungsvertrag?

Ich bedanke mich euch ganz herzlich im Voraus!



-- Editiert am 20.01.2011 20:45

-- Editiert am 20.01.2011 20:51

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40 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Weil Du eine zeitliche Sperre für Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt bekommst, wenn Du kündigst , einigt sich die Firma mit Dir direkt nach Deiner Kündigung auf einen Aufhebungsvertrag. Damit entfällt die Sperre.


Genau das sollte man nicht tun! Dämlicher geht es doch fast gar nicht. Sobald der AG Ihre Kündigung in den Händen hält, hat er keinerlei Grund mehr, einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen. Selbst der führt zu einer Sperrzeit, wenn nicht ausdrücklich drinn steht, dass sonst eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre.


quote:
Du kannst über einen Anwalt/das Arbeitsgericht eine Abfindung erstreiten. Auf Basis Deiner Betriebszugehörigkeit wären das ca. 1,5 Monatsgehälter.


Das legt immer noch das Arbeitsgericht fest. Ausserdem können Sie nicht nur eine Abfindung erstreiten (was formalrechtlich eigentlich falsch ist, da man nicht auf Abfindung klagen kann), sondern einfach die Weiterbeschäftigung. Da zwischen Kündigungsschutzklage und KAmmertermin gern mal mehrer Monate liegen, läuft der AG Gefahr schön die dazwischen liegenden Monate als Annahmeverzugslohn nachzahlen zu müssen.


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#2
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

@1000kleinesachen:
Besten Dank für Ihre Antwort!

quote:
Genau das sollte man nicht tun! Dämlicher geht es doch fast gar nicht. Sobald der AG Ihre Kündigung in den Händen hält, hat er keinerlei Grund mehr, einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen. Selbst der führt zu einer Sperrzeit, wenn nicht ausdrücklich drinn steht, dass sonst eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre.

Ich habe auch das Gefühl dass die Firma nur meine Kündigung will. Obwohl ich denke schon dass die Firma mit mir so einen Aufhebungsvertrag unterschreiben will, aber solange ich den Vertrag noch nicht durchgelesen habe, weiss ich nicht ob ich dadurch wirklich kein Problem mehr mit der Sperrzeit.

quote:
Das legt immer noch das Arbeitsgericht fest. Ausserdem können Sie nicht nur eine Abfindung erstreiten (was formalrechtlich eigentlich falsch ist, da man nicht auf Abfindung klagen kann), sondern einfach die Weiterbeschäftigung. Da zwischen Kündigungsschutzklage und KAmmertermin gern mal mehrer Monate liegen, läuft der AG Gefahr schön die dazwischen liegenden Monate als Annahmeverzugslohn nachzahlen zu müssen.

Das hatte ich nicht gewusst.

Könnten Sie mir ein Paar Vorschläge geben wie ich jetzt reagieren, bzw. der Firma antworten sollte?

Vielen Dank im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich habe auch das Gefühl dass die Firma nur meine Kündigung will. Obwohl ich denke schon dass die Firma mit mir so einen Aufhebungsvertrag unterschreiben will, aber solange ich den Vertrag noch nicht durchgelesen habe, weiss ich nicht ob ich dadurch wirklich kein Problem mehr mit der Sperrzeit.


Ihre Kündung würde grundsätzlich eine Sperre bewirken. Daran ändert ein Abfindungsvertrag danach nichts. Denn es ist offensichtlich, dass Sie gekündigt haben und nicht der AG.

Wenn überhaupt müsste Ihr Arbeitgeber vorher betriebsbedingt kündigen.

Zitat:
Übrigens, der Geschäftsführer hat mir gesagt, die Vorschläge dürfen nicht in falschen Hände gehen, sonst hätte man Probleme. Er meinte AA. Wieso das? Kann jemand mir etwas erklären?


Weil dann jemand Sie aufklären könnte, ist doch klar oder?

Achtung, ich habe nicht nur den Eindruck sonder fast schon die Gewissheit, dass Ihr Arbeitgeber mit falschen Karten spielt!



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.01.2011 21:21

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#4
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


man versucht dich gerade, ganz kräftig über den tisch zu ziehen

auf keinen fall selbst kündigen !

falls ein aufhebungsvertrag eine alternative wäre :

würde ich dem AG vorschlagen, einen verhandlungstermin fetszulegen, an dem du in begleitung eines anwalts erscheinst,
um die einzelheiten festzulegen
die kosten für deinen anwalt trägt der AG

sollte der AG dies ablehnen
bist du eben zu keinem aufhebungsvertrag bereit

dann ist der AG am zug, zu handeln, wenn er dich loswerden will

mal schauen, was dann kommt
die besseren karten hast du erstmal........

du solltest dich aber mit dem gedanken anfreunden, in dieser firma - auf längere zeit - keine zukunft mehr zu haben
und als ziel einen - vergoldeten - abgang zu erreichen

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

@MitEtwasErfahrung:
Vielen Dank!

Wenn die Firma nicht zufrieden mit meiner Qualifikation, also nach dem ich fast 4 Jahre dort arbeite, gilt das als Kündigungsgrund?

Übrigens, es gibt davor auch keine formale Abmahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
du solltest dich aber mit dem gedanken anfreunden, in dieser firma - auf längere zeit - keine zukunft mehr zu haben


Genau,das sehe ich auch so, daher ist das wichtigste jetzt Bewerbungen zu schreiben. Aktuell sind da die Aussichten noch recht gut.

Wichtig bei solchen Verhandlungen ist auch mindestens ein gutes Zeugnis zu vereinbaren. Nicht nur ein wohlwollendes Zeugnis, denn damit kann man Noten von 1-6 ausdrücken.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#7
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wenn die Firma nicht zufrieden mit meiner Qualifikation, also nach dem ich fast 4 Jahre dort arbeite, gilt das als Kündigungsgrund?


Allein aus Unzufriedenheit kann nicht gekündigt werden. Hier müsste der AG schon beweisen, dass die Leistung mehr als 25% (oder sind es 30%) unterhalb von vergleichbaren AN liegt. Da die Arbeiten insbesonders bei SW-Entwicklern selten untereinander vergleichbar sind, kann der AG einen solcher Beweis in der Regel nicht führen.

Außerdem müsste der AG vorher abmahnen.

Nich umsonst bietet er Ihnen einen Aufhebungsvertrag an, wobei er durch Tricks sich auch hier herausstehlen will. Ich glaube kaum, dass Ihr AG Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten wird, wenn Sie gkündigt haben. Vermutlich ist auch alles nur unter 4 Augen gesagt worden oder?

Ein solches Arbeitsverhältnis sollte man jedoch nicht mit Gewalt fortsetzen, Mobbing mit vielleicht gesundheitlich negativen Folgen für den AN ist dann nicht ganz selten.

Ich vermute mal, dass in der Firma mehr als 10 Personen in Vollzeit beschäftigt sind oder?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.01.2011 21:38

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#8
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

@kriegsrat:
Besten Dank!

Dein Vorschlag des Verhandlungstermin hat mir sehr geholfen. Ich würde klar zuerst wissen was auf dem Aufhebungsvertrag steht, ob alles in Ordnung ist. Und es mit dem Bonus oder Abfindungsgeld, muss ich mir auch Gedanken machen.

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, deswegen vor Gericht gehen ist für mich auch viel Risiko.




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#9
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


die firma würde keine solchen geschichten probieren, wie sie jetzt gerade ablaufen, wenn sie eine möglichkeit sehen würde, problemlos wirksam kündigen zu können







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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Genau,das sehe ich auch so, daher ist das wichtigste jetzt Bewerbungen zu schreiben. Aktuell sind da die Aussichten noch recht gut.

Wichtig bei solchen Verhandlungen ist auch mindestens ein gutes Zeugnis zu vereinbaren. Nicht nur ein wohlwollendes Zeugnis, denn damit kann man Noten von 1-6 ausdrücken.


Gestern habe ich schon angefangen mein Lebenslauf zu aktualisieren. Ich denke schon dass ich schnell einen Job finden kann. Aber ein guter Job ist nich so einfach. In meiner Branche gibt es viele Stellen als Berater, da muss man ständig unterwegs sein. Das mag ich aber gar nicht.

Ein sehr gutes Zeugnis würde ich schon verlangen.

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#11
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


nehmen wir mal an, dein AG haut einfach mal eine kündigung raus, weil er es wissen will
das kann er machen, wie er will

du musst innerhalb von drei wochen kündigungsschutzklage einreichen

auch ohne rechtschutzversicherung hast du kein nennenswertes kostenrisiko (bis zur ersten instanz)

auf das arbeitsgericht marschieren, mündlich bei der geschäftsstelle klage einreichen
in ca. 4 wochen gibts die güteverhandlung
kann man sich nicht einigen, kommt die hauptverhandlung
du brauchst dazu auch noch keinen anwalt
die kosten, die bis dahin entstehen, sind marginal
wenn die sache klar ist, entstehen überhaupt keine kosten

ich will nur sagen : keine angst, gegen willkürliche kündigungen gerichtlich vorzugehen :wipp:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe auch online irgendwo gelesen dass es sehr schwer für die AG zu beweisen dass meine Leistung mehr als 30% unterhalb von vergleichbaren AN liegt.

Wie gesagt davor keine Abmahnung. Das finde ich ganz komisch. Der AG hat mir einfach gesagt dass der Chef mit meiner Leistung nicht zufrieden ist. Die finden keine alternative als sich von mir zu trennen.

quote:
Nich umsonst bietet er Ihnen einen Aufhebungsvertrag an, wobei er durch Tricks sich auch hier herausstehlen will. Ich glaube kaum, dass Ihr AG Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten wird, wenn Sie gkündigt haben. Vermutlich ist auch alles nur unter 4 Augen gesagt worden oder?

Das hat mich auch sehr gestört. Ja nur unter dem Geschäftsführer und mir. Er hat mir danach ein Zettel mit dem Text, ich ganz am Anfang zitiert habe, gegeben. Er hat mir noch extra gesagt dass das Zettel darf nicht in falschen Hände gehen. Das Zettel ist ohne Firmanamen, ohne seinen Namen.

Die Firma hat über 30 MA, und ist eine Tochterfirma ein Konzern. Das Konzern hat über 200 MA. Aber die Firma ist finanziell unabhänghig vom Konzern.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Dein Vorschlag des Verhandlungstermin hat mir sehr geholfen. Ich würde klar zuerst wissen was auf dem Aufhebungsvertrag steht, ob alles in Ordnung ist. Und es mit dem Bonus oder Abfindungsgeld, muss ich mir auch Gedanken machen.


Es gibt mehrer Dinge, welche einzuhalten sind. Folgender Seite kann hier weiter helfen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html

quote:
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, deswegen vor Gericht gehen ist für mich auch viel Risiko.


Sollte Ihr AG kündigen, können Sie eine Klage auch ohne Anwalt erheben. Bei dem Ausfsetzten der Klagfe ist da die Antragsstelle des Arbeitsgerichts behilflich. Eine Rechtsberatung erfolgt dort jedoch nicht.

Es wird dann innerhalb von 4 Wochen zu einer Güteverhandlung kommen, in der man sich meist auf einen Aufhebungsvertrag einigt. Der hat dann keine Sperrzeit zur Folge, wenn die Kündigungsfrist eingehalten ist.

Der Vorschlag von kriegsrat ging aber mehr in eine andere Richtung. Er meinte jetzt schon mit der Hilfe eines Anwalts einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Das hat erstmal nichts mit dem Gericht zu tun. Hier sollten Sie vorher mit dem AG die Kostenübernahme vereinbaren, schließlich will er sich von Ihnen trennen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
die firma würde keine solchen geschichten probieren, wie sie jetzt gerade ablaufen, wenn sie eine möglichkeit sehen würde, problemlos wirksam kündigen zu können

ich habe auch so vermutet.

wie gesagt, die firma will nur meine kündigung.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


das problem bei "minderleistung" ist ja erstmal , inwieweit überhaupt eine "normalleistung" festgelegt ist, zu der man laut arbeitsvertrag verpflichtet wäre
unabhängig davon, daß eine (wirksame) abmahnung erforderlich wäre,
um dem AN die möglichkeit zu geben, sich zu "bessern"

also : was ist der maßstab, den man als vergleich ansetzt

dies könnte im streitfall ein gericht auch anders sehen als der AG

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
auch ohne rechtschutzversicherung hast du kein nennenswertes kostenrisiko (bis zur ersten instanz)

auf das arbeitsgericht marschieren, mündlich bei der geschäftsstelle klage einreichen
in ca. 4 wochen gibts die güteverhandlung
kann man sich nicht einigen, kommt die hauptverhandlung
du brauchst dazu auch noch keinen anwalt
die kosten, die bis dahin entstehen, sind marginal
wenn die sache klar ist, entstehen überhaupt keine kosten

Das sieht für mich schon mal optimistisch an!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Das Zettel ist ohne Firmanamen, ohne seinen Namen.


Vermutlich auch nicht hanschriftlich sondern in gedruckter Form?

Also das ist schon sehr faul das ganze, ein Armutszeugnis für einen AG.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Vermutlich auch nicht hanschriftlich sondern in gedruckter Form?


Ja, in gedruckter Form

Deswegen kann man überhaupt nicht beweisen dass er mir das gegeben hat. Naja, ich habe mit einem Kollegen darüber gesprochen. Ich habe ihm das Zettel aber nicht gezeigt.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


sag ich doch

du hast eigentlich alle trümpfe in der hand

man will dich loswerden, kann es aber nicht so einfach

also wird man verhandeln müssen

wieviel es dem AG wert ist, wird sich herausstellen

bloß eines ist - glaube ich - sicher

die vorschläge, die der AG freiwillig bringt, sind unakzeptabel



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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

@MitEtwasErfahrung:

vielen Dank für den Link. Ich würde sptäer mal durchlesen.

Ich bedanke mich auch noch mal bei Ihnen alle, die mir bisher so viele Räte, bzw. Vorschläge gegeben haben.

Wenn ich mit der AG etwas vereinbaren will, weiss ich nicht was ich von dir AG verlangen sollte.

- ein sehr gutes Zeugnis
- wieviel Abfindungsgeld/Bonus sollte ich verlangen? (Von mir aus, die Gehälter bis zum Ende März kriege ich sowieso. Mir ist auch kein Problem wenn ich zur Arbeit gehen muss. Hauptsache Einkommen. Für die Bewerbungen kann ich auch abends machen.) Für mich ist es wichtig, wieviel Geld die AG mir ab 01.04 zahlt.

Könnte jemand hier etwas dazu sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
wieviel es dem AG wert ist, wird sich herausstellen

Tja, was ist akzeptabel?

Ich habe bloß auch keine Ahnung. :-(

Ich war viellicht doof, habe ich gestern zu AG gesagt dass ich arbeite weiter, mache aber schon Bewerbungen. Wenn ich einen neuen Arbeitsvertrag kriege, würde ich kündigen.

Naja, er hat klar nein gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Tja, was ist akzeptabel? <hr size=1 noshade>


Die Fausformel lautet:

0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, das wären dann 2 Monatsgehälter. Hierzu benutzen die Gerichte § 1a KSchG Absatz 2 als Anhaltspunkt. Bei einem finanzstarken AG auch mehr. Natürlich bei Fortzahlung des Gehalts bis zu Kündigungsfrist.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.01.2011 22:31

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Fausformel lautet:

0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, das wären dann 2 Monatsgehälter. Hierzu benutzen die Gerichte § 10 KSchG als Anhaltspunkt. Bei einem finanzstarken AG auch mehr. Natürlich bei Fortzahlung des Gehalts bis zu Kündigungsfrist. <hr size=1 noshade>


Das ist unter der Voraussetzung dass die AG mich kündigt, und dass ich 2 Monatsgehälter als Abfindungsgeld verlange?

Wenn z.B. will die Firma immer dass ich kündige, dann sollte ich in diesem Fall noch zusätzlich verlange dass die AG mir noch die Sperrzeit-Verlust deckt? Das heißt
- Fortzahlung des Gehalts bis zu Kündigungsfrist.
- 2 Monatsgehälter als Abfindungsgeld
- deckt meinen Verlust während der Sperrzeit


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


sagen wir es doch mal so :

das mit den 0,5 monatsgehältern pro beschäftigungsjahr ist ja nur eine (mindest)richtlinie

wenn jemand (AG) etwas will, was er nicht durchsetzen kann,
ist der andere (AN) natürlich in der position , forderungen stellen zu können

nochmal : aufhebungsvertrag innerhalb der kündigungsfristen (betriebsbedingt) führt zu keinen sperrfristen bezüglich ALG

das wird ein pokerspiel, aber du hast die besseren karten..........

was nicht heißt, das du trotzdem verlieren kannst, wenn du es falsch anstellst



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""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
nochmal : aufhebungsvertrag innerhalb der kündigungsfristen (betriebsbedingt) führt zu keinen sperrfristen bezüglich ALG

Das würde ich merken. Wie gesagt, ohne Anwalts Zusage dass der Vertrag in Ordnung ist, würde ich auf keinen Fall unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn z.B. will die Firma immer dass ich kündige <hr size=1 noshade>


Nein, darauf dürfen Sie sich keinesfalls einlassen! Der AG will Sie hintergehen! Es besteht keinerlei rechtsmäßige Gründe hierfür, die Hintergehung kann nur der einzige Grund sein. Das ergibt sich ja auch schon daraus, dass Ihre Kündigung danach angeblich vernichtet werden soll, das ist OOOOOBERFAUL.


Es wäre doch alles ganz einfach, wenn der AG gemäß §1a KSchG betriebsbedingt kündigt. Er bietet ja nicht mehr als 2 MM an. Wenn er vorher mehr Sicherheit haben will, dass Sie keine Klage erheben, müsste er eben auch mehr bieten.

Man kann natürlich auch vereinbaren, dass der AG das Risiko, trägt, wenn es zur ALG-Sperre kommt, also so wie Sie es oben gemeint haben.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.01.2011 22:54

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Du müsstest solange (abzüglich Urlaub) arbeiten und hast viel weniger Zeit, Dich um einen Job zu bemühen. Bewerbungsgespräche müsstest Du in Deinem Urlaub führen."

Auch kompletter Unsinn! Man hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, nach einer Kündigung für Bewerbungsgespräche freigestellt zu werden.

BGB
§ 629
Freizeit zur Stellungssuche
Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.


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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde mir übers Wochenende mal überlegen, wie es weiter geht.

Ich bedanke mich noch mal ganz ganz herzlich für Ihre Hilfe! Sie haben mich echt sehr sehr viel geholfen!

P.S.
Sorry, Deutsch ist leider nicht meine Muttersprache, deswegen könnte ich meine Bedanken nur so formulieren.

P.P.S.
Diese Situation ist für ich richtig schlimm. Ich habe eben ein Umzug hinter mir. Diese Wohnung liegt nähe zur Firma, aber ist eigentlich nicht verkehrsgünstig.

Mein Freund und ich, wir haben eigentlich Kinderwünsch und ursprunglich geplant, ab Mai versuchen. Jetzt mit so einer Situation, keine Ahnung wann ich erst schwanger darf. Wenn ich später Job wechseln, muss ich am Besten schon mind. 1 jahr bei der neuen Firma arbeiten...

-- Editiert am 20.01.2011 23:07

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Auch kompletter Unsinn! Man hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, nach einer Kündigung für Bewerbungsgespräche freigestellt zu werden.

Danke für die Information!!!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Nein, darauf dürfen Sie sich keinesfalls einlassen! Der AG will Sie hintergehen! Es besteht keinerlei rechtsmäßige Gründe hierfür, die Hintergehung kann nur der einzige Grund sein. Das ergibt sich ja auch schon daraus, dass Ihre Kündigung danach angeblich vernichtet werden soll, das ist OOOOOBERFAUL.

Kündigung tue ich wie gesagt, nur wenn AG alle meine Wünsche erfüllt hat.

Theoretisch mag ich auch nicht noch extra Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ich mag Vertrag soweiso nicht. Es gibt zu viele Risikos drin. Klar nur wenn die AG mir alles Geld gibt, auch deckt meinen Verlust wegen der Sperrzeit, kann man ja erst überlegen.

0x Hilfreiche Antwort

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